Für Journalismus. Für Wettbewerb. Gegen das Leistungsschutzrecht.
Morgen befasst sich der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags mit dem umstrittenen Gesetzesentwurf der Bundesregierung zum neuen Leistungsschutzrecht. Dieses soll das Verhältnis zwischen Presseverlegern im Internet und Suchmaschinenbetreibern regulieren. Heiko Genzlinger, Geschäftsführer Yahoo! Deutschland und Vice President Sales, kommentiert die Diskussion um das Leistungsschutzrecht aus Sicht des Internetpioniers Yahoo!, der sowohl als Suchmaschinenbetreiber als auch als Anbieter journalistischer Inhalte von den Gesetzesplänen betroffen ist.
Als digitales Medienunternehmen sind wir in besonderer Weise von dem Gesetzentwurf zum Leistungsschutzrecht betroffen. Als Anbieter eines großen redaktionellen Angebots auf www.yahoo.de sind wir vor allem auch Presseverleger im Sinne des geplanten Leistungsschutzrechts und beschäftigen als solcher mehr als 30 Journalisten in München, die täglich Presseerzeugnisse erstellen, die kostenlos im Internet veröffentlicht werden. Yahoo! Deutschland würde damit als Suchmaschinenanbieter durch das geplante Gesetz verpflichtet und gleichzeitig als Presseverleger „geschützt“. Als Anbieter von Inhalten fühlen wir uns einem hochwertigen und marktgerecht honorierten Journalismus ebenso verpflichtet wie dem fairen Wettbewerb im Suchmaschinenmarkt. Deshalb richten wir uns ausdrücklich gegen den aktuellen Gesetzesentwurf zum Leistungsschutzrecht. Denn dieses Gesetz schadet dem Markt mehr als es nutzt.
1. Der Nutzer hat das Nachsehen, weil die angezeigten Suchergebnisse keinen adäquaten Überblick mehr liefern.
Wenn Suchmaschinenanbieter Verlage dafür bezahlen müssen, um in den Suchergebnissen relevante Links zu deren Inhalten anzubieten, wird eine riesige Anzahl von Suchergebnissen den Konsumenten nicht mehr angezeigt werden können – und wenn wir hier von „Suchergebnissen“ sprechen, dann handelt es sich nicht um vollständige Artikel, sondern lediglich um kurze Ausschnitte, die dann zum jeweiligen Inhalteanbieter weiterleiten.
Durch das geplante Leistungsschutzrecht werden die Suchmaschinenanbieter dem Nutzer keinen umfassenden Überblick, geschweige denn Zugang zu allen relevanten Informationen im Internet mehr anbieten dürfen. Die Suche im Internet ist und bleibt jedoch eine der täglichen Gewohnheiten im Alltag vieler Millionen Konsumenten – einschließlich Journalisten –, die diesen umfassenden Service auch weiterhin zu Recht erwarten.
2. Der geplante Gesetzesentwurf wird die Stellung des Marktführers im Suchmaschinenbereich weiter stärken.
Das zusätzliche Leistungsschutzrecht würde sich nicht auf alle Suchmaschinenanbieter gleichermaßen auswirken. Kleinere Suchmaschinenbetreiber sind in einer viel schwächeren Position, um Lizenzgebühren für die Darstellung aller Presseerzeugnisse in ihren Suchergebnissen aufbringen zu können. Solche Anbieter, zu denen auch Portale und Webseiten mit einer integrierten Suchfunktion gehören, könnten künftig gezwungen werden, Suchergebnisse in ihren Ergebnislisten zu entfernen. Dadurch wird die Relevanz der Ergebnisse beeinträchtigt. Darüber hinaus würden sich für potenzielle neue Marktteilnehmer die Markteintrittsbarrieren noch weiter verstärken. Es ist offensichtlich, welcher Anbieter hiervon profitieren wird.
3. Eine Abmahnwelle trifft die kleinen Suchmaschinenbetreiber besonders hart.
In Deutschland ansässige Suchmaschinenbetreiber sind rechtlich leichter angreifbar als Dienste, die von einer amerikanischen Gesellschaft angeboten werden. Im Gegensatz zu Bing und Google wird die Yahoo! Suche beispielsweise von Yahoo! in Deutschland zur Verfügung gestellt. Spezialisierte Anwälte werden das geplante Leistungsschutzrecht als neues Geschäftsmodell für sich nutzen und die Betreiber von Suchmaschinen für die einfache Darstellung von Suchergebnissen abmahnen, um im Nachhinein Anwaltskosten sowie eine Lizenzgebühr in Rechnung stellen zu können. Rein technisch ist es für die Suchmaschinenbetreiber übrigens unmöglich, im Vorfeld alle Presseerzeugnisse von der Suche auszuschließen, da der Suchalgorithmus technologisch nicht feststellen kann, ob auf der jeweiligen Webseite Presseerzeugnisse vorhanden sind oder nicht. Erst im Nachhinein, also nach der teuren Abmahnung, kann die jeweilige Domain von der Suche ausgeschlossen werden. Dann sind für den Suchmaschinenbetreiber die Kosten jedoch bereits angefallen.
Das Interesse vieler anderer Presseverleger, die gewerbliche Vermarktung von geistigem Eigentum im Internet zu schützen, ist für Yahoo! als Medienunternehmen selbstverständlich. Wir sollten jedoch nicht vergessen, dass deutsches Recht dies schon gewährleistet1: Solange der Nutzer sowohl die Webseite des Suchmaschinenanbieters als auch die des Presseverlegers besucht, profitieren beide durch die Möglichkeit, diesen Traffic durch entsprechende Vermarktung zu monetarisieren. Wenn aber der Nutzer ausschließlich auf den Seiten der Suchmaschine verbleibt, da er bereits durch das – auf den Presseerzeugnissen beruhende – Suchergebnis ausreichend informiert wurde, muss der Suchmaschinenbetreiber vom Presseverleger eine Lizenz erwerben. Diese vom Bundesgerichtshof bestätigte, ideale Lösung bedarf keiner Ergänzung, so dass der aktuelle Entwurf des Leistungsschutzrechts obsolet ist.
Es stellt sich nicht nur uns bei Yahoo! die Frage, wofür das geplante neue Leistungsschutzrecht eigentlich gebraucht wird. In ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage im Bundestag musste die Bundesregierung bereits einräumen, dass ihr hierzu keine belastbaren statistischen Daten bekannt sind. Beruht der Gesetzesentwurf also nur auf Vermutungen und Lobbying?
Dass es auch für Presseverleger möglich ist, wirtschaftlich erfolgreich im Internet Presseerzeugnisse zu veröffentlichen, haben nicht nur wir bei Yahoo!, sondern auch die Kollegen bei Bild.de, Sueddeutsche.de oder Spiegel Online längst bewiesen. Deshalb werden wir uns weiter für eine marktgerechte Vergütung im Online- Journalismus und einen fairen Wettbewerb im Web einsetzen. Letztlich geht es darum, die Leistungen von Urhebern gerecht zu entlohnen und den Konsumenten ein bestmögliches Interneterlebnis zu bieten. Da bleibt für ein neues Leistungsschutzrecht, das den Suchmaschinenmarkt fragmentiert, den Wettbewerb schädigt und zusätzlich dafür sorgt, dass die Nutzer keine Inhalte mehr finden, kein Platz.
Ein Bild von Heiko Genzlinger, Geschäftsführer Yahoo! Deutschland und Vice President Sales, finden Sie unter folgendem Link: http://yahoo.enpress.de/Yahoo_Sprecher.aspx
1 "Paperboy"-Urteil (I ZR 259/00)
Als digitales Medienunternehmen sind wir in besonderer Weise von dem Gesetzentwurf zum Leistungsschutzrecht betroffen. Als Anbieter eines großen redaktionellen Angebots auf www.yahoo.de sind wir vor allem auch Presseverleger im Sinne des geplanten Leistungsschutzrechts und beschäftigen als solcher mehr als 30 Journalisten in München, die täglich Presseerzeugnisse erstellen, die kostenlos im Internet veröffentlicht werden. Yahoo! Deutschland würde damit als Suchmaschinenanbieter durch das geplante Gesetz verpflichtet und gleichzeitig als Presseverleger „geschützt“. Als Anbieter von Inhalten fühlen wir uns einem hochwertigen und marktgerecht honorierten Journalismus ebenso verpflichtet wie dem fairen Wettbewerb im Suchmaschinenmarkt. Deshalb richten wir uns ausdrücklich gegen den aktuellen Gesetzesentwurf zum Leistungsschutzrecht. Denn dieses Gesetz schadet dem Markt mehr als es nutzt.
1. Der Nutzer hat das Nachsehen, weil die angezeigten Suchergebnisse keinen adäquaten Überblick mehr liefern.
Wenn Suchmaschinenanbieter Verlage dafür bezahlen müssen, um in den Suchergebnissen relevante Links zu deren Inhalten anzubieten, wird eine riesige Anzahl von Suchergebnissen den Konsumenten nicht mehr angezeigt werden können – und wenn wir hier von „Suchergebnissen“ sprechen, dann handelt es sich nicht um vollständige Artikel, sondern lediglich um kurze Ausschnitte, die dann zum jeweiligen Inhalteanbieter weiterleiten.
Durch das geplante Leistungsschutzrecht werden die Suchmaschinenanbieter dem Nutzer keinen umfassenden Überblick, geschweige denn Zugang zu allen relevanten Informationen im Internet mehr anbieten dürfen. Die Suche im Internet ist und bleibt jedoch eine der täglichen Gewohnheiten im Alltag vieler Millionen Konsumenten – einschließlich Journalisten –, die diesen umfassenden Service auch weiterhin zu Recht erwarten.
2. Der geplante Gesetzesentwurf wird die Stellung des Marktführers im Suchmaschinenbereich weiter stärken.
Das zusätzliche Leistungsschutzrecht würde sich nicht auf alle Suchmaschinenanbieter gleichermaßen auswirken. Kleinere Suchmaschinenbetreiber sind in einer viel schwächeren Position, um Lizenzgebühren für die Darstellung aller Presseerzeugnisse in ihren Suchergebnissen aufbringen zu können. Solche Anbieter, zu denen auch Portale und Webseiten mit einer integrierten Suchfunktion gehören, könnten künftig gezwungen werden, Suchergebnisse in ihren Ergebnislisten zu entfernen. Dadurch wird die Relevanz der Ergebnisse beeinträchtigt. Darüber hinaus würden sich für potenzielle neue Marktteilnehmer die Markteintrittsbarrieren noch weiter verstärken. Es ist offensichtlich, welcher Anbieter hiervon profitieren wird.
3. Eine Abmahnwelle trifft die kleinen Suchmaschinenbetreiber besonders hart.
In Deutschland ansässige Suchmaschinenbetreiber sind rechtlich leichter angreifbar als Dienste, die von einer amerikanischen Gesellschaft angeboten werden. Im Gegensatz zu Bing und Google wird die Yahoo! Suche beispielsweise von Yahoo! in Deutschland zur Verfügung gestellt. Spezialisierte Anwälte werden das geplante Leistungsschutzrecht als neues Geschäftsmodell für sich nutzen und die Betreiber von Suchmaschinen für die einfache Darstellung von Suchergebnissen abmahnen, um im Nachhinein Anwaltskosten sowie eine Lizenzgebühr in Rechnung stellen zu können. Rein technisch ist es für die Suchmaschinenbetreiber übrigens unmöglich, im Vorfeld alle Presseerzeugnisse von der Suche auszuschließen, da der Suchalgorithmus technologisch nicht feststellen kann, ob auf der jeweiligen Webseite Presseerzeugnisse vorhanden sind oder nicht. Erst im Nachhinein, also nach der teuren Abmahnung, kann die jeweilige Domain von der Suche ausgeschlossen werden. Dann sind für den Suchmaschinenbetreiber die Kosten jedoch bereits angefallen.
Das Interesse vieler anderer Presseverleger, die gewerbliche Vermarktung von geistigem Eigentum im Internet zu schützen, ist für Yahoo! als Medienunternehmen selbstverständlich. Wir sollten jedoch nicht vergessen, dass deutsches Recht dies schon gewährleistet1: Solange der Nutzer sowohl die Webseite des Suchmaschinenanbieters als auch die des Presseverlegers besucht, profitieren beide durch die Möglichkeit, diesen Traffic durch entsprechende Vermarktung zu monetarisieren. Wenn aber der Nutzer ausschließlich auf den Seiten der Suchmaschine verbleibt, da er bereits durch das – auf den Presseerzeugnissen beruhende – Suchergebnis ausreichend informiert wurde, muss der Suchmaschinenbetreiber vom Presseverleger eine Lizenz erwerben. Diese vom Bundesgerichtshof bestätigte, ideale Lösung bedarf keiner Ergänzung, so dass der aktuelle Entwurf des Leistungsschutzrechts obsolet ist.
Es stellt sich nicht nur uns bei Yahoo! die Frage, wofür das geplante neue Leistungsschutzrecht eigentlich gebraucht wird. In ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage im Bundestag musste die Bundesregierung bereits einräumen, dass ihr hierzu keine belastbaren statistischen Daten bekannt sind. Beruht der Gesetzesentwurf also nur auf Vermutungen und Lobbying?
Dass es auch für Presseverleger möglich ist, wirtschaftlich erfolgreich im Internet Presseerzeugnisse zu veröffentlichen, haben nicht nur wir bei Yahoo!, sondern auch die Kollegen bei Bild.de, Sueddeutsche.de oder Spiegel Online längst bewiesen. Deshalb werden wir uns weiter für eine marktgerechte Vergütung im Online- Journalismus und einen fairen Wettbewerb im Web einsetzen. Letztlich geht es darum, die Leistungen von Urhebern gerecht zu entlohnen und den Konsumenten ein bestmögliches Interneterlebnis zu bieten. Da bleibt für ein neues Leistungsschutzrecht, das den Suchmaschinenmarkt fragmentiert, den Wettbewerb schädigt und zusätzlich dafür sorgt, dass die Nutzer keine Inhalte mehr finden, kein Platz.
Ein Bild von Heiko Genzlinger, Geschäftsführer Yahoo! Deutschland und Vice President Sales, finden Sie unter folgendem Link: http://yahoo.enpress.de/Yahoo_Sprecher.aspx
1 "Paperboy"-Urteil (I ZR 259/00)