Datenschutzkonformer Einsatz von Adobe Analytics (Omniture)
Nachdem das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (LDA) vor kurzem mit der Prüfung von Smartphone-Apps Aufmerksamkeit erregte, liegt nun ein neuer Prüfbericht vor. Das LDA testet derzeit, ob das Web-Analyse Tools Adobe Analytics (Omniture) auf Webseiten datenschutzkonform eingesetzt wird.
Hierzu prüft ein vom LDA entwickeltes Programm zufällig ausgewählte Webseiten und unterwirft die Inhalte einer automatisierten Analyse. In einem ersten Schritt fragt das Programm ab, ob Adobe Analytics eingesetzt wird und in einem zweiten Schritt werden einige Mindestanforderungen geprüft, wie die Existenz einer Datenschutzerklärung auf der Startseite der Homepage, die ausreichende Information über den Einsatz in der Datenschutzerklärung und das Vorhandensein eines Hinweises auf das Widerspruchsrecht gegen die Erfassung von Nutzungsdaten.
Wenn die Software Unregelmäßigkeiten feststellt, wendet sich das LDA an den Webseitenbetreiber und fordert ihn auf, die erwähnten Maßnahmen zu ergreifen. Insbesondere muss hierbei im Regelfall die Datenschutzerklärung angepasst und zusätzlich ein Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung mit Adobe geschlossen werden.
Daneben hat sich das LDA mit Adobe auf Anpassungen verständigt, mit denen ein datenschutzkonformer Einsatz von Adobe Analytics in Deutschland möglich ist. Webseitenbetreiber müssen demnach folgende Voraussetzungen sicherstellen:
- Die Gültigkeitsdauer der Tracking-Cookies muss auf höchstens 24 Monate begrenzt werden,
- die Geolokalisierung der Webseitenbesucher darf nur noch Anhand einer anonymisierten IP-Adresse erfolgen und
- die Speicherung der IP-Adressen in Hashwerten muss unterblieben, denn die Speicherung mittels MD5-Hashfunktion erfülle nicht die Anforderungen an die Anonymisierung personenbezogener Daten.
Damit gelten für Adobe ähnliche Anforderungen, wie sie schon seit einiger Zeit für den Konkurrenten Google Analytics festgelegt wurden. Insgesamt stellen die Hinweise zusätzliche Anforderungen für Webseitenbetreiber in Deutschland auf, sorgen aber für dringend nötige Rechtsklarheit im Bereich der Analyse Tools.
LDA: Onlineprüfung Adobe Analytics (Omniture) (Stand: Juni 2013)
Hierzu prüft ein vom LDA entwickeltes Programm zufällig ausgewählte Webseiten und unterwirft die Inhalte einer automatisierten Analyse. In einem ersten Schritt fragt das Programm ab, ob Adobe Analytics eingesetzt wird und in einem zweiten Schritt werden einige Mindestanforderungen geprüft, wie die Existenz einer Datenschutzerklärung auf der Startseite der Homepage, die ausreichende Information über den Einsatz in der Datenschutzerklärung und das Vorhandensein eines Hinweises auf das Widerspruchsrecht gegen die Erfassung von Nutzungsdaten.
Wenn die Software Unregelmäßigkeiten feststellt, wendet sich das LDA an den Webseitenbetreiber und fordert ihn auf, die erwähnten Maßnahmen zu ergreifen. Insbesondere muss hierbei im Regelfall die Datenschutzerklärung angepasst und zusätzlich ein Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung mit Adobe geschlossen werden.
Daneben hat sich das LDA mit Adobe auf Anpassungen verständigt, mit denen ein datenschutzkonformer Einsatz von Adobe Analytics in Deutschland möglich ist. Webseitenbetreiber müssen demnach folgende Voraussetzungen sicherstellen:
- Die Gültigkeitsdauer der Tracking-Cookies muss auf höchstens 24 Monate begrenzt werden,
- die Geolokalisierung der Webseitenbesucher darf nur noch Anhand einer anonymisierten IP-Adresse erfolgen und
- die Speicherung der IP-Adressen in Hashwerten muss unterblieben, denn die Speicherung mittels MD5-Hashfunktion erfülle nicht die Anforderungen an die Anonymisierung personenbezogener Daten.
Damit gelten für Adobe ähnliche Anforderungen, wie sie schon seit einiger Zeit für den Konkurrenten Google Analytics festgelegt wurden. Insgesamt stellen die Hinweise zusätzliche Anforderungen für Webseitenbetreiber in Deutschland auf, sorgen aber für dringend nötige Rechtsklarheit im Bereich der Analyse Tools.
LDA: Onlineprüfung Adobe Analytics (Omniture) (Stand: Juni 2013)