Inkassoverband begrüßt Button-Lösung
Ab Mittwoch gilt das „Gesetz gegen Kostenfallen im Internet“, das die sogenannte „Button-Lösung“ beinhaltet. Unternehmen müssen künftig zahlungspflichtige Onlineangebote für Verbraucher eindeutig kennzeichnen. Geeignet ist ein deutlich sichtbarer „Bestellknopf“ mit zum Beispiel der Beschriftung „Zahlungspflichtig bestellen“, „Kaufen“ oder „Kostenpflichtig bestellen“.
Halten sich Onlinehändler nicht an diese neuen Regeln, stellt das einen abmahnfähigen Rechtsverstoß dar. Bestellungen, die ohne einen solchen Button abgeschlossen werden, gelten zudem als unwirksam – das Unternehmen hat dann keinen Anspruch auf Bezahlung.
Der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen begrüßt die neuen Regelungen. „Sie bringen Verbrauchern mehr Rechtssicherheit“, lobt Verbandspräsident Wolfgang Spitz. „Die Button-Lösung trägt außerdem dazu bei, unseriöse Geschäftspraktiken im Internet zu unterbinden. Sie entzieht auch vielen schwarzen Schafen unter den Inkassounternehmen endlich die Grundlage für ihre dubiose Mahnpraxis.“
Halten sich Onlinehändler nicht an diese neuen Regeln, stellt das einen abmahnfähigen Rechtsverstoß dar. Bestellungen, die ohne einen solchen Button abgeschlossen werden, gelten zudem als unwirksam – das Unternehmen hat dann keinen Anspruch auf Bezahlung.
Der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen begrüßt die neuen Regelungen. „Sie bringen Verbrauchern mehr Rechtssicherheit“, lobt Verbandspräsident Wolfgang Spitz. „Die Button-Lösung trägt außerdem dazu bei, unseriöse Geschäftspraktiken im Internet zu unterbinden. Sie entzieht auch vielen schwarzen Schafen unter den Inkassounternehmen endlich die Grundlage für ihre dubiose Mahnpraxis.“