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Müssen Email Daten der Kunden bei Insolvenz herausgegeben werden?

Was passiert mit den Kundendaten des Auftraggebers, wenn der externe Dienstleister (Agentur) insolvent wird.
29.10.12 | Interessanter Artikel bei eRecht24

Das Email Marketing (insbesondere durch Newsletter) gehört ohne Zweifel zu den wichtigsten Werbemaßnahmen im Internet. Wird der Newsletter-Versand dabei an einen externen Dienstleister übertragen, so stellt sich für den Anbieter die Frage, was mit den Kundendaten passiert, wenn der Dienstleister insolvent wird.

Was ist passiert?

Ein Unternehmen hatte eine Werbeagentur damit beauftragt, die technische Abwicklung des Versands eines wöchentlichen Newsletters, der insbesondere aus Werbezwecken erfolgte, zu übernehmen. Hierzu wurden der Werbeagentur die persönlichen Daten der Newsletter-Empfänger, also insbesondere deren persönliche Email Adressen, übergeben...