Bitkom fordert Nachbesserungen an der Audiovisuelle Mediendienste-Richtlinie
Der Digitalverband Bitkom begrüßt die Reform der Audiovisuelle Mediendienste-Richtlinie (AVMD) im Grundsatz und fordert dabei an zentralen Punkten Nachbesserungen. „Eine Anpassung der alten EU-Fernsehrichtlinie an das digitale Zeitalter ist richtig und notwendig“, sagte Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. „Die Zeit des linearen Fernsehens mit seinen festen Sendezeiten und einer begrenzten Zahl von Kanälen geht gerade zu Ende. Stattdessen wählen die Nutzer heute im Internet jederzeit aus einem riesigen Angebot individuell ihre digitalen Inhalte aus.“ Die AVMD-Richtlinie soll neben den Regelungen für das klassische Fernsehen vor allem einen einheitlichen Rechts- und Wettbewerbsrahmen für die immer intensiver genutzten Video-Streamingdienste im Internet schaffen. Die zentralen Themen sind Werbung, Jugendschutz und Quotenregelungen für europäische Inhalte. So ist im aktuellen Entwurf geplant, dass bei Streaming-Diensten mindestens 20 Prozent der Angebote aus europäischer Produktion stammen müssen. „Feste Quoten mögen in der alten Fernsehwelt mit ihrer beschränkten Zahl an Sendern und Sendezeiten ihre Berechtigung gehabt haben. Durch die Digitalisierung ist die Angebotsvielfalt größer als je zuvor“, sagte Rohleder. „Ein Anteil von 20 Prozent europäischer Werke im Angebot der Streaming-Dienste führt nicht automatisch dazu, dass die Zuschauer diese auch anschauen. Notwendig ist eine gezieltere Förderung von publikumswirksamen und qualitativ hochwertigen Filmen und Serien in Europa.“
Beim Thema Jugendschutz begrüßt der Bitkom, dass die Richtlinie verstärkt auf bewährte Instrumente der Co- und Selbstregulierung setzen will. In Deutschland regeln zum Beispiel die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia und die Freiwillige Selbstkontrolle Filmwirtschaft die Alterseinstufungen von Online-Medien und Filmen. „Die Selbstregulierung ermöglicht es, schneller auf neue technische und inhaltliche Entwicklungen zu reagieren und flexible, praxistaugliche Regelungen zu schaffen“, betonte Rohleder. Das betreffe beispielsweise den Umgang mit „schädlichen Inhalten“, zu denen unter anderem gewaltverherrlichende, pornografische, fremdenfeindliche oder volksverhetzende Bilder, Videos und Texte gehören. „Die Verantwortung für den Umgang mit schädlichen Inhalten auf Online-Plattformen mit Millionen von Nutzern kann nicht allein den Betreibern auferlegt werden“, sagte Rohleder. Das Prinzip „Löschung nach Benachrichtigung“ (notice and take down) sei richtig und habe sich bewährt. Außerdem lasse sich die Frage, ob ein Inhalt gesetzeskonform ist oder nicht, nicht rein technisch lösen. Rohleder: „Plattformen dürfen nicht in die Rolle von Hilfs-Polizisten gedrängt werden.“
Neben der Reform der AVMD-Richtlinie fordert der Bitkom eine Überarbeitung der Satelliten- und Kabel-Richtlinie. Ziel der 1993 verabschiedeten und zuletzt im Jahr 2002 überarbeiteten Satelliten- und Kabelrichtlinie ist es, die grenzüberschreitende Verbreitung von Fernsehen und Hörfunk per Satellit und Kabel zu erleichtern und dabei urheberrechtliche Bestimmungen in den einzelnen Ländern der EU einander anzugleichen. „Das Konsumverhalten hat sich seitdem extrem gewandelt - und damit einhergehend auch die Übertragungswege“, sagte Rohleder. „Es sollte Aufgabe der Kommission sein, die Satelliten- und Kabelrichtlinie zu überarbeiten und mit Regelungen auszustatten, die eine grenzüberschreitende Verbreitung des Fernsehens unabhängig von der Technologie fördert und fairen Wettbewerb schafft.“
Beim Thema Jugendschutz begrüßt der Bitkom, dass die Richtlinie verstärkt auf bewährte Instrumente der Co- und Selbstregulierung setzen will. In Deutschland regeln zum Beispiel die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia und die Freiwillige Selbstkontrolle Filmwirtschaft die Alterseinstufungen von Online-Medien und Filmen. „Die Selbstregulierung ermöglicht es, schneller auf neue technische und inhaltliche Entwicklungen zu reagieren und flexible, praxistaugliche Regelungen zu schaffen“, betonte Rohleder. Das betreffe beispielsweise den Umgang mit „schädlichen Inhalten“, zu denen unter anderem gewaltverherrlichende, pornografische, fremdenfeindliche oder volksverhetzende Bilder, Videos und Texte gehören. „Die Verantwortung für den Umgang mit schädlichen Inhalten auf Online-Plattformen mit Millionen von Nutzern kann nicht allein den Betreibern auferlegt werden“, sagte Rohleder. Das Prinzip „Löschung nach Benachrichtigung“ (notice and take down) sei richtig und habe sich bewährt. Außerdem lasse sich die Frage, ob ein Inhalt gesetzeskonform ist oder nicht, nicht rein technisch lösen. Rohleder: „Plattformen dürfen nicht in die Rolle von Hilfs-Polizisten gedrängt werden.“
Neben der Reform der AVMD-Richtlinie fordert der Bitkom eine Überarbeitung der Satelliten- und Kabel-Richtlinie. Ziel der 1993 verabschiedeten und zuletzt im Jahr 2002 überarbeiteten Satelliten- und Kabelrichtlinie ist es, die grenzüberschreitende Verbreitung von Fernsehen und Hörfunk per Satellit und Kabel zu erleichtern und dabei urheberrechtliche Bestimmungen in den einzelnen Ländern der EU einander anzugleichen. „Das Konsumverhalten hat sich seitdem extrem gewandelt - und damit einhergehend auch die Übertragungswege“, sagte Rohleder. „Es sollte Aufgabe der Kommission sein, die Satelliten- und Kabelrichtlinie zu überarbeiten und mit Regelungen auszustatten, die eine grenzüberschreitende Verbreitung des Fernsehens unabhängig von der Technologie fördert und fairen Wettbewerb schafft.“