Bitkom fordert: Urheberrechtsabgaben auf den Prüfstand
Der Digitalverband Bitkom hat einen Online-Rechner für die Ermittlung urheberrechtlicher Abgaben auf Geräte und Speichermedien entwickelt. Auf der Webseite www.urheberrechtsabgaben.de können Verbraucher mit wenigen Klicks ausrechnen, für welche Geräte Abgaben in welcher Höhe erhoben werden. „Mit dem Online-Rechner wollen wir für mehr Durchblick im Dickicht des Abgabendschungels sorgen“, sagte Bitkom-Urheberrechtsexperte Markus Scheufele anlässlich des Tags des geistigen Eigentums. Das System urheberrechtlicher Abgaben für Geräte und Speichermedien habe sich 50 Jahre nach seiner Einführung überholt. Aus Sicht des Bitkom sind in der digitalen Welt neue Vergütungsmodelle gefragt, die sich an den heutigen Angeboten und dem Verhalten der Nutzer orientieren. Insbesondere der Trend zum Streaming von Musik und Videos mache das Abgabensystem früher oder später überflüssig. „Mix-Kassetten, gebrannte CDs oder mit Musik oder Videos gefüllte USB-Sticks werden wohl keine ähnlich erfolgreichen Nachfolger haben“, sagte Scheufele. „Dafür werden heute Playlisten geteilt.“ Im vergangenen Jahr nutzten laut Bitkom-Umfragen 76 Prozent der Internetnutzer Video-Streaming und 37 Prozent Musik-Streaming. Der Umsatz mit Video-Streaming ist in Deutschland im Jahr 2015 um 24 Prozent auf 579 Millionen Euro gewachsen, der Umsatz mit Musik-Streaming auf 223 Millionen Euro mehr als verdoppelt.
Auch der Bundesgerichtshof hat in seiner gestrigen Entscheidung grundlegende Probleme beim System der Urheberrechtsabgaben festgestellt. So sei die Ausschüttung der Hälfte der Geräteabgaben an die Verlage durch die Verwertungsgesellschaften unzulässig. Die Verteilung der Abgaben müssen die Verwertungsgesellschaften nun mit Urhebern und Verlagen neu verhandeln. „Eine neue Verteilung der Urheberrechtsabgaben muss für Verbraucher und Unternehmen kostenneutral erfolgen“, sagte Scheufele. Eine Debatte um neue Leistungsschutzrechte für Verlage sei dabei überflüssig und nicht ratsam. Sollten Verlage wie bisher an den Abgaben beteiligt werden, müsste das auf EU-Ebene in der entsprechenden Richtlinie klargestellt werden.
Auch der Bundestag beschäftigt sich in der kommenden Woche mit der Reform der Verwertungsgesellschaften. Eine grundlegende Überarbeitung der gerätebezogenen Abgaben ist darin allerdings bislang nicht vorgesehen. Aus Sicht des Bitkom sollte der Gesetzgeber nicht an alten Strukturen festhalten, sondern einen umfassenden Systemwechsel prüfen.
Nach dem Urheberrechtsgesetz sind private Kopien von urheberrechtlich geschützten Musikstücken, Videos, Fotos oder Texten in begrenztem Umfang erlaubt. Im Gegenzug erhalten die Rechteinhaber eine Entschädigung. Die Pauschalabgaben werden auf Geräte wie Computer, MP3-Player, Smartphones etc. sowie auf Speichermedien wie USB-Sticks und Speicherkarten erhoben. Für die Erhebung und Ausschüttung an die Urheber sind Verwertungsgesellschaften wie die VG Wort oder die GVL zuständig. Mit der zunehmenden Digitalisierung der Medienwelt steht dieses System nun auf dem Prüfstand. Beim Streaming geht es nur noch um den Zugang zu Inhalten, Privatkopien gibt es dort nicht mehr. Dass es auch anders geht, zeigten Länder wie Spanien oder Finnland, die Abgaben auf Geräte ganz abgeschafft haben. Deutlich niedrigere Abgaben als in Deutschland werden in Österreich und den Niederlanden fällig. Zudem werden in verschiedenen Ländern Alternativmodellen erprobt, etwa Fondsmodelle, eine staatliche Finanzierung oder die Berücksichtigung der Kopiermöglichkeit beim Verkaufspreis von urheberrechtlich geschützten Inhalten.
Auch der Bundesgerichtshof hat in seiner gestrigen Entscheidung grundlegende Probleme beim System der Urheberrechtsabgaben festgestellt. So sei die Ausschüttung der Hälfte der Geräteabgaben an die Verlage durch die Verwertungsgesellschaften unzulässig. Die Verteilung der Abgaben müssen die Verwertungsgesellschaften nun mit Urhebern und Verlagen neu verhandeln. „Eine neue Verteilung der Urheberrechtsabgaben muss für Verbraucher und Unternehmen kostenneutral erfolgen“, sagte Scheufele. Eine Debatte um neue Leistungsschutzrechte für Verlage sei dabei überflüssig und nicht ratsam. Sollten Verlage wie bisher an den Abgaben beteiligt werden, müsste das auf EU-Ebene in der entsprechenden Richtlinie klargestellt werden.
Auch der Bundestag beschäftigt sich in der kommenden Woche mit der Reform der Verwertungsgesellschaften. Eine grundlegende Überarbeitung der gerätebezogenen Abgaben ist darin allerdings bislang nicht vorgesehen. Aus Sicht des Bitkom sollte der Gesetzgeber nicht an alten Strukturen festhalten, sondern einen umfassenden Systemwechsel prüfen.
Nach dem Urheberrechtsgesetz sind private Kopien von urheberrechtlich geschützten Musikstücken, Videos, Fotos oder Texten in begrenztem Umfang erlaubt. Im Gegenzug erhalten die Rechteinhaber eine Entschädigung. Die Pauschalabgaben werden auf Geräte wie Computer, MP3-Player, Smartphones etc. sowie auf Speichermedien wie USB-Sticks und Speicherkarten erhoben. Für die Erhebung und Ausschüttung an die Urheber sind Verwertungsgesellschaften wie die VG Wort oder die GVL zuständig. Mit der zunehmenden Digitalisierung der Medienwelt steht dieses System nun auf dem Prüfstand. Beim Streaming geht es nur noch um den Zugang zu Inhalten, Privatkopien gibt es dort nicht mehr. Dass es auch anders geht, zeigten Länder wie Spanien oder Finnland, die Abgaben auf Geräte ganz abgeschafft haben. Deutlich niedrigere Abgaben als in Deutschland werden in Österreich und den Niederlanden fällig. Zudem werden in verschiedenen Ländern Alternativmodellen erprobt, etwa Fondsmodelle, eine staatliche Finanzierung oder die Berücksichtigung der Kopiermöglichkeit beim Verkaufspreis von urheberrechtlich geschützten Inhalten.