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IT-Gipfel: Unsere Reformvorschläge für den Rundfunkstaatsvertrag

Das erste virtuelle Blogger Camp mit einer Fernseh-Sendelizenz hat die Beschränktheit des deutschen Medienrechts offen gelegt.
Gunnar Sohn | 12.11.2012
Morgen ist es soweit. Hannes Schleeh und meine Wenigkeit kommen dem Angebot von Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler nach und überreichen ihm auf dem IT-Gipfel in Essen Vorschläge für eine Änderung des Rundfunkstaatsvertrages, um Liveübertragungen über Dienste wie Hangout On Air nicht als Rundfunk einstufen zu müssen mit dem kompletten Genehmigungs-Rattenschwanz, der an diesem Regelwerk hängt.

Das erste virtuelle Blogger Camp mit einer Fernseh-Sendelizenz hat die Beschränktheit des deutschen Medienrechts offen gelegt. Wer im Netz anfängt, Liveübertragungen via Hangout On Air oder vergleichbare Plattformen laufen zu lassen, steht mit einem Bein im Knast oder könnte zumindest ein deftiges Ordnungswidrigkeiten-Verfahren mit Geldstrafen von bis zu 500.000 Euro kassieren.

Der Rundfunkstaatsvertrag ist ein Relikt aus den Zeiten von „Dalli Dalli“ und „Einer wird gewinnen“:

„Die bisherigen Regelungen sind aufgebaut als es früher noch Rundfunk gab, UKW und ähnliche Dinge. Man hat mit den Möglichkeiten gar nicht rechnen können, weil es sie damals gar nicht gab. Nun muss man es anpassen. Und was man wie anpasst, da bin ich locker und offen”, so Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler im Gespräch mit Blogger Camp-Mitorganisator Hannes Schleeh.

„Es ist rückständig und beschämend, dass die Nutzung neuer Technologien noch mit Maßstäben aus dem letzten Jahrhundert reguliert wird. Spontanität lässt sich kaum besser ersticken“, kritisiert Vera Bunse in ihrem Beitrag „Videostreams: Die besseren Talkshows“.

Die Hangouts seien viel unterhaltsamer, spannender und erkenntnisstiftender als ihre öffentlich-rechtlichen Vorgänger:

„Experiment gelungen, wird fortgesetzt. Ich freu mich drauf“, so Bunse.

Ob nun bei Livestreamings ausgefeilte Konzepte, redaktionelle Ablaufpläne und Potenziale von mehr als 500 Zuschauern vorliegen oder nicht, die Zuständigkeiten der Landesmedienanstalten für Jedermann-TV im Netz sind ein Anachronismus. Im Gegensatz zu den Pionierzeiten des deutschen Fernsehens mit dem Start des NWDR in den 50er-Jahren, wo gerade einmal 300 Empfangsgeräte zur Verfügung standen, sind die Ausgangsbedingungen im Internet nahezu unbegrenzt. Man braucht keinen Ü-Wagen, keine Misch- und Sendeanlage, keinen Zugang zum Satelliten und auch kein teures Kamera-Equipment.

Ein vernünftiges USB-Mikro oder Headset, eine Webcam, Laptop und eine gute Beleuchtung reichen aus und man startet ins visuelle Echtzeitgeschehen. Ich bin mir sicher, dass wir in den nächsten Monaten eine Explosion von neuen Sendeformen im Web erleben werden und eine entsprechende Angebotsvielfalt von smarter Technik, um sich in den eigenen vier Wänden kleine Fernsehstudios zu zimmern. Auf der Software-Seite ist ähnliches zu beobachten. Zu einer ähnlichen Einschätzung gelangte Frank Schulz bei der Blogger Camp-Session zum Thema “Von der Lust am Dialog: Welche Formate entwickeln sich über Google Hangout On Air?”

Virtuelle Videokommunikation werde keine drei Jahre mehr brauchen, um den Status von Massenmedien zu bekommen. Besonders Google habe die Power, um diese neuen Dialogformate in die Breite zu tragen.

“Wenn jeder sein eigener Fernsehsender sein kann, dann ist in den nächsten Jahren mit einer exponentiellen Entwicklung der Live-Hangouts zu rechnen – ein Phänomen, das man häufig im Netz beobachten kann”, erklärt Schulz.

1000 Live-Hangouts am Tag seien heute noch unrealistisch. Das könnte sich aber sehr schnell ändern.

Wenn Gesetze gemacht werden, sind sie häufig schon beim Inkraftreten überholt, führte Rechtsanwalt Thomas Schwenke in der Hangout-Rund aus. Niemand konnte ahnen, dass es so einfach sein wird, Sendungen im Netz zu produzieren.

“Auch die Landesmedienanstalten können kein Interesse daran haben, für jeden Hangout On Air eine Sondergenehmigung zu erteilen”, so der Jurist.

Selten liege ein Sendeplan vor, um Liveübertragungen im Netz auf eine Stufe mit dem Rundfunk zu stellen. Sendegenehmigungen sollten nur in der Nachschau ins Spiel kommen, wenn man dauerhaft mit seinen Formaten 10.000 Zuschauer oder mehr erreicht. Alles andere sei nicht praktikabel.

“Wer soll diese Anträge bearbeiten, wer soll das überwachen”, fragt sich Schwenke.

Auf der einen Seite formiert sich eine technologische Revolution und auf der anderen Seite wiehert immer noch der altersschwache Amtsschimmel. Man braucht sich ja nur die Sendegenehmigung für das Blogger Camp anschauen.

„Rundfunk im Sinn des Rundfunkstaatsvertrages ist ein linearer Informationsdienst, der für die Allgemeinheit und zum zeitgleichen Empfang bestimmt ist und die Veranstaltung und Verbreitung von Angeboten in Bewegtbild oder Ton entlang eines Sendeplans unter Benutzung elektromagnetischer Schwingungen zum Inhalt hat. Private Veranstalter bedürfen zur Veranstaltung von Rundfunk einer Zulassung, §20 Abs. 1 Satz 1 RStV. Bundesweite Fernsehangebote bedürfen der medienrechtlichen Prüfung durch die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) sowie die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK). Für die Prüfung eines bundesweiten Zulassungsantrages rechnen Sie bitte mit einem zeitlichen Aufwand von zwei bis drei Monaten (!) bis zur abschließenden gebührenpflichtigen Genehmigungserteilung.“

Verstöße gegen dieses prächtige Regelwerk der Echtzeitkommunikation können mit einer Geldbuße von bis zu 500.000 Euro geahndet werden.

„Nach unserer Einschätzung erfüllt Ihr Vorhaben die Kriterien des Rundfunkbegriffs. Insbesondere ist auch das Kriterium der Linearität gegeben“, führt Professor Roland Bornemann aus.

„Auf dieser Grundlage genehmigen wir hiermit Ihr für den 28.09.2012 im zuvor genannten Zeitraum geplantes virtuelles Blogger Camp über Google Hangout. Die Genehmigung erfolgt mit der Auflage, uns im Anschluss an diese einmalige Veranstaltung über die Resonanz, die Akzeptanz, die technische Gegebenheit und Ihre Erfahrung mit dem Hangout zu informieren. Bitte teilen Sie uns zudem mit, unter welcher Verlinkung das Hangout über Youtube abrufbar sein wird.“

Da es völlig unrealistisch ist, mit einem großen Wurf für eine Novelle des sehr trägen Rundfunkstaatsvertrages mit seiner sehr föderalen Prägung zu sorgen, schlagen wir eine schlanke Lösung vor: Integration von Livestreaming via Video in den § 20b des Rundfunkstaatsvertrages analog Webradio. Bisherige Fassung inklusive Änderungsvorschlag:

§ 20b Hörfunk und Livestreaming via Video im Internet
Wer Hörfunkprogramme und Livestreaming via Video ausschließlich im Internet verbreitet, bedarf keiner Zulassung. Er hat das Angebot der zuständigen Landesmedienanstalt anzuzeigen. Im Übrigen gilt § 20a entsprechend.

Zudem sollte in §2 Absatz 3 einfach nicht mehr von 500 potenziellen Nutzern gesprochen werden. Potenziell – siehe die Ausführungen von Schwenke – einfach streichen.

Mit zwei kleinen Änderungen der Stellschrauben im Rundfunkstaatsvertrag sorgt der Gesetzgeber für Rechtsklarheit und fördert damit die Entfaltung eines sehr innovativen Dialogformats im Netz. Ausführlich bei Hannes Schleeh nachzulesen.

Siehe auch: Hangout On Air und die neuen Dialogformate des Netzes Mit der Liveübertragung des Social Media Breakfast von Harvey Nash haben wir unter Beweis gestellt, wie man Hangout On Air für lebendige Debatten einsetzen kann.

So lief das virtuelle Blogger Camp Ende September mit allen Sessions, die über Live-Hangouts übertragen wurden.

Mal schauen, ob wir vielleicht einen Live-Hangout auf dem IT-Gipfel hinbekommen :-)

Blogpost unter: http://ichsagmal.com/2012/11/12/it-gipfel-unsere-reformvorschlage-fur-den-rundfunkstaatsvertrag-livestreaming/