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Waren Sie zufrieden? Zur rechtlichen Zulässigkeit von Feedback Mails

Viele Online-Dienstleister sind an dem Feedback ihrer Kunden interessiert, um ihr Angebot nachhaltig zu verbessen.
11.10.12

Dazu ist es erforderlich, die Kunden nach Lieferung der Ware oder Erbringung der Dienstleistung um eine Bewertung per E Mail zu bitten. Diese Kundenansprache ist aber, wie so oft im E-Mail-Marketing, nicht ohne weiteres zulässig.

1. Feedback-Mail als „Werbung“
Rechtlich fragwürdig ist zunächst, ob eine solche E-Mail als Werbung zu qualifizieren ist. Dies hätte zur Folge, dass die Ansprache des Kunden seiner ausdrücklichen vorherigen Einwilligung bedarf (§ 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG)...