Bitkom enttäuscht von Abstimmung zur E-Privacy-Verordnung
Der Digitalverband Bitkom hat sich enttäuscht über die heutige Abstimmung zur sogenannten E-Privacy Verordnung im zuständigen Fachausschuss des Europaparlaments gezeigt. „Der heute abgestimmte Verhandlungstext ist sehr einseitig darauf ausgerichtet, Datenverarbeitung grundsätzlich zu verbieten, Ausnahmen gibt es so gut wie keine“, sagt Susanne Dehmel, Mitglied der Geschäftsleitung für Recht und Sicherheit beim Digitalverband Bitkom. „Für bestehende und zukünftige Geschäftsmodelle im klassischen Internet ebenso wie im Internet of Things wird dies erhebliche Auswirkungen haben. Die vorliegende E-Privacy Verordnung torpediert die Bemühungen der EU-Kommission und der Mitgliedsstaaten, die Digitalisierung von Wirtschaft und Gesellschaft in Europa voranzutreiben.“ Zudem drohe die E-Privacy Verordnung den gerade erst von der neuen Datenschutz-Grundverordnung (DSG-VO) gesetzten ausbalancierten Rahmen durch neue und teilweise für einzelne Branchen spezifische Regelungen zu verzerren. „Die heute abgestimmten Vorschriften sind selbst für Fachjuristen schwer verständlich und in der Praxis nicht handhabbar. Um zu einem umsetzbaren und sowohl grundrechtlich als auch wirtschaftlich sinnvollen Ergebnis zu kommen, sollten die Verhandlungsparteien sich wieder an den Verhandlungstisch begeben und weiter am Text arbeiten“, so Dehmel.
Ziel der E-Privacy Verordnung ist es zum einen, die Vertraulichkeit der Kommunikation zu schützen. Darunter wird sowohl die Kommunikation zwischen Menschen als auch zwischen Menschen und Maschinen sowie Maschinen untereinander verstanden. Daher wären durch die E-Privacy Verordnung sowohl das klassische Internet wie etwa Webseiten oder E-Mail-Dienste betroffen als auch neue Dienste im Internet of Things wie etwa Fitness-Armbänder, smarte Haushaltsgeräte, vernetzte Fahrzeuge oder vernetzte Produktionsmaschinen. Zum anderen formuliert die E-Privacy Verordnung zusätzliche Datenschutzvorschriften, die besonders im Bereich der Verarbeitungs- und Speicherfunktion in Endgeräten wie PCs, Tablets oder Smartphones über die gerade erst verhandelte Datenschutz-Grundverordnung hinausgehen. So soll deren Nutzung zum Beispiel durch Webseiten, Apps und Kommunikationsplattformen laut Verordnungsvorschlag technisch auf das Nötigste reduziert werden. Damit würden die Möglichkeiten, Online-Angebote zu personalisieren oder leichter bedienbar zu machen massiv eingeschränkt.
Nach der heutigen Abstimmung über die E-Privacy-Verordnung im zuständigen Ausschuss für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE-Ausschuss) muss im nächsten Schritt das Europäischen Parlament entscheiden. Dehmel: „Ob die E-Privacy-Verordnung in dieser Form im Parlament eine Mehrheit findet, bleibt abzuwarten. Bereits bei der Abstimmung im Ausschuss wollte die Fraktion der Europäischen Volkspartei (EVP), die mit 216 Abgeordneten größte Fraktion im Europäischen Parlament , den hauptsächlich von den Sozialisten, Grünen und Liberalen ausgehandelten Verhandlungstext nicht mittragen. Angesichts der großen Bedeutung der Verordnung für die Digitalisierung von Wirtschaft und Gesellschaft wäre es die beste Lösung, gemeinsam weiter an einem tragfähigen Kompromiss zu arbeiten.“
Selbst nach einer Abstimmung im EU-Parlament dürfte es noch eine Weile dauern, bis die E-Privacy-Verordnung wirklich in Kraft treten könnte. Zuvor müssen sich noch die EU-Mitgliedsstaaten, die im Rat der Europäischen Union organisiert sind, ebenfalls auf eine gemeinsame Stellungnahme einigen. „Die nächste Bundesregierung muss sich im Rat in Brüssel dafür einsetzen, dass die E-Privacy Verordnung in Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung gebracht wird. Dazu ist es erforderlich, rechtsklarere Vorgaben zu formulieren, die von den Anbietern der unterschiedlichen Kommunikationsdienste auch umgesetzt werden können. “ so Dehmel.
Ziel der E-Privacy Verordnung ist es zum einen, die Vertraulichkeit der Kommunikation zu schützen. Darunter wird sowohl die Kommunikation zwischen Menschen als auch zwischen Menschen und Maschinen sowie Maschinen untereinander verstanden. Daher wären durch die E-Privacy Verordnung sowohl das klassische Internet wie etwa Webseiten oder E-Mail-Dienste betroffen als auch neue Dienste im Internet of Things wie etwa Fitness-Armbänder, smarte Haushaltsgeräte, vernetzte Fahrzeuge oder vernetzte Produktionsmaschinen. Zum anderen formuliert die E-Privacy Verordnung zusätzliche Datenschutzvorschriften, die besonders im Bereich der Verarbeitungs- und Speicherfunktion in Endgeräten wie PCs, Tablets oder Smartphones über die gerade erst verhandelte Datenschutz-Grundverordnung hinausgehen. So soll deren Nutzung zum Beispiel durch Webseiten, Apps und Kommunikationsplattformen laut Verordnungsvorschlag technisch auf das Nötigste reduziert werden. Damit würden die Möglichkeiten, Online-Angebote zu personalisieren oder leichter bedienbar zu machen massiv eingeschränkt.
Nach der heutigen Abstimmung über die E-Privacy-Verordnung im zuständigen Ausschuss für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE-Ausschuss) muss im nächsten Schritt das Europäischen Parlament entscheiden. Dehmel: „Ob die E-Privacy-Verordnung in dieser Form im Parlament eine Mehrheit findet, bleibt abzuwarten. Bereits bei der Abstimmung im Ausschuss wollte die Fraktion der Europäischen Volkspartei (EVP), die mit 216 Abgeordneten größte Fraktion im Europäischen Parlament , den hauptsächlich von den Sozialisten, Grünen und Liberalen ausgehandelten Verhandlungstext nicht mittragen. Angesichts der großen Bedeutung der Verordnung für die Digitalisierung von Wirtschaft und Gesellschaft wäre es die beste Lösung, gemeinsam weiter an einem tragfähigen Kompromiss zu arbeiten.“
Selbst nach einer Abstimmung im EU-Parlament dürfte es noch eine Weile dauern, bis die E-Privacy-Verordnung wirklich in Kraft treten könnte. Zuvor müssen sich noch die EU-Mitgliedsstaaten, die im Rat der Europäischen Union organisiert sind, ebenfalls auf eine gemeinsame Stellungnahme einigen. „Die nächste Bundesregierung muss sich im Rat in Brüssel dafür einsetzen, dass die E-Privacy Verordnung in Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung gebracht wird. Dazu ist es erforderlich, rechtsklarere Vorgaben zu formulieren, die von den Anbietern der unterschiedlichen Kommunikationsdienste auch umgesetzt werden können. “ so Dehmel.