Der Raucher-Knigge
Anfang dieses Jahres trat in Italien, nach Irland, Frankreich, Norwegen und Schweden, ein strenges Rauchverbot in Kraft.
Kaum zu glauben im Lande von „dolce vita“, grappa und espresso. Doch mit Höchststrafen belegt - bis zu 2.200 Euro - wird seitdem der blaue Dunst aus italienischen Restaurants, Bars und Cafés verbannt.
Auch in Deutschland wird hitzig diskutiert. Denn auch hier geht es um ein umfassendes Rauchverbot. Dieses soll dem Schutz von Nichtrauchern und insbesondere Kindern dienen und speziell Gesundheitsrisiken durch das Einatmen von Tabakrauch aus der Raumluft verhindern. Denn Gesundheitsschäden durch Passivrauchen gelten mittlerweile als gesichert nachgewiesen. So wird die Zahl der Toten, die auf Passivrauchen zurückgehen, in Deutschland auf jährlich über 3000 geschätzt (Deutsches Krebsforschungszentrum 2005).
Anderseits verweisen überzeugte Raucher auf einen Jahrhunderte alten Tabakkonsum. Sie sehen in diesem eine unverzichtbare Facette des kulturellen Lebens und pochen auf ihr Recht auf Selbstbestimmung.
Aber ob nun überzeugter Raucher, oder vehementer Nichtraucher:
Im Umgang miteinander sollten gewisse Spielregeln eingehalten werden. Zumindest solange, wie sich an den geltenden gesetzlichen Bestimmungen in Deutschland nichts ändert.
„Verantwortlich ist man nicht nur für das, was man tut sondern auch für das, was man nicht tut“, verkündete bereits Lao-Tse, Begründer des Taoismus.
Grundsätzlich sollte sich deshalb der Tabakliebhaber die Zigarette verkneifen, wenn er mit jemandem zusammen sitzt der isst. Auch wenn er sich im Wirtshaus mit Fremden einen Tisch teilt.
Bei einem gemeinsamen Essen mit Rauchern und Nichtrauchern gilt aus Gründen der guten Sitte und Rücksicht: Zwischen den Gängen wird nicht geraucht! Die Frage: „Stört es jemanden, wenn ich mir eine Zigarette anzünde?“ sollte man besser vermeiden.
Bei großen gesetzten Essen mit mehreren Tischen oder an einer langen Tafel gilt diese Regel natürlich auch. Und zwar nicht nur für den eigenen Sitzbereich sondern für den ganzen Saal.
Das bedeutet also: Bei einem offiziellen Essen gilt zumeist erst nach dem Dessert das gesellschaftliche Rauchverbot als aufgehoben. Bis dahin sollten Nikotinabhängige im Notfall den Raum verlassen. Es sei denn, etwas anderes wurde zuvor vereinbart und kommuniziert.
Zumindest aber an dieses Prinzip sollten sich stets alle gebunden fühlen: In Anwesenheit von Kindern sollte in der Öffentlichkeit nicht geraucht werden!
Sie fühlen sich als Raucher zunehmend in Deutschland diskriminiert? Oder können es als Nichtraucher kaum erwarten, bis auch hier striktere Rauchverbote ausgesprochen werden? Dann diskutieren Sie hierzu in unserem knigge.de-Forum unter www.knigge.de.
Kaum zu glauben im Lande von „dolce vita“, grappa und espresso. Doch mit Höchststrafen belegt - bis zu 2.200 Euro - wird seitdem der blaue Dunst aus italienischen Restaurants, Bars und Cafés verbannt.
Auch in Deutschland wird hitzig diskutiert. Denn auch hier geht es um ein umfassendes Rauchverbot. Dieses soll dem Schutz von Nichtrauchern und insbesondere Kindern dienen und speziell Gesundheitsrisiken durch das Einatmen von Tabakrauch aus der Raumluft verhindern. Denn Gesundheitsschäden durch Passivrauchen gelten mittlerweile als gesichert nachgewiesen. So wird die Zahl der Toten, die auf Passivrauchen zurückgehen, in Deutschland auf jährlich über 3000 geschätzt (Deutsches Krebsforschungszentrum 2005).
Anderseits verweisen überzeugte Raucher auf einen Jahrhunderte alten Tabakkonsum. Sie sehen in diesem eine unverzichtbare Facette des kulturellen Lebens und pochen auf ihr Recht auf Selbstbestimmung.
Aber ob nun überzeugter Raucher, oder vehementer Nichtraucher:
Im Umgang miteinander sollten gewisse Spielregeln eingehalten werden. Zumindest solange, wie sich an den geltenden gesetzlichen Bestimmungen in Deutschland nichts ändert.
„Verantwortlich ist man nicht nur für das, was man tut sondern auch für das, was man nicht tut“, verkündete bereits Lao-Tse, Begründer des Taoismus.
Grundsätzlich sollte sich deshalb der Tabakliebhaber die Zigarette verkneifen, wenn er mit jemandem zusammen sitzt der isst. Auch wenn er sich im Wirtshaus mit Fremden einen Tisch teilt.
Bei einem gemeinsamen Essen mit Rauchern und Nichtrauchern gilt aus Gründen der guten Sitte und Rücksicht: Zwischen den Gängen wird nicht geraucht! Die Frage: „Stört es jemanden, wenn ich mir eine Zigarette anzünde?“ sollte man besser vermeiden.
Bei großen gesetzten Essen mit mehreren Tischen oder an einer langen Tafel gilt diese Regel natürlich auch. Und zwar nicht nur für den eigenen Sitzbereich sondern für den ganzen Saal.
Das bedeutet also: Bei einem offiziellen Essen gilt zumeist erst nach dem Dessert das gesellschaftliche Rauchverbot als aufgehoben. Bis dahin sollten Nikotinabhängige im Notfall den Raum verlassen. Es sei denn, etwas anderes wurde zuvor vereinbart und kommuniziert.
Zumindest aber an dieses Prinzip sollten sich stets alle gebunden fühlen: In Anwesenheit von Kindern sollte in der Öffentlichkeit nicht geraucht werden!
Sie fühlen sich als Raucher zunehmend in Deutschland diskriminiert? Oder können es als Nichtraucher kaum erwarten, bis auch hier striktere Rauchverbote ausgesprochen werden? Dann diskutieren Sie hierzu in unserem knigge.de-Forum unter www.knigge.de.