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Waren Sie zufrieden? Zur rechtlichen Zulässigkeit von Feedback Mails

Viele Online-Dienstleister sind an dem Feedback ihrer Kunden interessiert, um ihr Angebot nachhaltig zu verbessen.
11.10.12 | Interessanter Artikel bei Deutsche-Startups.de

Dazu ist es erforderlich, die Kunden nach Lieferung der Ware oder Erbringung der Dienstleistung um eine Bewertung per E Mail zu bitten. Diese Kundenansprache ist aber, wie so oft im E-Mail-Marketing, nicht ohne weiteres zulässig.

1. Feedback-Mail als „Werbung“
Rechtlich fragwürdig ist zunächst, ob eine solche E-Mail als Werbung zu qualifizieren ist. Dies hätte zur Folge, dass die Ansprache des Kunden seiner ausdrücklichen vorherigen Einwilligung bedarf (§ 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG)...