Weg frei für KI-Regulierung in der EU
Das EU-Parlament hat gestern mit breiter Mehrheit dem AI Act zugestimmt, der eine Regulierung von Künstlicher Intelligenz in Europa vorsieht. Die EU-Staaten bereiten sich darauf vor, einen Gesetzesentwurf zur Regulierung von KI zu verabschieden, der in 892 Seiten ausgearbeitet wurde. Das Gesetz unterscheidet grundsätzlich zwischen KI-Systemen mit hohem Risiko, für die strengere Anforderungen gelten, und solchen mit geringerem Gefahrenpotenzial und weniger Auflagen. Für den Gesetzentwurf votierten 523 Abgeordnete, 46 waren dagegen und 49 enthielten sich.
Einige Abgeordnete äußern Bedenken, dass die Auflagen des Gesetzes insbesondere für kleinere Unternehmen problematisch sein könnten und fordern Klarheit bei der Umsetzung durch die Kommission. Einige Politiker kritisieren das Gesetz als zu schwach, während andere es als Fortschritt im Vergleich zu fehlender Regulierung sehen. Das Gesetz muss noch von den EU-Staaten verabschiedet werden, wird jedoch voraussichtlich Ende April angenommen. Es wird erwartet, dass es zwei Jahre dauern wird, bis das Gesetz vollständig in Kraft tritt.
Für Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst bleiben noch viele Fragen offen. „Der AI Act gibt einen EU-weiten Regulierungsrahmen für Künstliche Intelligenz vor. Für Deutschland muss es jetzt um eine rechtssichere und innovationsfreundliche Umsetzung gehen. Die Bundesregierung darf nicht die Fehler der Datenschutz-Grundverordnung wiederholen und das nationale Regulierungskorsett so eng schnüren, dass den Unternehmen der Freiraum für Innovationen fehlt. Ziel muss sein, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass deutsche Unternehmen und Startups auf Augenhöhe mit den starken internationalen Playern der Künstlichen Intelligenz kommen können."
KI-Systeme, die Menschen aufgrund ihrer Hautfarbe, Religion oder sexuellen Orientierung kategorisieren, sind verboten. Es gibt jedoch Ausnahmen für biometrische Identifizierungen in Echtzeit, z.B. zur Verhinderung von Anschlägen oder zur Suche nach Opfern von Menschenhandel. Sicherheitsbehörden dürfen Gesichtserkennung weiter nutzen.