Grabgeläut für den öffentlich- rechtlichen Rundfunk?
Mit Erstaunen hat der Deutsche Journalisten-
Verband auf ein Gutachten des wissenschaftlichen Beirats beim Bundesfinanzministerium zur Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks reagiert. Das Gutachten, das kurz vor Weihnachten veröffentlicht wurde, plädiert vor allem für eine Lückenbüßerfunktion der Rundfunkanstalten auf unsicherer finanzieller Basis. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk solle nur noch die Lücken schließen, die private Sender und Verlage nicht füllen könnten. Die Finanzierung sei aus dem Staatshaushalt vorzunehmen oder auf eine nutzungsabhängige Gebühr umzustellen. Die heutige ergänzende Werbefinanzierung lehnen die Gutachter strikt ab, weil sie zu Fehlanreizen führen könne.
„Dieses Gutachten berücksichtigt die verfassungsrechtlichen Grundlagen und auch europäische Aspekte der Rundfunkfinanzierung nur oberflächlich“, kritisierte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. In seinen so genannten Reformleitlinien negiere das Gutachten die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Demokratie stärkenden Bedeutung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in seiner jetzigen Form vollständig. Schon die vorgeschlagene Finanzierung aus dem Staatshaushalt sei unvereinbar mit dem Gebot der Staatsferne. Die ökonomischen Bedingungen der Medien, die das Bundesverfassungsgericht in mehreren Urteilen dazu veranlasst hätten, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu stärken und zu unterstützen, würden zu Gunsten marktliberaler Thesen ausgeblendet. Eine Auseinandersetzung mit den realen Wirtschaftsbedingungen von Rundfunkunternehmen und Verlagen finde nicht statt, kritisierte der DJV-Vorsitzende.
„Das Gutachten will ARD und ZDF zum Nischendasein verdammen, ohne auch nur eine Zeile über die Funktion des öffentlich-rechtlichen Rundfunks für die Meinungsvielfalt gerade auch im Regionalen zu verschwenden.“ Dem wissenschaftlichen Beirat beim Bundesfinanzministerium kämen keinerlei Kompetenzen in diesen Fragen zu. „Dem Ansinnen, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu Grabe zu tragen, müssen die Ministerpräsidenten der Länder energisch entgegentreten“, stellte Konken klar.
Verband auf ein Gutachten des wissenschaftlichen Beirats beim Bundesfinanzministerium zur Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks reagiert. Das Gutachten, das kurz vor Weihnachten veröffentlicht wurde, plädiert vor allem für eine Lückenbüßerfunktion der Rundfunkanstalten auf unsicherer finanzieller Basis. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk solle nur noch die Lücken schließen, die private Sender und Verlage nicht füllen könnten. Die Finanzierung sei aus dem Staatshaushalt vorzunehmen oder auf eine nutzungsabhängige Gebühr umzustellen. Die heutige ergänzende Werbefinanzierung lehnen die Gutachter strikt ab, weil sie zu Fehlanreizen führen könne.
„Dieses Gutachten berücksichtigt die verfassungsrechtlichen Grundlagen und auch europäische Aspekte der Rundfunkfinanzierung nur oberflächlich“, kritisierte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. In seinen so genannten Reformleitlinien negiere das Gutachten die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Demokratie stärkenden Bedeutung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in seiner jetzigen Form vollständig. Schon die vorgeschlagene Finanzierung aus dem Staatshaushalt sei unvereinbar mit dem Gebot der Staatsferne. Die ökonomischen Bedingungen der Medien, die das Bundesverfassungsgericht in mehreren Urteilen dazu veranlasst hätten, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu stärken und zu unterstützen, würden zu Gunsten marktliberaler Thesen ausgeblendet. Eine Auseinandersetzung mit den realen Wirtschaftsbedingungen von Rundfunkunternehmen und Verlagen finde nicht statt, kritisierte der DJV-Vorsitzende.
„Das Gutachten will ARD und ZDF zum Nischendasein verdammen, ohne auch nur eine Zeile über die Funktion des öffentlich-rechtlichen Rundfunks für die Meinungsvielfalt gerade auch im Regionalen zu verschwenden.“ Dem wissenschaftlichen Beirat beim Bundesfinanzministerium kämen keinerlei Kompetenzen in diesen Fragen zu. „Dem Ansinnen, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu Grabe zu tragen, müssen die Ministerpräsidenten der Länder energisch entgegentreten“, stellte Konken klar.