ADM: Kaum Auswirkungen des geplanten IT-Sicherheitsgesetzes
Der ADM Arbeitskreis Deutscher Markt- und Sozialforschungsinstitute e.V sieht kaum Auswirkungen des geplanten Gesetzes zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme (IT-Sicherheitsgesetz), das am 20. März 2015 in erster Lesung im Deutschen Bundestag behandelt wurde.
"Die Markt- und Sozialforschungsinstitute sind keine Betreiber sogenannter kritischer Infrastrukturen und zählen deshalb auch nicht zu den Hauptadressaten des Gesetzentwurfs", erläutert Erich Wiegand, der Geschäftsführer des ADM.
Das geplante IT-Sicherheitsgesetz ist ein sogenanntes Artikelgesetz, das mit seinen Bestimmungen die Rechtsnormen anderer Gesetze ändert oder ergänzt, unter anderem die des Telemediengesetzes (TMG). Vorgesehen ist, dass die Anbieter von Telemediendiensten verpflichtet werden, durch technische und organisatorische Vorkehrungen sicherzustellen, dass kein unerlaubter Zugriff auf die für ihre Telemedienangebote genutzten technischen Einrichtungen möglich ist und diese gegen Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten und gegen Störungen gesichert sind.
Die im Bereich der Online-Forschung tätigen Institute sollten deshalb prüfen, ob sie mit ihren Dienstleistungen - z.B. als Betreiber Sozialer Medien zu Forschungszwecken - unter den Anwendungsbereich des TMG fallen. "Die Mitgliedsinstitute des ADM werden auch hier im Rahmen der satzungsgemäßen Aufgaben und Ziele durch den Verband informiert und beraten", betont Hartmut Scheffler, der Vorstandsvorsitzende des ADM.
"Soweit die Markt- und Sozialforschungsinstitute als Anbieter von Telemediendiensten unter das TMG fallen, erfüllen sie bereits jetzt wegen des geltenden Anonymisierungsgebots in der Markt- und Sozialforschung und des hohen Sicherheitsbewusstseins in der Branche durch die Einhaltung der berufsständischen Verhaltensregeln die vorgesehenen gesetzlichen Sicherheitsvorschriften", ist sich Wiegand sicher.
"Die Markt- und Sozialforschungsinstitute sind keine Betreiber sogenannter kritischer Infrastrukturen und zählen deshalb auch nicht zu den Hauptadressaten des Gesetzentwurfs", erläutert Erich Wiegand, der Geschäftsführer des ADM.
Das geplante IT-Sicherheitsgesetz ist ein sogenanntes Artikelgesetz, das mit seinen Bestimmungen die Rechtsnormen anderer Gesetze ändert oder ergänzt, unter anderem die des Telemediengesetzes (TMG). Vorgesehen ist, dass die Anbieter von Telemediendiensten verpflichtet werden, durch technische und organisatorische Vorkehrungen sicherzustellen, dass kein unerlaubter Zugriff auf die für ihre Telemedienangebote genutzten technischen Einrichtungen möglich ist und diese gegen Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten und gegen Störungen gesichert sind.
Die im Bereich der Online-Forschung tätigen Institute sollten deshalb prüfen, ob sie mit ihren Dienstleistungen - z.B. als Betreiber Sozialer Medien zu Forschungszwecken - unter den Anwendungsbereich des TMG fallen. "Die Mitgliedsinstitute des ADM werden auch hier im Rahmen der satzungsgemäßen Aufgaben und Ziele durch den Verband informiert und beraten", betont Hartmut Scheffler, der Vorstandsvorsitzende des ADM.
"Soweit die Markt- und Sozialforschungsinstitute als Anbieter von Telemediendiensten unter das TMG fallen, erfüllen sie bereits jetzt wegen des geltenden Anonymisierungsgebots in der Markt- und Sozialforschung und des hohen Sicherheitsbewusstseins in der Branche durch die Einhaltung der berufsständischen Verhaltensregeln die vorgesehenen gesetzlichen Sicherheitsvorschriften", ist sich Wiegand sicher.