Einigung bei Urheberabgaben für Drucker
Der Digitalverband Bitkom und die Verwertungsgesellschaften haben sich nach einem langjährigen Streit über die Höhe der urheberrechtlichen Abgaben für Drucker auf einen Vergleich geeinigt. Die Regelung betrifft rückwirkend die Jahre von 2001 bis 2007. Je nach Leistungsfähigkeit der Drucker werden Abgaben in Höhe von 4 Euro bis 14 Euro pro Gerät gezahlt. In der Summe überweisen die Hersteller und Importeure von Druckern bis zu 200 Millionen Euro an die VG WORT und die VG Bild-Kunst, die das Geld nach Abzug ihrer Verwaltungskosten an die Urheber ausschütten. Mit den Geräteabgaben soll das legale Kopieren von urheberrechtlich geschützten Texten und Bildern für den privaten Gebrauch abgegolten werden. „Wir bringen damit einen langjährigen Rechtsstreit zu einem für beide Seiten akzeptablen Ende“, sagte Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. Die VG Wort hatte für den Zeitraum bis 2007 ursprünglich bis zu 300 Euro pro Drucker gefordert. Seit dem Jahr 2008 gilt ein neues Gesetz, das Abgaben von 5 Euro bis 12,50 Euro pro Gerät vorsieht. Diese Abgaben sind heute in den Verkaufspreisen berücksichtigt.
Aus Sicht des Bitkom zeigt die Einigung, dass eine zwangsweise Absicherung der von den Verwertungsgesellschaften erhobenen Forderungen nicht notwendig ist. Diese hatten mit dem Verweis auf die langen Gerichtsverfahren eine so genannte Hinterlegungspflicht für strittige urheberrechtliche Abgaben gefordert, die jetzt von der Bundesregierung eingeführt werden soll. Ein entsprechender Gesetzentwurf liegt vor. Rohleder: „Für die Unternehmen bedeutet eine Hinterlegungspflicht oder eine sonstige Sicherheitsleistung für die in ihrer Höhe unklaren Abgaben einen massiven Eingriff, da sie Liquidität vernichtet und damit den wirtschaftlichen Handlungsspielraum der Unternehmen einschränkt.“ Zudem seien dem Bitkom keine signifikanten Zahlungsausfälle bekannt, wenn erst einmal eine Einigung oder gerichtliche Festlegung erfolgt ist. Ein Grund für die Gerichtsverfahren seien vor allem die übertriebenen Forderungen der Verwertungsgesellschaften.
Derzeit ist noch ein Verfahren zwischen Verwertungsgesellschaften und Industrie offen. Dabei geht es um die Höhe der Abgaben für Personal Computer. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte bereits in den Jahren 2007/2008 eine Pauschalabgabe für PC abgelehnt, da bereits für Scanner hohe Abgaben gezahlt werden. Aus formalen Gründen war das Urteil im Jahr 2010 vom Bundesverfassungsgericht aufgehoben worden. Der BGH hatte daraufhin zentrale Fragen dem EuGH zur Prüfung vorgelegt. „Der Grund für lange Gerichtsverfahren sind nicht die Unternehmen, sondern die Mühlen der Justiz“, sagte Rohleder. Grundsätzlich müsse die Diskussion um die Zukunft urheberrechtlicher Abgaben sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene weitergeführt werden. Rohleder: „Das derzeitige System der Pauschalabgaben sollte zugunsten der Urheber, Verbraucher und Unternehmen an die Erfordernisse der digitalen Zeit angepasst werden. Eine gerätebezogene Abgabe ist kein taugliches Modell mehr.“
Aus Sicht des Bitkom zeigt die Einigung, dass eine zwangsweise Absicherung der von den Verwertungsgesellschaften erhobenen Forderungen nicht notwendig ist. Diese hatten mit dem Verweis auf die langen Gerichtsverfahren eine so genannte Hinterlegungspflicht für strittige urheberrechtliche Abgaben gefordert, die jetzt von der Bundesregierung eingeführt werden soll. Ein entsprechender Gesetzentwurf liegt vor. Rohleder: „Für die Unternehmen bedeutet eine Hinterlegungspflicht oder eine sonstige Sicherheitsleistung für die in ihrer Höhe unklaren Abgaben einen massiven Eingriff, da sie Liquidität vernichtet und damit den wirtschaftlichen Handlungsspielraum der Unternehmen einschränkt.“ Zudem seien dem Bitkom keine signifikanten Zahlungsausfälle bekannt, wenn erst einmal eine Einigung oder gerichtliche Festlegung erfolgt ist. Ein Grund für die Gerichtsverfahren seien vor allem die übertriebenen Forderungen der Verwertungsgesellschaften.
Derzeit ist noch ein Verfahren zwischen Verwertungsgesellschaften und Industrie offen. Dabei geht es um die Höhe der Abgaben für Personal Computer. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte bereits in den Jahren 2007/2008 eine Pauschalabgabe für PC abgelehnt, da bereits für Scanner hohe Abgaben gezahlt werden. Aus formalen Gründen war das Urteil im Jahr 2010 vom Bundesverfassungsgericht aufgehoben worden. Der BGH hatte daraufhin zentrale Fragen dem EuGH zur Prüfung vorgelegt. „Der Grund für lange Gerichtsverfahren sind nicht die Unternehmen, sondern die Mühlen der Justiz“, sagte Rohleder. Grundsätzlich müsse die Diskussion um die Zukunft urheberrechtlicher Abgaben sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene weitergeführt werden. Rohleder: „Das derzeitige System der Pauschalabgaben sollte zugunsten der Urheber, Verbraucher und Unternehmen an die Erfordernisse der digitalen Zeit angepasst werden. Eine gerätebezogene Abgabe ist kein taugliches Modell mehr.“