Of Princes and Frogs – why legal compliance matters
Der Vortrag von Rechtsanwältin Kathrin Schürmann auf der Langen Nacht der Startups (7.September 2013) bietet einen kurzen Überblick über die rechtlichen Schlüsselfaktoren in allen Phasen der Unternehmensentwicklung – von der Gründung über den richtigen Schutz bis hin zum Verkauf Ihres „Königreichs“.
Welche Rechtsform sollte für das neue Business gewählt werden? Denn von der richtigen Gesellschaftsform hängt es entscheidend ab, wie leicht Investoren ein- und aussteigen können und welchen Wert das Unternehmen hat. Aus Investorensicht sind zweckmäßige, praktikable Gesellschaftsverhältnisse daher ein entscheidendes Indiz für Professionalität und damit für den von ihm gesuchten Prinzen…
Kathrin Schürmann wird in ihrem Vortrag die für Startups interessante Gesellschaftsformen sowie deren Vorteile und Nachteile vorstellen.
1.Gesellschaft bürgerlichen Rechts / short: GbR)
2.Kapitalgesellschaften
-Der „Klassiker“: GmbH
-für Anfänger: UG (haftungsbeschränkt) (so-called „Mini-GmbH“)
-für Fortgeschrittene: GmbH & Co. KG
-Europäische Aktiengesellschaft
In der Gründungsphase eines Startups sollte darauf geachtet werden, dass die IP auch dem jeweiligen Unternehmen gehört und nicht irgendeinem Gesellschafter, zum Beispiel bei Marken- und Domainanmeldung. Hier ist es ein entscheidender Vorteil, wenn schon eine GmbH oder eine andere Kapitalgesellschaft gegründet wurde – diese kann dann Inhaber der Marken-, Domain- und sonstigen IP-Rechte werden.
Bei einer GbR und anderen Personengesellschaften ist das sehr schwierig: Entweder ist ein Gesellschafter als Privatperson Eigentümer der IP, oder aber die ganze GbR – sobald es aber personelle Änderungen gibt (Ausstieg, Einstieg usw), wird es schwierig, insbesondere beim Ausstieg – denn jeder Gesellschafter ist Miteigentümer an der IP.
Im Falle einer Kapitalgesellschaft (etwa UG, GmbH), ist nur diese Eigentümer der IP – unabhängig von personellen Veränderungen.
Welche Rechtsform sollte für das neue Business gewählt werden? Denn von der richtigen Gesellschaftsform hängt es entscheidend ab, wie leicht Investoren ein- und aussteigen können und welchen Wert das Unternehmen hat. Aus Investorensicht sind zweckmäßige, praktikable Gesellschaftsverhältnisse daher ein entscheidendes Indiz für Professionalität und damit für den von ihm gesuchten Prinzen…
Kathrin Schürmann wird in ihrem Vortrag die für Startups interessante Gesellschaftsformen sowie deren Vorteile und Nachteile vorstellen.
1.Gesellschaft bürgerlichen Rechts / short: GbR)
2.Kapitalgesellschaften
-Der „Klassiker“: GmbH
-für Anfänger: UG (haftungsbeschränkt) (so-called „Mini-GmbH“)
-für Fortgeschrittene: GmbH & Co. KG
-Europäische Aktiengesellschaft
In der Gründungsphase eines Startups sollte darauf geachtet werden, dass die IP auch dem jeweiligen Unternehmen gehört und nicht irgendeinem Gesellschafter, zum Beispiel bei Marken- und Domainanmeldung. Hier ist es ein entscheidender Vorteil, wenn schon eine GmbH oder eine andere Kapitalgesellschaft gegründet wurde – diese kann dann Inhaber der Marken-, Domain- und sonstigen IP-Rechte werden.
Bei einer GbR und anderen Personengesellschaften ist das sehr schwierig: Entweder ist ein Gesellschafter als Privatperson Eigentümer der IP, oder aber die ganze GbR – sobald es aber personelle Änderungen gibt (Ausstieg, Einstieg usw), wird es schwierig, insbesondere beim Ausstieg – denn jeder Gesellschafter ist Miteigentümer an der IP.
Im Falle einer Kapitalgesellschaft (etwa UG, GmbH), ist nur diese Eigentümer der IP – unabhängig von personellen Veränderungen.