Neue Verbraucherrechterichtlinie tritt ab 13.06.2014 in Kraft
Das neue Gesetz, das vor allem den Verbraucherschutz verbessern soll, bringt zahlreiche Änderungen mit sich, die insbesondere für den Online-Handel eine Umstellung bedeuten. In der Vergangenheit ist oft die komplizierte Rechtslage beklagt worden. Die Richtlinie verfolgt nun den Ansatz der Vollharmonisierung. Das heißt, dass die Regelungen in allen EU-Mitgliedsstaaten einheitlich umgesetzt werden müssen.
Ziele der Verbraucherrechterichtlinie sind insbesondere die Verbesserung des Verbraucherschutzniveaus, Angleichung der Rechtsvorschriften in den europäischen Mitgliedsstaaten und Verringerung der Kosten beim grenzüberschreitenden Handel.
Online-Shops sollten sich daher schon jetzt gut informieren, welche neuen Regelungen in dem Gesetz enthalten sind und wo genau Nachbesserungsbedarf bezüglich der Informationspflichten bestehen.
Änderungen, die durch die Verbraucherrechterichtlinie auf Online-Händler zukommt:
Weitreichende vertragliche Informationspflichten für Verbraucherverträge (insbesondere vor dem Bestellvorgang)
Vereinheitlichung des Rechts für Fernabsatzverträge in den einzelnen Mitgliedsstaaten, zum Beispiel Neufassung des Widerrufsrechts sowie ein einheitliches europäisches Muster für Widerrufsbelehrungen
Übernahme der Kosten von Fracht-, Liefer- und Versandkosten sowie der Rücksendung der Ware durch den Händler, sofern dieser den Verbraucher nicht ordnungsgemäß informiert hat
Verpflichtung des Online-Händlers zur Bestätigung eines Vertrages
Ergänzung bestimmter Vorschriften des Verbrauchergüterkaufrechts, welche die Leistungszeit sowie den Gefahrübergang beim Versendungskauf in Abweichung vom allgemeinen Kaufrecht regeln
Online Händler sollten sich mit den neuen rechtlichen Anforderungen vertraut machen und diese in ihrem Online-Shop umsetzen. Denn sollten die neuen Regelungen bis zum 13.Juni 2014 nicht umgesetzt werden, könnte das zu kostenpflichtigen Abmahnungen führen.
Unsere erfahrenen Rechtsanwälte stehen Ihnen bei der rechtskonformen Umsetzung und der entsprechenden Umstellung gerne zur Seite.
Ziele der Verbraucherrechterichtlinie sind insbesondere die Verbesserung des Verbraucherschutzniveaus, Angleichung der Rechtsvorschriften in den europäischen Mitgliedsstaaten und Verringerung der Kosten beim grenzüberschreitenden Handel.
Online-Shops sollten sich daher schon jetzt gut informieren, welche neuen Regelungen in dem Gesetz enthalten sind und wo genau Nachbesserungsbedarf bezüglich der Informationspflichten bestehen.
Änderungen, die durch die Verbraucherrechterichtlinie auf Online-Händler zukommt:
Weitreichende vertragliche Informationspflichten für Verbraucherverträge (insbesondere vor dem Bestellvorgang)
Vereinheitlichung des Rechts für Fernabsatzverträge in den einzelnen Mitgliedsstaaten, zum Beispiel Neufassung des Widerrufsrechts sowie ein einheitliches europäisches Muster für Widerrufsbelehrungen
Übernahme der Kosten von Fracht-, Liefer- und Versandkosten sowie der Rücksendung der Ware durch den Händler, sofern dieser den Verbraucher nicht ordnungsgemäß informiert hat
Verpflichtung des Online-Händlers zur Bestätigung eines Vertrages
Ergänzung bestimmter Vorschriften des Verbrauchergüterkaufrechts, welche die Leistungszeit sowie den Gefahrübergang beim Versendungskauf in Abweichung vom allgemeinen Kaufrecht regeln
Online Händler sollten sich mit den neuen rechtlichen Anforderungen vertraut machen und diese in ihrem Online-Shop umsetzen. Denn sollten die neuen Regelungen bis zum 13.Juni 2014 nicht umgesetzt werden, könnte das zu kostenpflichtigen Abmahnungen führen.
Unsere erfahrenen Rechtsanwälte stehen Ihnen bei der rechtskonformen Umsetzung und der entsprechenden Umstellung gerne zur Seite.