Datenschutz: Das Pendel schlägt in die falsche Richtung aus
Die laufende Datenschutzreform zielt vor allem auf die grossen Internet-Datensammler wie Google oder Facebook. Es zeichnet sich jedoch ab, dass die geplanten Einschränkungen vor allem die kleinen und mittleren Unternehmen treffen werden. Diese laufen Gefahr, künftig praktisch ohne Gläubigerschutz agieren zu müssen. Die EU gefährdet damit eine der tragenden Säulen des modernen Wirtschaftslebens.
Eine Privatperson bestellt bei einer kleineren Firma via Internet einen Luxusartikel. Der Lieferant, ein Online-Händler, macht die Lieferung von einer Vorauszahlung abhängig. Der Kunde fragt sich, ob dieser die Ware auch tatsächlich versenden wird. Ihm ist nicht wohl bei der Sache. Er wendet sich an ein grosses Unternehmen, in der Annahme, hier könne er sich sicher sein, dass die Ware nicht geliefert wird. Was er nicht wissen kann: Die kleinere Firma hat gar keine Wahl. Der Kunde hatte Erhebungen zu seiner Zahlungsmoral ausdrücklich untersagt. So konnte der Lieferant nichts über sein Zahlungsverhalten in Erfahrung bringen. Die Vorauszahlung blieb seine einzige Möglichkeit, das Risiko eines Zahlungsausfalles auszuschliessen. Auf einer solchen, von Misstrauen und mangelnden Transparenz geprägten Basis lassen sich keine guten Geschäfte machen.
Dieses Szenario könnte schon bald Wirklichkeit werden. Die derzeitige Datenschutz-Diskussion in der EU lässt für die Wirtschaft Schlimmes befürchten. Die Rechte der Kundinnen und Konsumenten sollen übermässig erweitert, die gegenläufigen Interessen von deren Lieferanten weitgehend unberücksichtigt bleiben. Problematisch ist vor allem das "Recht auf Vergessen", die Sperrung und Löschung von Kundendaten. Ausnahmen sind nur möglich, wenn als zwingend erachtete, schutzwürdige Gründe geltend gemacht werden können. Die Neuerungen zielen vor allem auf grosse Datensammler wie Google und Facebook. Diese multinational tätigen Firmen machen faktisch ein Tauschgeschäft: Kundendaten gegen Dienstleistungen. Mit dem Handel dieser Daten verdienen sie gutes Geld. Das ist weder illegal noch verwerflich, und es ist davon auszugehen, dass die dreieinhalb Millionen Schweizerinnen und Schweizer, die ein Facebook-Profil eingerichtet haben, sich dessen bewusst sind - auch wenn sie die ellenlangen Geschäftsbedingungen nicht gelesen haben. Dass die grossen Datensammler und -händler künftig nicht mehr im Kleingedruckten, sondern an gut sichtbarer Stelle das Einverständnis zum Daten sammeln verlangen müssen, dürfte daran kaum etwas ändern.
Aber was bedeutet das für die mit Abstand grössten Kreditgeber im Lande, die Lieferanten? Jedes Geschäft, das nicht Zug um Zug mit Barzahlung abgewickelt werden kann, ist mit einem Lieferantenkredit verbunden. So wie jede Bank die Zahlungsfähigkeit eines Kreditnehmers prüft, bevor sie ihm Geld leiht, haben auch Lieferanten ein legitimes Recht auf Prüfung der Bonität ihrer Kunden. Sie gewähren ihre Kredite ja ohne jede Sicherheit und tragen das volle Risiko, wenn die Rechnung nicht bezahlt wird. Das vor 6 Jahren revidierte, schweizerische Datenschutzgesetz anerkennt das berechtigte Interesse der Lieferanten an einer Überprüfung der Zahlungsfähigkeit ausdrücklich. Wer auf Rechnung liefert, ist berechtigt, sich bei den zuständigen Stellen der öffentlichen Hand, etwa Betreibungsämtern, oder bei privaten Wirtschaftsauskunfteien die notwendigen Informationen zu beschaffen. Diese Überprüfung muss gerade im boomenden Online-Handel rasch und unkompliziert erfolgen können. Wirtschaftsauskunfteien übernehmen hier eine wichtige volkswirtschaftliche Rolle, indem sie die notwendigen Daten in Echtzeit zur Verfügung stellen.
Dieses elementare Zusammenspiel zwischen Konsumenten, Anbietern und Dritten steht mit der geplanten Datenschutzverordnung der Europäischen Union auf dem Spiel. Noch ist sie nicht in Kraft. Doch einige wichtige Hürden für die definitive Verabschiedung im Europäischen Parlament sind schon genommen. Die Verordnung wird danach in allen EU-Mitgliedsstaaten gelten. Sie wird auch Schweizer Firmen verpflichten, die mit EU-Bürgerinnen und Bürgern ins Geschäft kommen wollen. Es ist zu befürchten, dass die Schweiz das EU-Recht zum Datenschutz übernehmen wird. Auch hierzulande laufen Bestrebungen zur Revision des Datenschutzgesetzes, die teilweise die gleiche Stossrichtung verfolgen wie die EU. Es liegen zahlreiche parlamentarische Vorstösse zum Thema vor. Der Bundesrat hat eine 12köpfige Expertengruppe eingesetzt, die hinter verschlossenen Türen und unter weitgehendem Ausschluss der Wirtschaft tagt. Bis Ende Jahr sollen Vorschläge auf dem Tisch liegen. Die kleinen und mittleren Unternehmen, die - siehe EU-Datenschutzverordnung - am stärksten betroffen sein werden, sind nur gerade mit einer Stimme des Gewerbeverbandes vertreten. Konsumentenschützer übersehen oft, dass sich die Interessen ihrer Klientel und der KMU insofern decken, als auch die Konsumenten daran interessiert sind, dass ihre Lieferanten überleben. Beide Seiten täten gut daran, in Fragen des Datenschutzes Augenmass zu wahren und am gleichen Strick zu ziehen. Vertrauen ist das eine. Die Möglichkeit zur Kontrolle der Bonität das andere.
Eine Privatperson bestellt bei einer kleineren Firma via Internet einen Luxusartikel. Der Lieferant, ein Online-Händler, macht die Lieferung von einer Vorauszahlung abhängig. Der Kunde fragt sich, ob dieser die Ware auch tatsächlich versenden wird. Ihm ist nicht wohl bei der Sache. Er wendet sich an ein grosses Unternehmen, in der Annahme, hier könne er sich sicher sein, dass die Ware nicht geliefert wird. Was er nicht wissen kann: Die kleinere Firma hat gar keine Wahl. Der Kunde hatte Erhebungen zu seiner Zahlungsmoral ausdrücklich untersagt. So konnte der Lieferant nichts über sein Zahlungsverhalten in Erfahrung bringen. Die Vorauszahlung blieb seine einzige Möglichkeit, das Risiko eines Zahlungsausfalles auszuschliessen. Auf einer solchen, von Misstrauen und mangelnden Transparenz geprägten Basis lassen sich keine guten Geschäfte machen.
Dieses Szenario könnte schon bald Wirklichkeit werden. Die derzeitige Datenschutz-Diskussion in der EU lässt für die Wirtschaft Schlimmes befürchten. Die Rechte der Kundinnen und Konsumenten sollen übermässig erweitert, die gegenläufigen Interessen von deren Lieferanten weitgehend unberücksichtigt bleiben. Problematisch ist vor allem das "Recht auf Vergessen", die Sperrung und Löschung von Kundendaten. Ausnahmen sind nur möglich, wenn als zwingend erachtete, schutzwürdige Gründe geltend gemacht werden können. Die Neuerungen zielen vor allem auf grosse Datensammler wie Google und Facebook. Diese multinational tätigen Firmen machen faktisch ein Tauschgeschäft: Kundendaten gegen Dienstleistungen. Mit dem Handel dieser Daten verdienen sie gutes Geld. Das ist weder illegal noch verwerflich, und es ist davon auszugehen, dass die dreieinhalb Millionen Schweizerinnen und Schweizer, die ein Facebook-Profil eingerichtet haben, sich dessen bewusst sind - auch wenn sie die ellenlangen Geschäftsbedingungen nicht gelesen haben. Dass die grossen Datensammler und -händler künftig nicht mehr im Kleingedruckten, sondern an gut sichtbarer Stelle das Einverständnis zum Daten sammeln verlangen müssen, dürfte daran kaum etwas ändern.
Aber was bedeutet das für die mit Abstand grössten Kreditgeber im Lande, die Lieferanten? Jedes Geschäft, das nicht Zug um Zug mit Barzahlung abgewickelt werden kann, ist mit einem Lieferantenkredit verbunden. So wie jede Bank die Zahlungsfähigkeit eines Kreditnehmers prüft, bevor sie ihm Geld leiht, haben auch Lieferanten ein legitimes Recht auf Prüfung der Bonität ihrer Kunden. Sie gewähren ihre Kredite ja ohne jede Sicherheit und tragen das volle Risiko, wenn die Rechnung nicht bezahlt wird. Das vor 6 Jahren revidierte, schweizerische Datenschutzgesetz anerkennt das berechtigte Interesse der Lieferanten an einer Überprüfung der Zahlungsfähigkeit ausdrücklich. Wer auf Rechnung liefert, ist berechtigt, sich bei den zuständigen Stellen der öffentlichen Hand, etwa Betreibungsämtern, oder bei privaten Wirtschaftsauskunfteien die notwendigen Informationen zu beschaffen. Diese Überprüfung muss gerade im boomenden Online-Handel rasch und unkompliziert erfolgen können. Wirtschaftsauskunfteien übernehmen hier eine wichtige volkswirtschaftliche Rolle, indem sie die notwendigen Daten in Echtzeit zur Verfügung stellen.
Dieses elementare Zusammenspiel zwischen Konsumenten, Anbietern und Dritten steht mit der geplanten Datenschutzverordnung der Europäischen Union auf dem Spiel. Noch ist sie nicht in Kraft. Doch einige wichtige Hürden für die definitive Verabschiedung im Europäischen Parlament sind schon genommen. Die Verordnung wird danach in allen EU-Mitgliedsstaaten gelten. Sie wird auch Schweizer Firmen verpflichten, die mit EU-Bürgerinnen und Bürgern ins Geschäft kommen wollen. Es ist zu befürchten, dass die Schweiz das EU-Recht zum Datenschutz übernehmen wird. Auch hierzulande laufen Bestrebungen zur Revision des Datenschutzgesetzes, die teilweise die gleiche Stossrichtung verfolgen wie die EU. Es liegen zahlreiche parlamentarische Vorstösse zum Thema vor. Der Bundesrat hat eine 12köpfige Expertengruppe eingesetzt, die hinter verschlossenen Türen und unter weitgehendem Ausschluss der Wirtschaft tagt. Bis Ende Jahr sollen Vorschläge auf dem Tisch liegen. Die kleinen und mittleren Unternehmen, die - siehe EU-Datenschutzverordnung - am stärksten betroffen sein werden, sind nur gerade mit einer Stimme des Gewerbeverbandes vertreten. Konsumentenschützer übersehen oft, dass sich die Interessen ihrer Klientel und der KMU insofern decken, als auch die Konsumenten daran interessiert sind, dass ihre Lieferanten überleben. Beide Seiten täten gut daran, in Fragen des Datenschutzes Augenmass zu wahren und am gleichen Strick zu ziehen. Vertrauen ist das eine. Die Möglichkeit zur Kontrolle der Bonität das andere.