Seit dem 01. September 2012 ist die Übergangsfrist vorbei. Nun ist ausnahmslos das neue Recht des Bundesdatenschutzgesetzes anzuwenden. Es sind nicht mehr alle früher zulässigen Direktwerbemaßnahmen möglich. Der Angesprochene ist in größerem Umfang zu informieren und den Werbetreibenden wurde mehr Rechtssicherheit in Form von nützlichen Klarstellungen gegeben.
Dieses Whitepaper beinhaltet das Recht des Direktmarketings in komprimierter Form einschließlich des Datenschutz- und Wettbewerbsrechts.
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