HDE und bevh fordern Datenschutzregeln mit Augenmaß
Der Handelsverband Deutschland (HDE) und der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel (bevh) forderten heute in Berlin gemeinsam eine Vereinfachung der Datenschutzvorschriften. Anlass hierfür war die Veröffentlichung einer Studie des Instituts für Handelsforschung (IFH). Auf EU-Ebene laufen derzeit die Verhandlungen über eine neue Datenschutz-Grundverordnung.
„Einfachere Regelungen sind sowohl im Interesse der Verbraucher als auch der Händler. Die aktuell sehr komplexen Datenschutzerklärungen haben keinen Mehrwert“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Die IFH-Studie hatte gezeigt, dass zwei Drittel der Kunden die Datenschutzerklärungen der Händler selten bis nie lesen. Zudem können die Unternehmen laut Studienergebnis die Vorschriften nur mühsam und mit großen Schwierigkeiten einhalten. Eine Vereinfachung der Regelungen würde nach Einschätzung der beiden Handelsverbände HDE und bevh den Abmahnmissbrauch vieler spezialisierter Rechtsanwälte deutlich verringern. Statt der schwammigen und abmahngefährdeten aktuellen Informationspflichten sei etwa eine Vorschrift zur Beantwortung der Datenschutzfragen tatsächlich interessierter Kunden denkbar.
Um nationalstaatliche Sonderwege auszuschließen, setzen sich HDE und bevh außerdem für eine EU-weit einheitliche Regelung ein. „Derzeit sind deutsche Händler wegen der besonders strengen Vorgaben hierzulande im Wettbewerb mit ausländischen Anbietern oft benachteiligt“, so bevh-Hauptgeschäftsführer Christoph Wenk-Fischer. „Auch im Kontext des internationalen Wettbewerbs darf das neue Datenschutzrecht keine weitere Verschärfung zu Lasten deutscher Handelsunternehmen erfahren.“
Beide Verbände sprechen sich darüber hinaus für eine europaweite Einführung der betrieblichen Datenschutzbeauftragten nach jetzigem deutschen Vorbild aus. Die Einrichtung der Beauftragten habe sich in Deutschland in der Praxis bewährt. Die praxisnahen Datenschutzbeauftragten könnten einen Teil der staatlichen Aufsicht ersetzen und die Persönlichkeitsrechte der Verbraucher wirksamer schützen als formalisierte Datenschutzerklärungen.
„Einfachere Regelungen sind sowohl im Interesse der Verbraucher als auch der Händler. Die aktuell sehr komplexen Datenschutzerklärungen haben keinen Mehrwert“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Die IFH-Studie hatte gezeigt, dass zwei Drittel der Kunden die Datenschutzerklärungen der Händler selten bis nie lesen. Zudem können die Unternehmen laut Studienergebnis die Vorschriften nur mühsam und mit großen Schwierigkeiten einhalten. Eine Vereinfachung der Regelungen würde nach Einschätzung der beiden Handelsverbände HDE und bevh den Abmahnmissbrauch vieler spezialisierter Rechtsanwälte deutlich verringern. Statt der schwammigen und abmahngefährdeten aktuellen Informationspflichten sei etwa eine Vorschrift zur Beantwortung der Datenschutzfragen tatsächlich interessierter Kunden denkbar.
Um nationalstaatliche Sonderwege auszuschließen, setzen sich HDE und bevh außerdem für eine EU-weit einheitliche Regelung ein. „Derzeit sind deutsche Händler wegen der besonders strengen Vorgaben hierzulande im Wettbewerb mit ausländischen Anbietern oft benachteiligt“, so bevh-Hauptgeschäftsführer Christoph Wenk-Fischer. „Auch im Kontext des internationalen Wettbewerbs darf das neue Datenschutzrecht keine weitere Verschärfung zu Lasten deutscher Handelsunternehmen erfahren.“
Beide Verbände sprechen sich darüber hinaus für eine europaweite Einführung der betrieblichen Datenschutzbeauftragten nach jetzigem deutschen Vorbild aus. Die Einrichtung der Beauftragten habe sich in Deutschland in der Praxis bewährt. Die praxisnahen Datenschutzbeauftragten könnten einen Teil der staatlichen Aufsicht ersetzen und die Persönlichkeitsrechte der Verbraucher wirksamer schützen als formalisierte Datenschutzerklärungen.