IHK München: Kostenlose Broschüre zur Umsatzsteuererhöhung
Der ermäßigte Steuersatz in Höhe von 7 % wird unverändert beibehalten.
Für die Frage, welcher Steuersatz anzuwenden ist, ist ausschließlich der Zeitpunkt der Ausführung der Lieferung, sonstigen Leistung, unentgeltlichen Wertabgabe (vormals: Eigenverbrauch), des innergemeinschaftlichen Erwerbs oder der Einfuhr maßgebend.
Der Tag des Vertragsabschlusses, der Rechnungserteilung oder der Vereinnahmung des Entgelts sind unerheblich. Insofern müssen Rechnungen über nach dem 31. Dezember 2006 zu erbringende Leistungen bereits heute grundsätzlich mit einem Umsatzsteuersatz von 19 % fakturiert werden. Werden dagegen Rechnungen über bis zum 31. Dezember 2006 erbrachte Leistungen erst nach diesem Zeitpunkt erteilt, ist noch der Steuersatz von 16 % anzuwenden.
...
Mehr unter:
http://www.systems-world.de/id/8221/CMEntries_ID/159665/cubesig/f8ab93652e3f444991286d54a52093f2#159665
Für die Frage, welcher Steuersatz anzuwenden ist, ist ausschließlich der Zeitpunkt der Ausführung der Lieferung, sonstigen Leistung, unentgeltlichen Wertabgabe (vormals: Eigenverbrauch), des innergemeinschaftlichen Erwerbs oder der Einfuhr maßgebend.
Der Tag des Vertragsabschlusses, der Rechnungserteilung oder der Vereinnahmung des Entgelts sind unerheblich. Insofern müssen Rechnungen über nach dem 31. Dezember 2006 zu erbringende Leistungen bereits heute grundsätzlich mit einem Umsatzsteuersatz von 19 % fakturiert werden. Werden dagegen Rechnungen über bis zum 31. Dezember 2006 erbrachte Leistungen erst nach diesem Zeitpunkt erteilt, ist noch der Steuersatz von 16 % anzuwenden.
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http://www.systems-world.de/id/8221/CMEntries_ID/159665/cubesig/f8ab93652e3f444991286d54a52093f2#159665