Verbot des Arzneimittel-Versandhandels ist das falsche Rezept
Der Bundesgesundheitsminister hat sich für ein Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtiger Arznei ausgesprochen. Der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel kritisiert ein mögliches Verbot, weil es den Interessen der Patienten widerspricht.
„Der Versandhandel mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln bietet Kunden mehr Versorgung gerade im ländlichen Raum, bessere Beratung durch moderne Servicekonzepte und mehr Wettbewerb für eine effiziente Gesundheitsversorgung“ erklärt Christoph Wenk-Fischer, Hauptgeschäftsführer des bevh. Der Bundesgesundheitsminister betreibt mit seiner Unterstützung des reflexartig geforderten Verbots des sogenannten RX Versandhandels Besitzstandswahrung zulasten der Patientinnen und Patienten. Aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes zur Zulässigkeit der Koppelung von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln und Boni leitet das Ministerium die falschen Schlüsse ab. Nicht ein Mehr an Regulierung sondern allein eine Deregulierung des Arzneimittelrechts werden der durch den EuGH betonten hohen Bedeutung der Warenverkehrsfreiheit in Deutschland gerecht. Keines der für ein Totalverbot ins Feld geführten Argumente kann einer näheren Überprüfung standhalten. „Ein Verbot des Versands von Rx-Arznei würde eine gesamte Branche existenziell treffen und wäre verfassungsrechtlich nicht haltbar. Er ist jetzt das falsche Rezept“ so Christoph Wenk-Fischer.
Ein Totalverbot des RX-Versandhandels würde ein System betonieren, für das Wettbewerb in Fremdwort ist. Richtig und im Sinne eines fairen europäischen Wettbewerbs wäre es, die Preisbindung für Arzneimittel endlich aufzuheben.
„Der Versandhandel mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln bietet Kunden mehr Versorgung gerade im ländlichen Raum, bessere Beratung durch moderne Servicekonzepte und mehr Wettbewerb für eine effiziente Gesundheitsversorgung“ erklärt Christoph Wenk-Fischer, Hauptgeschäftsführer des bevh. Der Bundesgesundheitsminister betreibt mit seiner Unterstützung des reflexartig geforderten Verbots des sogenannten RX Versandhandels Besitzstandswahrung zulasten der Patientinnen und Patienten. Aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes zur Zulässigkeit der Koppelung von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln und Boni leitet das Ministerium die falschen Schlüsse ab. Nicht ein Mehr an Regulierung sondern allein eine Deregulierung des Arzneimittelrechts werden der durch den EuGH betonten hohen Bedeutung der Warenverkehrsfreiheit in Deutschland gerecht. Keines der für ein Totalverbot ins Feld geführten Argumente kann einer näheren Überprüfung standhalten. „Ein Verbot des Versands von Rx-Arznei würde eine gesamte Branche existenziell treffen und wäre verfassungsrechtlich nicht haltbar. Er ist jetzt das falsche Rezept“ so Christoph Wenk-Fischer.
Ein Totalverbot des RX-Versandhandels würde ein System betonieren, für das Wettbewerb in Fremdwort ist. Richtig und im Sinne eines fairen europäischen Wettbewerbs wäre es, die Preisbindung für Arzneimittel endlich aufzuheben.