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Übergangsfrist zur Datenschutznovelle 2009 ist am 31. August abgelaufen

Entgegen einer verbreiteten Ansicht ändert sich durch die Datenschutznovelle 2009 für E-Mail Versender im Prinzip nichts!
04.09.12 | Interessanter Artikel bei Focus

Seitdem dürfen Unternehmen keine Adressbestände mehr verwenden, die nicht den Voraussetzungen der Datenschutznovelle entsprechen. Der Ablauf der Übergangsfrist sorgt für große Unsicherheit gerade unter E-Mail Versendern. Die kostenfreie „Checkliste: 23 Fragen zu E-Mail Marketing und Recht“ schafft Klarheit.

Laut der Studie „Datenschutz im Dialogmarketing“ (http://www.artegic.de/datenschutz) von artegic sehen 51,4 Prozent der deutschen Unternehmen eine Verunsicherung beim Thema Datenschutz in Unternehmen. 54,6 Prozent finden die aktuelle Rechtslage wenig transparent. Diese Unsicherheit zeigt sich auch in den Reaktionen auf den Ablauf der Übergangsfrist zur Datenschutznovelle 2009. Gerade E-Mail Versender fragen sich, inwiefern sie die Datenschutznovelle 2009 betrifft. Die „Checkliste: 23 Fragen zu E-Mail Marketing und Recht“ hilft, die Unsicherheit bei Rechtsfragen im E-Mail Marketing zu beseitigen. Die Studie „Datenschutz im Dialogmarketing“ wird am 09. September veröffentlicht...