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Kleinanlegerschutz bremst Start-up-Finanzierung aus

Bundeskabinett billigt Gesetzentwurf und schafft neue Hürden für Crowdinvesting. Bitkom kritisiert Obergrenze für Beteiligungen und mehr Bürokratie.
bitkom | 12.11.2014
Der Hightech-Verband BITKOM hat sich enttäuscht über das heute vom Bundeskabinett beschlossene Gesetz zum Kleinanlegerschutz geäußert. Der im Juli veröffentlichte Entwurf sei trotz massiver Kritik von Start-ups und Verbänden wie BITKOM an entscheidenden Stellen nahezu unverändert übernommen worden und gefährde die Finanzierung von Start-ups in Deutschland. „Die Bundesregierung konterkariert mit dem Gesetz ihr Ziel, Start-ups künftig besser zu unterstützen. Das Kleinanlegerschutzgesetz schafft eine Vielzahl bürokratischer Hürden für Crowdinvesting und erschwert es Start-ups, neue Investoren zu gewinnen. Gleichzeitig nimmt es Anlegern die Chance, in Start-ups zu investieren“, sagt BITKOM-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. „Investoren in Start-ups sind sich ihres finanziellen Risikos bewusst und müssen nicht auf dieselbe Weise geschützt werden wie Sparer, die in klassische Geldanlagen mit einer gewissen Sicherheit investieren wollen.“

Das neue Kleinanlegerschutzgesetz hat das Ziel, Kleinanleger bei Investitionen zu schützen. Für Start-ups sind bei der der Crowdfinanzierung Ausnahmen vorgesehen, die aus Sicht des BITKOM aber nicht ausreichen. So sollen diese Erleichterungen wie etwa der Verzicht auf eine Prospektpflicht nur für Investitionsrunden bis 1 Million Euro gelten. Zudem dürfen sich Einzelinvestoren nur mit 1.000 Euro beteiligen, eine Obergrenze von maximal 10.000 Euro soll nur bei entsprechenden Vermögens- oder Einkommensnachweisen gelten. Rohleder: „In anderen Ländern wie Großbritannien gelten Obergrenzen, die um ein Vielfaches höher liegen. Die geplanten Einschränkungen widersprechen dem erklärten Ziel der Bundesregierung, Start-ups in Deutschland zu fördern und insbesondere ihre Finanzierung zu erleichtern.“ Schon heute schütze die hohe Transparenz auf Crowdinvesting-Plattformen durch Nutzerkommentare und -diskussionen sowie eine direkte Kommunikation mit den Gründern potenzielle Investoren deutlich stärker als dies bei klassischen Anlageprodukten mit gedruckten Prospekten der Fall sei.

Grundsätzlich sollen Start-ups vor Crowdinvesting-Runden künftig ein Informationsblatt erstellen und bei der Finanzaufsicht hinterlegen müssen. Geldgeber wären gezwungen, bereits ab einer Beteiligung von nur 250 Euro diese Information auf Papier auszudrucken, zu unterschreiben und dieses Formular dann per Post oder als Scan an das Start-up oder die Crowdinvesting-Plattform zurückzusenden. „Crowdinvesting ist international erfolgreich und gewinnt auch in Deutschland an Bedeutung. Ein entscheidender Grund ist, dass die Investition einfach mit einem Mausklick möglich ist. Durch das Ausdrucken eines Formulars wird dieser Vorteil vollständig zunichte gemacht“, so Rohleder. „Formblatt, Ausdruck, Ablage – das sind alles keine Begriffe die zur Digitalen Agenda und zum Ziel passen, Deutschland zum digitalen Wachstumsland zu machen.“