Flickenteppich bei Corona-Hilfen für Startups
Bei den Corona-Hilfen für Startups aus der sogenannten Säule II des Startup-Schutzschildes ist in Deutschland ein Flickenteppich entstanden. Zwar hat der Bund die Unterstützung, die sich vor allem an kleinere Startups ohne Wagniskapitalinvestor richtet, beschlossen und stellt die Mittel über die KfW bereit – wie das Geld vergeben wird, entscheiden aber die Bundesländer. Das führt dazu, dass ein Startup aus München andere Bedingungen vorfindet als eines aus Hamburg oder Berlin, etwa was den Höchstbetrag der Hilfen betrifft, die Beteiligungsform, Verzinsung und Rückzahlungsbedingungen oder ob die Förderung an ein zusätzliches privatwirtschaftliches Investment gebunden ist. „Ob ein innovatives Technologie-Startup in Deutschland in dieser unverschuldeten Krise gerettet wird oder nicht, darf nicht davon abhängen, wo es gegründet wurde“, sagt Bitkom-Präsident Achim Berg.
Dazu kommt: In einer Reihe von Bundesländern kann erst seit wenigen Tagen die Hilfe beantragt werden, obwohl der Bund das Hilfspaket bereits Ende Juni auf den Weg gebracht hatte. In einem Drittel der Bundesländer ist bislang noch überhaupt keine Antragstellung möglich. „Startup-Hilfen in der Corona-Pandemie dürfen keine leeren Versprechungen sein“, so Berg. „Der Startschuss für die wichtige zweite Säule der Startup-Hilfen ist ohnehin erst Monate nach dem Beginn des Lockdowns erfolgt. Dass drei Monate später vielerorts noch nicht einmal Anträge gestellt werden können, ist völlig inakzeptabel.“
Anfang Juni hatte in einer Bitkom-Umfrage jedes zweite Startup (47 Prozent) angegeben, dass durch die Corona-Krise die eigene Existenz bedroht ist. Rund zwei Drittel (63 Prozent) kritisierten, dass die Politik zu wenig unternimmt, um in Not geratene Startups zu unterstützen.
Bitkom gibt mit seiner Übersicht „Startup-Land: Säule II der Corona-Hilfen in den Bundesländern“ einen Überblick über die unterschiedlichen Förderbedingungen schaffen und beantwortet die wichtigsten Fragen: Welche Voraussetzungen muss das Startup erfüllen? Wo ist der Antrag zu stellen? Was sind die genauen Förderbedingungen? Und welche Investitionen können gefördert werden?
Die Übersicht „Startup-Land: Corona-Hilfen aus der Säule II“ ist ab sofort online verfügbar unter: www.getstarted.de/startup-land-saeule-II