IP-Speicherung ist keine Lösung für das Double-Opt-in-Dilemma
Das Urteil des OLG München zum Thema Double-Opt-in, in dem eine sogenannte “Bestätigungsmail” – also die Mail, die beim Double-Opt-in-Verfahren versendet wird, um die Urheberschaft eines Newsletter-Eintrages zu überprüfen – als unerlaubte Spam eingeordnet wurde, schlug vergangene Woche hohe Wellen. Zu recht, denn seitdem ist es tatsächlich NICHT mehr möglich, das Double-Opt-in-Verfahren rechtssicher einzusetzen. Leider propagieren diverse Seiten, selbst einiger Juristen, jetzt die Speicherung von IP und Datum als “Lösung” für das Dilemma. Shopanbieter.de warnt: Newsletteranbieter tappen in eine gefährliche Falle, wenn sie diesen Vorschlägen so einfach folgen...