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Auch Links auf rechtswidrige Inhalte sind gestattet

Links zu anderen Webseite zu setzen, wird vom Grundrecht der Meinungsfreiheit gedeckt, hat der Bundesgerichtshof entschieden.
21.04.11

Dies gilt sogar für Links auf rechtswidrige Angebote, sofern dies dem Informationsinteresse dient.

Mit seinem Grundsatzurteil, das jetzt schriftlich begründet wurde, entschied der Bundesgerichtshof einen Rechtstreit zwischen dem Nachrichtendienst heise online und mehreren Musikkonzernen wie Sony, BMG, Edel, Emi, Universal und Warner.