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Zu früh gefreut:

Bundesrat stoppt Vereinfachung des elektronischen Rechnungsversands
Valentin Walger | 29.07.2011
Für einen kurzen Augenblick durfte man im Guten Glauben sein, dass es für Unternehmer und Selbständige tatsächlich zu einer merklichen Erleichterung beim Versand von elektronischen Rechnungen komme. Durch das vom Bundestag am 09.06.2011 verabschiedete Steuervereinfachungsgesetz (BR-Drs. 360/11) sollte unter anderem die Notwendigkeit einer aufwendigen Signatur bei Email-Rechnungen entfallen. Nun hat der Bundesrat am 08.07.2011 in letzter Sekunde die erforderliche Zustimmung gemäß Artikel 105, 106 und 108 GG versagt. Zwar wurde durch den Finanzausschuss an Bundestag und Bundesrat die Empfehlung zur Anrufung des Vermittlungsausschusses abgegeben, aber ein Inkrafttreten der geplanten Regelung ist jedenfalls erst im Jahre 2012 zu erwarten.
Durch die intensive Berichterstattung zum Steuervereinfachungsgesetz innerhalb des letzten Monats, ist allerdings ein nicht unwesentliches Volumen an versendeten Rechnungen ohne elektronisch Signatur zu erwarten. Damit der Vorsteuerabzug auch weiterhin gesichert bleibt, ist es nunmehr zwingend erforderlich, auf eine Papierrechnung zu bestehen.

Quelle: http://www.call-center-scout.de/callcenter-in-der-presse/bundesrat-stoppt-vereinfachung-des-elektronischen-rechnungsversands.htm