Waren Sie zufrieden? Zur rechtlichen Zulässigkeit von Feedback Mails
Dazu ist es erforderlich, die Kunden nach Lieferung der Ware oder Erbringung der Dienstleistung um eine Bewertung per E Mail zu bitten. Diese Kundenansprache ist aber, wie so oft im E-Mail-Marketing, nicht ohne weiteres zulässig.
1. Feedback-Mail als „Werbung“
Rechtlich fragwürdig ist zunächst, ob eine solche E-Mail als Werbung zu qualifizieren ist. Dies hätte zur Folge, dass die Ansprache des Kunden seiner ausdrücklichen vorherigen Einwilligung bedarf (§ 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG)...