EV-SSL Zertifikate machen Websites rechtssicher
Die Ergebnisse einer Searchmetrics-Analyse, weltweit führender Anbieter einer Search- und Content-Performance-Plattform, lässt da bei IT-Sicherheitsexperte Christian Heutger die Alarmglocken schrillen: Nur 12 Prozent der E-Commerce- und Publisher-Seiten in Googles Suchergebnissen kommunizieren per HTTPS mit dem Browser. Nur etwas besser sieht es bei den Finanz- und Reise-Websites aus: Hier setzen immerhin 29 und 23 Prozent auf eine HTTPS-Verbindung.
„Das sind schockierende Zahlen. Denn werden Daten, zum Beispiel bei einem Bestellvorgang im Online-Shop, unverschlüsselt übertragen, können sie von Dritten erfasst und ausgelesen werden. Dabei müssen sich Internetanbieter nicht erst seit gestern an eine ganze Reihe von Gesetzen halten, darunter das IT-Sicherheitsgesetz, das Telemediengesetz sowie das Bundesdatenschutzgesetz – und bald auch die EU-Datenschutz-Grundverordnung. Unternehmen, die angesichts dieser rechtlichen Gegebenheiten entspannt auf Verschlüsselung verzichten, haben die Bedeutung von Datenschutz noch nicht verinnerlicht“, so Christian Heutger, Geschäftsführer der PSW GROUP www.psw-group.de.
Insbesondere das IT-Sicherheitsgesetz enthält in diesem Zusammenhang die Pflicht, personenbezogene Daten entsprechend dem Stand der Technik zu schützen. Zwar enthält es keine direkte Pflicht zur Verschlüsselung, aber die Verschlüsselung wird nahegelegt und ist die wohl einzige praktikable Maßnahme, dem gesetzlich vorgeschriebenen Datenschutz zu entsprechen.
„Die Konsequenzen bei Unterlassen sind drastisch: Wer Datenschutz nicht ernst nimmt, dem drohen Abmahnungen. Verbraucherschutz- und Wettbewerbsverbände, Anwälte sowie Behörden suchen nach Verstößen, um diese abzumahnen“, warnt Heutger. Zu diesen Verstoß-suchenden Behörden gehört unter anderem das Bayerische Landesamt zur Datenschutzaufsicht (BayLDA). Das BayLDA hat den Auftrag, das Einhalten des Datenschutzrechts in privaten Wirtschaftsunternehmen, bei Freiberuflern, im Web, bei Vereinen sowie bei Verbänden zu prüfen. Bereits seit Anfang 2016 untersucht die Behörde Websites auf unverschlüsselte Kontaktformulare. Aus der mit Inkrafttreten des IT-Sicherheitsgesetzes geänderten Gesetzeslage ergibt sich jedoch, dass nun auch Abmahnungen bei Sites ohne Kontaktformulare folgen könnten: Tatsächlich wird https zunehmend als ein verpflichtender Standard verstanden und alle geschäftsmäßig orientierten Online-Dienste müssen auf anerkannte Verschlüsselungsverfahren setzen.
Der Verzicht auf Verschlüsselung kann aber auch wirtschaftlich mehr als unvernünftig sein, denn Google straft konsequent mit schlechterem Ranking in den Ergebnislisten ab. Und auch die Warnhinweise der Browser, wie etwa „Verbindung ist nicht sicher“, machen mehr als deutlich sichtbar, wenn eine Website oder ein Shop nicht durch ein SSL-Zertifikat geschützt ist. „Mein Rat ist deshalb: Bevor sich die Datenschutzbehörde meldet oder ein Mitbewerber zu einer Abmahnung greift, sollten Wirtschaftsunternehmen auf ihrem Server Extended Validation (EV-) Zertifikate einbinden“, so Christian Heutger.
Extended Validation ist die höchstmögliche Validierungsstufe: die Zertifizierungsstellen prüfen die Identität des antragstellenden Unternehmens sehr umfassend. Voraussetzung für ein solches „Anti-Abmahn-Zertifikat“ ist ein Eintrag in ein öffentliches Register, wie das Handels- oder Vereinsregister sowie in einem öffentlichen Verzeichnis. Die Zertifizierungsstelle Comodo beispielsweise nutzt das Verzeichnis upik.de zur Verifikation der Telefonnummer, um anschließend den Validierungsanruf beim antragstellenden Unternehmen durchzuführen. „EV-Zertifikate sind also nicht binnen weniger Minuten ausgestellt, sondern bedingen eine ausführliche Prüfung der Unternehmensidentität. Das hat den Hintergrund, dass die bestätigte Identität in die URL einfließt, denn EV-Zertifikate sind die einzigen, diedie Adressleiste im Browser grün färben. Der Unternehmensname steht noch vor dem „https“ und Websitebesucher können sich so sicher sein, dass die Website tatsächlich die ist, die sie erreichen wollten“, erklärt Heutger.
„Das sind schockierende Zahlen. Denn werden Daten, zum Beispiel bei einem Bestellvorgang im Online-Shop, unverschlüsselt übertragen, können sie von Dritten erfasst und ausgelesen werden. Dabei müssen sich Internetanbieter nicht erst seit gestern an eine ganze Reihe von Gesetzen halten, darunter das IT-Sicherheitsgesetz, das Telemediengesetz sowie das Bundesdatenschutzgesetz – und bald auch die EU-Datenschutz-Grundverordnung. Unternehmen, die angesichts dieser rechtlichen Gegebenheiten entspannt auf Verschlüsselung verzichten, haben die Bedeutung von Datenschutz noch nicht verinnerlicht“, so Christian Heutger, Geschäftsführer der PSW GROUP www.psw-group.de.
Insbesondere das IT-Sicherheitsgesetz enthält in diesem Zusammenhang die Pflicht, personenbezogene Daten entsprechend dem Stand der Technik zu schützen. Zwar enthält es keine direkte Pflicht zur Verschlüsselung, aber die Verschlüsselung wird nahegelegt und ist die wohl einzige praktikable Maßnahme, dem gesetzlich vorgeschriebenen Datenschutz zu entsprechen.
„Die Konsequenzen bei Unterlassen sind drastisch: Wer Datenschutz nicht ernst nimmt, dem drohen Abmahnungen. Verbraucherschutz- und Wettbewerbsverbände, Anwälte sowie Behörden suchen nach Verstößen, um diese abzumahnen“, warnt Heutger. Zu diesen Verstoß-suchenden Behörden gehört unter anderem das Bayerische Landesamt zur Datenschutzaufsicht (BayLDA). Das BayLDA hat den Auftrag, das Einhalten des Datenschutzrechts in privaten Wirtschaftsunternehmen, bei Freiberuflern, im Web, bei Vereinen sowie bei Verbänden zu prüfen. Bereits seit Anfang 2016 untersucht die Behörde Websites auf unverschlüsselte Kontaktformulare. Aus der mit Inkrafttreten des IT-Sicherheitsgesetzes geänderten Gesetzeslage ergibt sich jedoch, dass nun auch Abmahnungen bei Sites ohne Kontaktformulare folgen könnten: Tatsächlich wird https zunehmend als ein verpflichtender Standard verstanden und alle geschäftsmäßig orientierten Online-Dienste müssen auf anerkannte Verschlüsselungsverfahren setzen.
Der Verzicht auf Verschlüsselung kann aber auch wirtschaftlich mehr als unvernünftig sein, denn Google straft konsequent mit schlechterem Ranking in den Ergebnislisten ab. Und auch die Warnhinweise der Browser, wie etwa „Verbindung ist nicht sicher“, machen mehr als deutlich sichtbar, wenn eine Website oder ein Shop nicht durch ein SSL-Zertifikat geschützt ist. „Mein Rat ist deshalb: Bevor sich die Datenschutzbehörde meldet oder ein Mitbewerber zu einer Abmahnung greift, sollten Wirtschaftsunternehmen auf ihrem Server Extended Validation (EV-) Zertifikate einbinden“, so Christian Heutger.
Extended Validation ist die höchstmögliche Validierungsstufe: die Zertifizierungsstellen prüfen die Identität des antragstellenden Unternehmens sehr umfassend. Voraussetzung für ein solches „Anti-Abmahn-Zertifikat“ ist ein Eintrag in ein öffentliches Register, wie das Handels- oder Vereinsregister sowie in einem öffentlichen Verzeichnis. Die Zertifizierungsstelle Comodo beispielsweise nutzt das Verzeichnis upik.de zur Verifikation der Telefonnummer, um anschließend den Validierungsanruf beim antragstellenden Unternehmen durchzuführen. „EV-Zertifikate sind also nicht binnen weniger Minuten ausgestellt, sondern bedingen eine ausführliche Prüfung der Unternehmensidentität. Das hat den Hintergrund, dass die bestätigte Identität in die URL einfließt, denn EV-Zertifikate sind die einzigen, diedie Adressleiste im Browser grün färben. Der Unternehmensname steht noch vor dem „https“ und Websitebesucher können sich so sicher sein, dass die Website tatsächlich die ist, die sie erreichen wollten“, erklärt Heutger.