Verleger kritisieren neue Werberestriktionen im Kleinanlegerschutz
Mit Unverständnis und Kritik reagieren die Verbände der Zeitungs- und Zeitschriftenverleger auf neue Werbebeschränkungen, die das Bundeskabinett im Zuge des Entwurfes eines Kleinanlegerschutzgesetzes für den sogenannten grauen Kapitalmarkt heute verabschiedet hat. Der Gesetzentwurf enthält neben Vorschriften beispielsweise zur Prospektpflicht und Finanzaufsicht auch eine Pflicht zu deutlich hervorgehobenen Warnhinweisen in der Werbung für die jeweiligen Produkte in Presse und sonstigen Medien. In sonstigen Medien wird zudem die Werbung verboten, soweit sie nicht im Zusammenhang mit einem redaktionellen wirtschaftlichen Schwerpunkt platziert wird. Beide Werbebeschränkungen verschlechtern die Rahmenbedingungen für private Medien, die sich im freien Wettbewerb insbesondere durch Werbeeinahmen finanzieren müssen, und können zum Anlegerschutz nichts Relevantes beitragen.
„Wer in der heutigen Zeit freie, privat finanzierte Medien erhalten will, darf keine neue Werbebeschränkungen erlassen“, erklärte ein Sprecher von BDZV und VDZ. „Das weiß auch die Bundesregierung, die laut Koalitionsvertrag sogar die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen privatwirtschaftlicher Medienproduktion stärken will.“
Seit der letzten Großen Koalition, in der die Bundeskanzlerin und der heutige Vizekanzler als Umweltminister negativen Werbezwangsvorgaben mit Blick auf die Refinanzierungsmöglichkeiten privater Medien entgegentraten, haben sich die Herausforderungen an die Finanzierung journalistischer Medien noch weiter verschärft.
Wenn dennoch erstmals seit knapp einem Jahrzehnt eine Bundesregierung den Kurs der Verteidigung freier Werbefinanzierung aufgibt, kann das nicht besser als mit den Worten der Bundeskanzlerin kommentiert werden. Sie erklärte mit Blick auf diskutierte negative Zwangslabel in der Pkw-Werbung, dass sie weitere Werbebeschränkungen ablehne, weil sie „ein massiver Angriff auf die Vielfalt und Qualität der Medien“ seien (Bulletin der Bundesregierung Nr. 116-3 vom 17.11.2009). Weiter führte sie aus: „Wir sind auch aus sehr grundsätzlichen Erwägungen dagegen, dass wir dabei immer mehr Vorgaben machen, und zwar aus grundsätzlichen Erwägungen hinsichtlich des Gesellschaftsverständnisses und der Mündigkeit der Bürgerinnen und Bürger.“
Auffällige negative Zwangsinformationen über das beworbene Produkt, die nach dem Gesetzentwurf für die Werbung in der Presse und sonstigen Medien gelten sollen, können letztlich ähnlich wie Werbeverbote wirken, da Negativwerbung keine Werbung ist und im Zweifel nicht geschaltet wird. Derartige Vorgaben schaden der Finanzierung der betroffenen Medien, ohne für den Verbraucherschutz relevanten Mehrwert zu schaffen. Denn eine zwangsweise Information oder Warnung aller Verbraucher vor jeder Kaufentscheidung kann ohne jede Beschädigung der Medienwerbung sichergestellt werden. Das belegt der Gesetzentwurf zum Kleinanlegerschutzgesetz in eindrucksvoller Weise. Jeder Anleger muss vor der Anlageentscheidung mit Vor- und Zuname unter Orts- und Datumsangabe ein Informationsblatt unterschreiben, das auf der ersten Seite in hervorgehobener Weise die fragliche Warnung enthält.
Das nur für sonstige Medien geltende partielle Werbeverbot beinhaltet eine neue Qualität der Bevormundung erwachsener Bürger. Die Bundesregierung will legale Werbung für legale Finanzprodukte in diesen Medien nur erlauben, wenn das konkrete Medium (gelegentlich) einen Wirtschaftsschwerpunkt aufweist und die Werbung in diesem Wirtschaftsteil platziert. Grund dafür ist, dass die Politik nur bei den Rezipienten von Wirtschaftsberichterstattung eine ausreichende Mündigkeit für den Umgang mit diesen Produkten unterstellt. Der Rezipient von Medien ohne Wirtschaftsteil darf hingegen entsprechende legale Werbung für Finanzanlagen nicht sehen. Der Staat wird damit wohl erstmals erwachsenen Bürgern in Abhängigkeit von ihrer Auswahl bestimmter redaktioneller Themen Leseverhalten vorschreiben, welche (legale) Werbung sie wahrnehmen dürfen.
Zeitungs- und Zeitschriftenverleger fordern den Bundestag auf, sowohl die Werbezwangshinweise in jeglicher Medienwerbung als auch das partielle Werbeverbot für sonstige Medien ersatzlos zu streichen. Die Werberestriktionen beschädigen die Rahmenbedingungen privater Medien und bevormunden erwachsene Bürger, ohne einen Mehrwert für den im Übrigen vielfach sinnvollen Kleinanlegerschutz zu enthalten.
„Wer in der heutigen Zeit freie, privat finanzierte Medien erhalten will, darf keine neue Werbebeschränkungen erlassen“, erklärte ein Sprecher von BDZV und VDZ. „Das weiß auch die Bundesregierung, die laut Koalitionsvertrag sogar die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen privatwirtschaftlicher Medienproduktion stärken will.“
Seit der letzten Großen Koalition, in der die Bundeskanzlerin und der heutige Vizekanzler als Umweltminister negativen Werbezwangsvorgaben mit Blick auf die Refinanzierungsmöglichkeiten privater Medien entgegentraten, haben sich die Herausforderungen an die Finanzierung journalistischer Medien noch weiter verschärft.
Wenn dennoch erstmals seit knapp einem Jahrzehnt eine Bundesregierung den Kurs der Verteidigung freier Werbefinanzierung aufgibt, kann das nicht besser als mit den Worten der Bundeskanzlerin kommentiert werden. Sie erklärte mit Blick auf diskutierte negative Zwangslabel in der Pkw-Werbung, dass sie weitere Werbebeschränkungen ablehne, weil sie „ein massiver Angriff auf die Vielfalt und Qualität der Medien“ seien (Bulletin der Bundesregierung Nr. 116-3 vom 17.11.2009). Weiter führte sie aus: „Wir sind auch aus sehr grundsätzlichen Erwägungen dagegen, dass wir dabei immer mehr Vorgaben machen, und zwar aus grundsätzlichen Erwägungen hinsichtlich des Gesellschaftsverständnisses und der Mündigkeit der Bürgerinnen und Bürger.“
Auffällige negative Zwangsinformationen über das beworbene Produkt, die nach dem Gesetzentwurf für die Werbung in der Presse und sonstigen Medien gelten sollen, können letztlich ähnlich wie Werbeverbote wirken, da Negativwerbung keine Werbung ist und im Zweifel nicht geschaltet wird. Derartige Vorgaben schaden der Finanzierung der betroffenen Medien, ohne für den Verbraucherschutz relevanten Mehrwert zu schaffen. Denn eine zwangsweise Information oder Warnung aller Verbraucher vor jeder Kaufentscheidung kann ohne jede Beschädigung der Medienwerbung sichergestellt werden. Das belegt der Gesetzentwurf zum Kleinanlegerschutzgesetz in eindrucksvoller Weise. Jeder Anleger muss vor der Anlageentscheidung mit Vor- und Zuname unter Orts- und Datumsangabe ein Informationsblatt unterschreiben, das auf der ersten Seite in hervorgehobener Weise die fragliche Warnung enthält.
Das nur für sonstige Medien geltende partielle Werbeverbot beinhaltet eine neue Qualität der Bevormundung erwachsener Bürger. Die Bundesregierung will legale Werbung für legale Finanzprodukte in diesen Medien nur erlauben, wenn das konkrete Medium (gelegentlich) einen Wirtschaftsschwerpunkt aufweist und die Werbung in diesem Wirtschaftsteil platziert. Grund dafür ist, dass die Politik nur bei den Rezipienten von Wirtschaftsberichterstattung eine ausreichende Mündigkeit für den Umgang mit diesen Produkten unterstellt. Der Rezipient von Medien ohne Wirtschaftsteil darf hingegen entsprechende legale Werbung für Finanzanlagen nicht sehen. Der Staat wird damit wohl erstmals erwachsenen Bürgern in Abhängigkeit von ihrer Auswahl bestimmter redaktioneller Themen Leseverhalten vorschreiben, welche (legale) Werbung sie wahrnehmen dürfen.
Zeitungs- und Zeitschriftenverleger fordern den Bundestag auf, sowohl die Werbezwangshinweise in jeglicher Medienwerbung als auch das partielle Werbeverbot für sonstige Medien ersatzlos zu streichen. Die Werberestriktionen beschädigen die Rahmenbedingungen privater Medien und bevormunden erwachsene Bürger, ohne einen Mehrwert für den im Übrigen vielfach sinnvollen Kleinanlegerschutz zu enthalten.