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E-Commerce: Handelsplattformen sollen steuerlich haften

HDE begrüßt Gesetzesentwurf, wonach Handelsplattformen wie eBay haften sollen, wenn ihre Marktplatzhändler Umsatzsteuer nicht abführen.
HDE e.V | 26.07.2018
Zukünftig kein Tricksen mehr bei der Umsatzsteuer? © Pixabay / Bru-nO
 
Gemeinsam mit sieben weiteren Spitzenverbänden der deutschen gewerblichen Wirtschaft hat sich der Handelsverband Deutschland (HDE) in den vergangenen Wochen zum Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums für ein Jahressteuergesetz 2018 positioniert. Dabei geht es unter anderem auch um Pläne, Plattformbetreiber stärker für den Umsatzsteuervollzug in die Pflicht zu nehmen. HDEHauptgeschäftsführer Stefan Genth: „In vielen Fällen halten sich Händler aus dem Nicht-EU-Ausland beim Verkauf von Waren über Plattformen und Marktplätze im Internet nicht an deutsches und europäisches Recht. Bisher bleibt das meist folgenlos. Deshalb müssen die staatlichen Stellen schnellstmöglich effektiv in der Praxis sicherstellen, dass auch Online-Händler aus Nicht-EU-Ländern ihre Umsatzsteuer ordnungsgemäß bezahlen und hiesige Standards konsequent anwenden. Ansonsten benachteiligt das einheimische Händler, die ihre Steuern korrekt abführen.“

Der Gesetzesentwurf enthält den Vorschlag, dass Plattformbetreiber haften sollen, wenn ihre Marktplatzhändler Umsatzsteuer nicht abführen. Die Spitzenverbände unterstützen dieses Ansinnen grundsätzlich. Sie plädieren aber dafür, für die Plattformbetreiber praxisgerechte Regelungen zu schaffen, um eine klare und faire Rechtslage für alle Beteiligten herzustellen.

Weiterhin sieht der Referentenentwurf vor, dass Plattformbetreiber zukünftig bestimmte Angaben von Händlern aufzeichnen müssen. Hierdurch soll der Finanzverwaltung die Möglichkeit eröffnet werden zu prüfen, ob der liefernde Unternehmer oder Nutzer seinen steuerlichen Pflichten ordnungsgemäß nachkommt. Genth: „Die Politik scheint das Problem erkannt zu haben. Jetzt muss es um eine schnelle, aber auch für alle Seiten praktikable Umsetzung gehen. Die staatlichen Stellen müssen effektiv in der Praxis sicherstellen, dass auch Online-Händler aus Nicht-EU-Ländern ihre Umsatzsteuer ordnungsgemäß bezahlen und hiesige Standards konsequent anwenden.“