Auch der BVDW kritisiert E-Privacy-Entwurf
Der gestern, 19. Oktober, mit knapper Mehrheit der Fraktionen der Sozialisten, Grünen und Liberalen angenommene Entwurf konterkariere geradezu die von der EU-Kommission ins Leben gerufene digitale Binnenmarktstrategie. „Die EU macht es im Grunde unmöglich, digitale Angebote ohne Barrieren anzubieten und zu finanzieren“, kritisiert BVDW-Vizepräsident Thomas Duhr.
Das Europäische Parlament hat einem folgenschweren Entwurfstext für eine in dieser Fassung kontrovers diskutierte und höchst umstrittene E-Privacy-Verordnung zugestimmt. Für BVDW-Vizepräsident Thomas Duhr (IP Deutschland) führen die geplanten Regelungen zu einem fundamentalen Einschnitt in die Funktionsweisen digitaler Netzangebote: „Der heute verabschiedete Entwurf zeugt von einem gefährlichen Mangel an Rechts- und Technikverständnis der Beteiligten. Sollte diese Entscheidung gesetzgeberische Realität werden, bedeutet es nichts anderes als einen fundamentalen Einschnitt in die Funktionsweisen digitaler Netzangebote. Das ist mehr oder weniger das Ende des freien Internets, wie wir es heute kennen und schätzen.“
Die überarbeiteten Regeln dienen vorrangig dem Ziel, die Vertraulichkeit in der elektronischen Kommunikation sicherzustellen. Über dieses Anwendungsverständnis geht die E-Privacy-Verordnung jedoch weit hinaus: „Sämtliche Dienste der Informationsgesellschaft sind betroffen, die Finanzierung kostenfreier Inhalte im Internet wird nicht mehr oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich sein“, kritisiert Duhr. Das gehe weit vorbei an den Ansprüchen der Informationsgesellschaft und der Nutzer im Einzelnen. Unter anderem sollen Webseitenbetreiber künftig nur noch dann Cookies einsetzen können, wenn sie eine explizite Erlaubnis des Nutzers erhalten haben. Ausnahmen sollen nur dort greifen, wo es ausschließlich um die Erbringung der vom Nutzer angeforderten Leistung oder der Zählung der Nutzung eigener Internet-Angebote geht. „So sehr dies nach Selbstbestimmung klingt, so zerstörerisch und rückwärtsgewandt ist das vor dem Hintergrund der arbeitsteiligen Funktionsweise heutiger Netzstrukturen.“
Verordnung untergräbt Finanzierungsmodelle kostenfrei zugänglicher Inhalte
Unter anderem führt die neue Regulierung dazu, dass etwa Reichweitenmessungen unmöglich sind. Dadurch werden objektive, verlässliche Kennzahlen für die Werbewirtschaft und eine Finanzierung einer Vielzahl von Internetangeboten unmöglich. Auf Apps, vernetzten Geräten und darauf laufenden Anwendungen wären Datenverarbeitungen kaum mehr sinnvoll möglich. „Ehemals kostenfreie Internetangebote werden kostenpflichtig oder mangels Finanzierungsgrundlage ganz verschwinden“, fürchtet Thomas Duhr. Der von der EU-Kommission erstrebte digitale Binnenmarkt und ein „free-flow-of-data“ sei so ebenso wenig erreichbar wie die ebenfalls von der EU als Schwerpunkt beschriebene „data economy“.
Die verabschiedeten Regeln stehen weder im Einklang mit den ab Mai 2018 geltenden – mühsam verhandelten – Vorgaben der EU-Datenschutzgrundverordung noch sind sie praktikabel oder rechtssicher. „Sie sind nicht einmal verständlich“, sagt Duhr. So hatte bereits der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss moniert, dass die vorgeschlagenen Regelungen nicht wirklich gelesen und umgesetzt werden und auch ihr Mehrwert für Bürger nicht ersichtlich ist.
Nach dieser Abstimmung wird im nächsten Schritt das EU-Parlament und anschließend der Europäische Rat über den Verordnungsentwurf abstimmen. „Entscheidend wird hier eine deutliche Positionierung der Bundesregierung für ausgewogene und praktikable Datenschutzregelungen sein“, fordert Thomas Duhr.
Das Europäische Parlament hat einem folgenschweren Entwurfstext für eine in dieser Fassung kontrovers diskutierte und höchst umstrittene E-Privacy-Verordnung zugestimmt. Für BVDW-Vizepräsident Thomas Duhr (IP Deutschland) führen die geplanten Regelungen zu einem fundamentalen Einschnitt in die Funktionsweisen digitaler Netzangebote: „Der heute verabschiedete Entwurf zeugt von einem gefährlichen Mangel an Rechts- und Technikverständnis der Beteiligten. Sollte diese Entscheidung gesetzgeberische Realität werden, bedeutet es nichts anderes als einen fundamentalen Einschnitt in die Funktionsweisen digitaler Netzangebote. Das ist mehr oder weniger das Ende des freien Internets, wie wir es heute kennen und schätzen.“
Die überarbeiteten Regeln dienen vorrangig dem Ziel, die Vertraulichkeit in der elektronischen Kommunikation sicherzustellen. Über dieses Anwendungsverständnis geht die E-Privacy-Verordnung jedoch weit hinaus: „Sämtliche Dienste der Informationsgesellschaft sind betroffen, die Finanzierung kostenfreier Inhalte im Internet wird nicht mehr oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich sein“, kritisiert Duhr. Das gehe weit vorbei an den Ansprüchen der Informationsgesellschaft und der Nutzer im Einzelnen. Unter anderem sollen Webseitenbetreiber künftig nur noch dann Cookies einsetzen können, wenn sie eine explizite Erlaubnis des Nutzers erhalten haben. Ausnahmen sollen nur dort greifen, wo es ausschließlich um die Erbringung der vom Nutzer angeforderten Leistung oder der Zählung der Nutzung eigener Internet-Angebote geht. „So sehr dies nach Selbstbestimmung klingt, so zerstörerisch und rückwärtsgewandt ist das vor dem Hintergrund der arbeitsteiligen Funktionsweise heutiger Netzstrukturen.“
Verordnung untergräbt Finanzierungsmodelle kostenfrei zugänglicher Inhalte
Unter anderem führt die neue Regulierung dazu, dass etwa Reichweitenmessungen unmöglich sind. Dadurch werden objektive, verlässliche Kennzahlen für die Werbewirtschaft und eine Finanzierung einer Vielzahl von Internetangeboten unmöglich. Auf Apps, vernetzten Geräten und darauf laufenden Anwendungen wären Datenverarbeitungen kaum mehr sinnvoll möglich. „Ehemals kostenfreie Internetangebote werden kostenpflichtig oder mangels Finanzierungsgrundlage ganz verschwinden“, fürchtet Thomas Duhr. Der von der EU-Kommission erstrebte digitale Binnenmarkt und ein „free-flow-of-data“ sei so ebenso wenig erreichbar wie die ebenfalls von der EU als Schwerpunkt beschriebene „data economy“.
Die verabschiedeten Regeln stehen weder im Einklang mit den ab Mai 2018 geltenden – mühsam verhandelten – Vorgaben der EU-Datenschutzgrundverordung noch sind sie praktikabel oder rechtssicher. „Sie sind nicht einmal verständlich“, sagt Duhr. So hatte bereits der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss moniert, dass die vorgeschlagenen Regelungen nicht wirklich gelesen und umgesetzt werden und auch ihr Mehrwert für Bürger nicht ersichtlich ist.
Nach dieser Abstimmung wird im nächsten Schritt das EU-Parlament und anschließend der Europäische Rat über den Verordnungsentwurf abstimmen. „Entscheidend wird hier eine deutliche Positionierung der Bundesregierung für ausgewogene und praktikable Datenschutzregelungen sein“, fordert Thomas Duhr.