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BITKOM zum neuen Meldegesetz

BITKOM- Hauptgeschäftsführ Dr. Bernhard Rohleder kommentiert die Neuregelung des Meldegesetzes.
bitkom | 09.07.2012
„Nach Acta dürfte dies innerhalb kürzester Zeit der zweite Fall werden, wo der Druck der Straße ein Gesetz kippt. Aus den jüngsten Diskussionen um Themen rund um den Datenschutz in der digitalen Welt hätte der Bundestag gelernt haben sollen. Die Zeiten sind vorbei, in denen einschlägige Gesetzesvorhaben im Hauruck-Verfahren durch das Parlament getrieben werden können. Solche Projekte müssen mit der Öffentlichkeit diskutiert, transparent gemacht und im Dialog zwischen Politik und Bürgern vermittelt werden.“

„Die Diskussion braucht vor allem mehr Sachlichkeit. Uns erstaunt, dass das Gesetz in der aktuellen Form auch von jenen scharf kritisiert wird, die in ihrem eigenen Verantwortungsbereich zum Beispiel in den Bundesländern seit Jahren kritiklos ähnliche Verfahren praktizieren.“

„Nüchtern betrachtet ist zunächst zu begrüßen, dass künftig in Meldefragen bundesweit einheitliches Recht gilt. Dies fördert die Transparenz und den Bürokratieabbau.“

„Ebenfalls zu begrüßen ist, dass alle Meldestellen künftig verpflichtet sind, Verbraucher aktiv auf das Widerspruchsrecht hinzuweisen. Dies ist heute nicht durchgängig der Fall und stellt eine Verbesserung gegenüber der bisherigen Praxis dar.“

„Zum dritten sollte darauf hingewiesen werden, dass von der Meldestelle auch künftig nur ein rudimentärer Datensatz herausgegeben wird: Name, Anschrift, ggfs. Todesdatum. In Telefonbüchern oder auf Internet-Seiten finden sich über die meisten Bundesbürger Informationen, die weit darüber hinausgehen.“

„Anstelle die Debatte anzuheizen, sollte im Sinne der Sachlichkeit der Kern des Spannungsverhältnisses bei der Bewertung solcher Auskunftsersuchen erklärt werden: Einerseits muss die Privatsphäre jedes Einzelnen zuverlässig geschützt werden. Andererseits müssen für Privatverbraucher wie für Unternehmen Möglichkeiten geschaffen werden, zum Beispiel säumigen Schuldnern ohne großen Rechercheaufwand Schriftstücke an die offizielle Meldeadresse zuzustellen. Auch kann es im Interesse der Verbraucher sein, von Herstellern, Händlern und Dienstleistern Informationen zu erhalten – und sei es in Form von Werbung. Diese unterschiedlichen Interessen sollte der Gesetzgeber bei den weiteren Diskussionen im Sinne einer vernünftigen Güterabwägung berücksichtigen.“

In einer repräsentativen BITKOM-Umfrage haben 61 Prozent der Befragten erklärt, Werbung erhalten zu wollen. 70 Prozent der Bundesbürger, sind der Meinung: „Werbung muss sein, weil sonst die Wirtschaft nicht funktioniert.“