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IP-Speicherung ist keine Lösung für das Double-Opt-in-Dilemma

Leider propagieren diverse Seiten, selbst einiger Juristen, jetzt die Speicherung von IP und Datum als "Lösung". Das ist eine gefährliche Falle...
30.11.12

Das Urteil des OLG München zum Thema Double-Opt-in, in dem eine sogenannte “Bestätigungsmail” – also die Mail, die beim Double-Opt-in-Verfahren versendet wird, um die Urheberschaft eines Newsletter-Eintrages zu überprüfen – als unerlaubte Spam eingeordnet wurde, schlug vergangene Woche hohe Wellen. Zu recht, denn seitdem ist es tatsächlich NICHT mehr möglich, das Double-Opt-in-Verfahren rechtssicher einzusetzen. Leider propagieren diverse Seiten, selbst einiger Juristen, jetzt die Speicherung von IP und Datum als “Lösung” für das Dilemma. Shopanbieter.de warnt: Newsletteranbieter tappen in eine gefährliche Falle, wenn sie diesen Vorschlägen so einfach folgen...