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Gattungsbegriffe als Domain

Was Gattungsbegriffe sind – und weshalb sind sie so beliebt.
Regina Vollmann-Karl | 11.11.2012
Gattungsbegriffe sind schnell begreifbare und eingängig verständliche Wörter, die im Internet eine schnelle Auffindbarkeit garantieren.
Beispiele dafür sind „anwalt.de“ oder „werbetexter.com“. Solche Schlagworte als Gattungsbegriffe haben gegenüber der Konkurrenz einen großen Marktvorteil. Nicht umsonst sind sie als Domainname sehr beliebt.

Unlauter oder lauter – bei Gattungsbegriffen als Domain immer eine Frage
Trotzdem ist das juristische Durcheinander bei Gattungsbegriffen als Domain sehr groß. So entschied beispielsweise das OLG Hamburg (CR 1999,779 ff) in der Sache „Mitwohnzentrale“, dass diese Gattungsbezeichnung als Domain gegenüber den konkurrierenden Unternehmen unlauter sei. Ganz anders urteilte das Landgericht Hamburg (AZ:416091/100) bei der Domain „lastminute.com“, dass die Verwendung von Gattungsbegriffen nicht wettbewerbswidrig sei.

Der Einzelfall entscheidet – entscheidend wichtig: guter juristischer Rat!
Der Bundesgerichtshof (BGHAZ: 1 ZR 216/99) urteilte, dass es nicht grundsätzlich rechtswidrig sei, wenn Gattungsbegriffe verwendet werden. – Wie fast immer unter Juristen käme es auf den Einzelfall an.
Ein Gründer oder Firmeninhaber kann sich aber nicht auf das Glück verlassen. Im Geschäftsleben braucht es juristische Sicherheit. Deshalb sollte in jedem Fall, vor der Bestellung einer Domain mit Gattungsbegriffen, der Rat eines Anwaltes aufgesucht werden.