Inkasso mit gleichen Gebühren wie Rechtsanwälte
Sind Inkassounternehmen rücksichtslose „Geldeintreiber“? Kirsten Pedd, Präsidentin des Bundesverbands Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (BDIU), stellt klar, dass es beim Forderungsmanagement vor allem um Gerechtigkeit geht. Inkassounternehmen schaffen aus ihrer Sicht einen fairen Interessenausgleich für alle Beteiligten. Denn Rechnungen, die nicht bezahlt werden, treiben die Preise für alle nach oben. „Einfach ausgedrückt: Der pünktlich zahlende Konsument zahlt die Zeche des anderen mit“, so die Präsidentin des Branchenverbands.
Dass eine solche Rechtsdienstleistung ihren Preis hat, ist eigentlich selbstverständlich. Dennoch hält sich hartnäckig der Vorwurf, die Kosten stünden in keinem Verhältnis zur eigentlichen Forderung. Andrea Schweer, Vorsitzende des BDIU-Rechtsausschusses, erklärt: „Ist der Schuldner in Verzug, so muss er für den Schaden aufkommen, der dem Gläubiger dadurch entsteht, dass er die Forderung des Gläubigers nicht rechtzeitig beglichen hat.“ Außergerichtlich – und hier werden 90 Prozent der bearbeiteten Forderungen realisiert – leisten Inkassounternehmen die gleiche Arbeit wie Rechtsanwälte. Für außergerichtliche Inkassodienstleistungen, die eine nicht titulierte Forderung betreffen, dürfen sie daher auch nicht mehr abrechnen als Rechtanwälte für den vergleichbaren Sachverhalt. „Gleiches wird gleich behandelt“, so Schweer. „Inkassounternehmen werden durch diese Vorschrift gezwungen, das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz zu beachten. Im vorgerichtlichen Bereich verhindert allein schon diese Vorschrift einen Missbrauch in Gestalt von Wucher oder Preistreiberei.“ Schweer ergänzt: „Die Gläubiger, in deren Auftrag Inkassounternehmen tätig werden, sind genau wie die Inkassounternehmen selbst daran interessiert, die Kosten so gering wie möglich zu halten, da sie diese selber tragen müssen, wenn der Schuldner tatsächlich völlig zahlungsunfähig ist. Schon die wirtschaftliche Rationalität verbietet es Inkassounternehmen darum, den Preis künstlich zu erhöhen.“
Damit sie am Ende nicht auf unbezahlten Rechnungen sitzen bleiben, benötigen Gläubiger die Unterstützung spezialisierter Rechtsdienstleister. Axel Kulick, Vizepräsident des BDIU, weiß aus Erfahrung, dass Unternehmen es normalerweise nicht schaffen, „in Eigenregie ähnliche Erfolgsquoten bei der Realisierung von Forderungen zu erzielen wie in Kooperation mit Inkassodienstleistern, insbesondere bei komplizierten Fällen. Hier kommt dann das Know-how unserer Branche zum Tagen.“
Dass eine solche Rechtsdienstleistung ihren Preis hat, ist eigentlich selbstverständlich. Dennoch hält sich hartnäckig der Vorwurf, die Kosten stünden in keinem Verhältnis zur eigentlichen Forderung. Andrea Schweer, Vorsitzende des BDIU-Rechtsausschusses, erklärt: „Ist der Schuldner in Verzug, so muss er für den Schaden aufkommen, der dem Gläubiger dadurch entsteht, dass er die Forderung des Gläubigers nicht rechtzeitig beglichen hat.“ Außergerichtlich – und hier werden 90 Prozent der bearbeiteten Forderungen realisiert – leisten Inkassounternehmen die gleiche Arbeit wie Rechtsanwälte. Für außergerichtliche Inkassodienstleistungen, die eine nicht titulierte Forderung betreffen, dürfen sie daher auch nicht mehr abrechnen als Rechtanwälte für den vergleichbaren Sachverhalt. „Gleiches wird gleich behandelt“, so Schweer. „Inkassounternehmen werden durch diese Vorschrift gezwungen, das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz zu beachten. Im vorgerichtlichen Bereich verhindert allein schon diese Vorschrift einen Missbrauch in Gestalt von Wucher oder Preistreiberei.“ Schweer ergänzt: „Die Gläubiger, in deren Auftrag Inkassounternehmen tätig werden, sind genau wie die Inkassounternehmen selbst daran interessiert, die Kosten so gering wie möglich zu halten, da sie diese selber tragen müssen, wenn der Schuldner tatsächlich völlig zahlungsunfähig ist. Schon die wirtschaftliche Rationalität verbietet es Inkassounternehmen darum, den Preis künstlich zu erhöhen.“
Damit sie am Ende nicht auf unbezahlten Rechnungen sitzen bleiben, benötigen Gläubiger die Unterstützung spezialisierter Rechtsdienstleister. Axel Kulick, Vizepräsident des BDIU, weiß aus Erfahrung, dass Unternehmen es normalerweise nicht schaffen, „in Eigenregie ähnliche Erfolgsquoten bei der Realisierung von Forderungen zu erzielen wie in Kooperation mit Inkassodienstleistern, insbesondere bei komplizierten Fällen. Hier kommt dann das Know-how unserer Branche zum Tagen.“