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Zwei Rügen vom Werberat: Busen-Alkohol und Küchen-Nackte

Der Deutsche Werberat hat zwei Firmen öffentlich wegen sexistischer, frauendemütigender Werbemotive gerügt.
Dabei handelt es sich um den Alkoholproduzenten "G-Spirits" in Tapfheim (Schwaben/Landkreis Donau-Ries) sowie um das sächsische Handelsunternehmen "Küche direct Leipzig". Öffentliche Rügen vermittelt der Werberat an die Massenmedien dann, wenn eine Firma der Beanstandung eines Werbemotivs durch das Gremium zunächst nicht folgen will. Zu dieser Sanktion braucht der Werberat nur selten zu greifen: Die meisten werbenden Anbieter von Waren oder Dienstleistungen scheuen eine öffentliche Debatte um ihre Markt-Kommunikation. Die Begründung des Werberats für seine beiden aktuellen Rügen:

Alkoholproduzent "G-Spirits", Tapfheim

Auf der Homepage des Getränke-Händlers (Geschäftsführer: Maximilian Goldbach) werden weibliche Modelle in erotischen Posen gezeigt, die sich die beworbenen Spirituosen über ihren Busen gießen. Die Vermarktungsidee: Kunden werden damit gelockt, dass die Abfüllung des Alkohols über die Busen der unterschiedlichen Modelle erfolgt - so die Offerte.

Nach Ansicht des Gremiums reiche dieser konstruierte Produktbezug nicht aus, die Abbildung der halbnackten Damen zu rechtfertigen. Die Darstellung der weiblichen Modelle reduziere Frauen auf ihre rein sexuelle Funktion. Diese Form der Produktpräsentation sei demütigend und herabwürdigend.

Auch sei die Produktpropaganda zugleich ein Verstoß gegen die Verhaltensregeln des Werberats über die kommerzielle Kommunikation für alkoholhaltige Getränke: Der Werbespruch "Explore the taste, feel the touch" würde in Verbindung mit der Abbildung einer sich Alkohol über den Busen schüttenden Darstellerin doppeldeutig sein und die Förderung sexuellen Erfolgs durch den Konsum des Getränks nahelegen, was nach dem Regelwerk zu beanstanden sei.

"Küche direct Leipzig"

So macht das Handelunternehmen "Küche direct Leipzig" auf sein Angebot auf den Flächen seiner Firmenautos aufmerksam: nackter Rumpf einer Frau, die Brüste mit ihren Händen bedeckt, Text dazu "…wir halten uns recht bedeckt!". Der Werberat beurteilte mit den Beschwerdeführern diese Art der Blickfangpropaganda als sexistisch und damit als frauendiskriminierend. Küchenmöbel in Kombination mit einer nackten, kopflosen Frau sei als erniedrigend einzustufen, was der Inhaber, Udo Krüger, bisher nicht erkannt hat.