Neue Regeln für den Verkauf von smarten Kleidern und Möbeln
Ab dem 1. Mai können Händler, Hersteller und Importeure von Kleidung oder Möbeln mit elektrischen Zusatzfunktionen ihre Produkte nach den neuen gesetzlichen Vorgaben bei der zuständigen stiftung elektro-altgeräte register (stiftung ear) anmelden. Die Registrierung des Sortiments ist notwendig, da ab dem 15. August 2018 der so genannte offene Anwendungsbereich des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) in Kraft tritt. Damit müssen Produkte wie elektrisch verstellbare Schreibtische oder blinkende Kleidungsstücke vor dem Verkaufsstart registriert werden, damit eine umweltgerechte Entsorgung der Technik gewährleistet ist.
Wer bis zum Stichtag seine Produkte nicht registriert hat, riskiert Bußgelder von bis zu 100.000 Euro und Abmahnungen von Wettbewerbern. „Unternehmen sollten die Anträge jetzt vorbereiten und so schnell wie möglich einreichen, so dass sie bis zum 15. August auf rechtssicheren Füßen stehen“ sagt Anja Olsok, Geschäftsführerin der Bitkom Servicegesellschaft mbH und Leiterin des weee full-services. Der Anmeldeprozess bei der stiftung ear kann bis zu drei Monate dauern. Bei nicht korrekt ausgefüllten Anträgen kann sich der Prozess um einige Wochen verlängern.
Mit folgenden Tipps können betroffene Händler starten:
Unternehmen müssen sich einen Überblick verschaffen, welche ihrer Produkte registrierungspflichtig sind.
Für die Registrierung bei der stiftung ear müssen Unternehmen die Elektrogeräte vorgegebenen Produktkategorien zuordnen. Teilweise ist es hierfür notwendig die Produkte zu vermessen. Der weee full-service hat einen Entscheidungsbaum und ein Video mit den Richtlinien zur Abmessung veröffentlicht.
Für den Registrierungsantrag bei der stiftung ear benötigen Unternehmen unter anderem einen Dienstleister für die Entsorgung, Angaben zu den verkauften Marken, Bilder der Produkte sowie deutschsprachige Beschreibungen und ihre Steuernummer.
Sobald der Registrierungsantrag bei der stiftung ear abgeschlossen ist, erhalten Unternehmen eine WEEE-Registrierungsnummer und dürfen ihre elektronischen Produkte verkaufen. Die WEEE-Registrierungsnummer muss unter anderem auf Rechnungen und Angeboten erscheinen.
Hintergrund der jetzt anstehenden Änderungen ist die Novellierung des ElektroG im Jahr 2015. Die Einführung des offenen Anwendungsbereiches ist einer der letzten Umsetzungen des neuen ElektroG. Die stiftung ear kommt damit den Vorgaben aus der europäischen WEEE-Richtlinie nach. Andere EU-Länder wie Österreich und Frankreich haben diese rechtlichen Vorgaben bereits umgesetzt. Die restlichen EU-Länder müssen wie Deutschland noch nachziehen.
Der weee full-service informiert in kostenfreien Online-Seminaren und Infoveranstaltungen mit den Industrie- und Handelskammern über die anstehenden Änderungen. In den 45-minütigen Online-Seminaren erhalten die Teilnehmer einen Überblick, welche Anforderungen sie beim Verkauf ihrer elektronischen Produkte beachten müssen: zur Übersicht und Anmeldung: https://www.weee-full-service.com/de/meldung/elektrog-open-scope-mehr-unsere-events-und-seminare-2018
Wer bis zum Stichtag seine Produkte nicht registriert hat, riskiert Bußgelder von bis zu 100.000 Euro und Abmahnungen von Wettbewerbern. „Unternehmen sollten die Anträge jetzt vorbereiten und so schnell wie möglich einreichen, so dass sie bis zum 15. August auf rechtssicheren Füßen stehen“ sagt Anja Olsok, Geschäftsführerin der Bitkom Servicegesellschaft mbH und Leiterin des weee full-services. Der Anmeldeprozess bei der stiftung ear kann bis zu drei Monate dauern. Bei nicht korrekt ausgefüllten Anträgen kann sich der Prozess um einige Wochen verlängern.
Mit folgenden Tipps können betroffene Händler starten:
1. Sortiment sorgfältig überprüfen
Unternehmen müssen sich einen Überblick verschaffen, welche ihrer Produkte registrierungspflichtig sind.
2. Produkte in richtige Kategorien einordnen
Für die Registrierung bei der stiftung ear müssen Unternehmen die Elektrogeräte vorgegebenen Produktkategorien zuordnen. Teilweise ist es hierfür notwendig die Produkte zu vermessen. Der weee full-service hat einen Entscheidungsbaum und ein Video mit den Richtlinien zur Abmessung veröffentlicht.
3. Produkte registrieren
Für den Registrierungsantrag bei der stiftung ear benötigen Unternehmen unter anderem einen Dienstleister für die Entsorgung, Angaben zu den verkauften Marken, Bilder der Produkte sowie deutschsprachige Beschreibungen und ihre Steuernummer.
4. Mit dem Verkauf starten
Sobald der Registrierungsantrag bei der stiftung ear abgeschlossen ist, erhalten Unternehmen eine WEEE-Registrierungsnummer und dürfen ihre elektronischen Produkte verkaufen. Die WEEE-Registrierungsnummer muss unter anderem auf Rechnungen und Angeboten erscheinen.
Hintergrund der jetzt anstehenden Änderungen ist die Novellierung des ElektroG im Jahr 2015. Die Einführung des offenen Anwendungsbereiches ist einer der letzten Umsetzungen des neuen ElektroG. Die stiftung ear kommt damit den Vorgaben aus der europäischen WEEE-Richtlinie nach. Andere EU-Länder wie Österreich und Frankreich haben diese rechtlichen Vorgaben bereits umgesetzt. Die restlichen EU-Länder müssen wie Deutschland noch nachziehen.
Der weee full-service informiert in kostenfreien Online-Seminaren und Infoveranstaltungen mit den Industrie- und Handelskammern über die anstehenden Änderungen. In den 45-minütigen Online-Seminaren erhalten die Teilnehmer einen Überblick, welche Anforderungen sie beim Verkauf ihrer elektronischen Produkte beachten müssen: zur Übersicht und Anmeldung: https://www.weee-full-service.com/de/meldung/elektrog-open-scope-mehr-unsere-events-und-seminare-2018