Jedes zweite Startup denkt über Mitarbeiterbeteiligungen nach
Startups können häufig nicht mit den hohen Fixgehältern etablierter Konzerne oder Mittelständler mithalten. Alternativ gibt es für sie die Möglichkeit, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine Beteiligung am schnell wachsenden Unternehmen anzubieten. Bislang setzt allerdings nicht einmal jedes zweite Startup (44 Prozent) auf Mitarbeiterbeteiligungen – auch weil die rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen in Deutschland bislang eher unattraktiv sind. 46 Prozent können sich aber Mitarbeiterbeteiligungen in Zukunft vorstellen. Nur 8 Prozent schließen das für sich aus. Das ist das Ergebnis einer Umfrage unter mehr als 200 Tech-Startups im Auftrag des Digitalverbands Bitkom. „Mit der Novelle des Fondsstandortgesetzes hat die Bundesregierung zum Ende der Legislaturperiode versucht, beim Thema Mitarbeiterbeteiligung den internationalen Rückstand wettzumachen. Allerdings greift die Neuregelung viel zu kurz und geht an der Realität der meisten Startups vorbei“, sagt Bitkom-Präsident Achim Berg. „Das fängt mit ungeklärten Bewertungsproblemen der Beteiligungen an und endet damit, dass die besonders häufig genutzten virtuellen Beteiligungen vom Gesetzgeber ignoriert wurden.“
Tatsächlich sind virtuelle Beteiligungen bei deutschen Startups am beliebtesten, 36 Prozent setzen sie ein. Es handelt sich dabei um „fiktive“ schuldrechtliche Stellungen, bei denen die Auszahlung an den Eintritt von bestimmten Bedingungen wie zum Beispiel den Börsengang geknüpft ist. Gerade einmal 7 Prozent der Startups setzen auf Anteilsoptionen, nur 3 Prozent auf echte Anteile. Zugleich wünscht sich jedes zweite Startup (50 Prozent), dass die Politik in der kommenden Legislaturperiode bessere Bedingungen für virtuelle Beteiligungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schafft. Berg: „Das Fondsstandortgesetz kann mit Blick auf die Mitarbeiterbeteiligung nur ein allererster Schritt gewesen sein. In der kommenden Legislaturperiode muss noch einmal nachgelegt werden, damit Startups in Deutschland beim Wettbewerb um die besten Teams mithalten können.“
Bei den wenigsten Startups, die Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter am Unternehmen beteilig haben, profitieren dabei alle Beschäftigten von dem Angebot. 3 von 10 (30 Prozent) beteiligen ausschließlich Führungskräfte am Startup, rund die Hälfte (53 Prozent) Führungskräfte und ausgewählte weitere Beschäftigte. Nur in 17 Prozent der Startups, die auf Mitarbeiterbeteiligung setzen, sind wirklich alle Beschäftigten am Startup beteiligt.
Tatsächlich sind virtuelle Beteiligungen bei deutschen Startups am beliebtesten, 36 Prozent setzen sie ein. Es handelt sich dabei um „fiktive“ schuldrechtliche Stellungen, bei denen die Auszahlung an den Eintritt von bestimmten Bedingungen wie zum Beispiel den Börsengang geknüpft ist. Gerade einmal 7 Prozent der Startups setzen auf Anteilsoptionen, nur 3 Prozent auf echte Anteile. Zugleich wünscht sich jedes zweite Startup (50 Prozent), dass die Politik in der kommenden Legislaturperiode bessere Bedingungen für virtuelle Beteiligungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schafft. Berg: „Das Fondsstandortgesetz kann mit Blick auf die Mitarbeiterbeteiligung nur ein allererster Schritt gewesen sein. In der kommenden Legislaturperiode muss noch einmal nachgelegt werden, damit Startups in Deutschland beim Wettbewerb um die besten Teams mithalten können.“
Bei den wenigsten Startups, die Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter am Unternehmen beteilig haben, profitieren dabei alle Beschäftigten von dem Angebot. 3 von 10 (30 Prozent) beteiligen ausschließlich Führungskräfte am Startup, rund die Hälfte (53 Prozent) Führungskräfte und ausgewählte weitere Beschäftigte. Nur in 17 Prozent der Startups, die auf Mitarbeiterbeteiligung setzen, sind wirklich alle Beschäftigten am Startup beteiligt.
Hinweis zur Methodik: Grundlage der Angaben ist eine Umfrage, die Bitkom Research im Auftrag des Bitkom durchgeführt hat. Dabei wurden 201 Tech-Startups in Deutschland online befragt. Die Fragestellungen lauteten: „Werden eure Mitarbeiter an eurem Startup beteiligt?“, „Wer ist in eurem Startup beteiligt?“ und „Welche der folgenden Themen sind mit Blick auf euer Startup für euch ein Top-Thema für die kommende Legislaturperiode?“