Gericht bestätigt Urteil gegen SAP
Aachen, 12.06.2009 – In einem Rechtstreit um irreführende Äußerungen über gebrauchte Lizenzen hat der Softwareriese SAP erneut eine Niederlage erlitten. Nachdem das Landgericht Düsseldorf bereits am 21.01.2009 eine einstweilige Verfügung gegen SAP erlassen hatte, bestätigte es diesen Beschluss mit Urteil vom 20.04.2009 (12 O 23/09).
Vorausgegangen war dem Rechtsstreit eine E-Mail eines SAP-Mitarbeiters an ein Unternehmen mit 4000 Mitarbeitern aus dem Kölner Raum. Der Einkäufer des Unternehmens interessierte sich aufgrund des hohen Einsparpotentials für gebrauchte Software, wurde in der E-Mail aber vor dem angeblichen rechtlichen Risiko geradezu gewarnt: So wurde u.a. behauptet, dass der Gesetzgeber eine klare Richtlinie vorgegeben und die Weitergabe von Software von der Genehmigung durch den Rechteinhaber, in diesem Fall SAP, abhängig gemacht hat.
„Diese Behauptung erscheint falsch und lediglich dem Zweck zu dienen, den Gebrauchtsoftwaremarkt für potentielle Kunden uninteressant machen zu wollen. Tatsächlich hängt es nach der Rechtslage immer von der jeweiligen Konstellation im Einzelfall ab, ob der Rechteinhaber der Weitergabe zustimmen muss. Nach unserer Rechtsauffassung ist die Zustimmung gar nur in Ausnahmefällen erforderlich, eine höchstrichterliche Entscheidung hierzu steht jedoch noch aus“, erläutert Axel Susen, Geschäftsführer von susensoftware. Auch das Landgericht Düsseldorf hielt diese Aussage des SAP-Mitarbeiters für unzutreffend und erließ im Januar eine einstweilige Verfügung gegen SAP. Gegen diese Entscheidung legte die SAP Widerspruch ein. Das Landgericht Düsseldorf entschied jedoch erneut zu Gunsten von susensoftware und bestätigte die einstweilige Verfügung gegen SAP.
Nutzt SAP seine Marktstellung aus?
„Leider sehen wir uns gezwungen, gerichtlich gegen SAP vorzugehen. Gespräche mit der SAP verlaufen meist im Sand, doch wir können nicht einfach tatenlos zusehen, wie SAP ihre monopolähnliche Marktstellung zum Schaden der Anwender ausnutzt“, so Axel Susen weiter. Kritisiert wird u.a. die Marktaufteilung durch SAP: Je nach Jahresumsatz werden die Kunden in Gruppen eingeteilt. Anwender mit hohem Umsatz werden direkt von SAP betreut, um die anderen Kunden kümmert sich ein SAP-Partner. Eine freie Wahl des Lieferanten hat der Kunde daher nicht, denn ein Wechsel bedarf einer vorherigen Zustimmung durch SAP. Zudem erlaubt SAP für Lizenzen und Wartung nicht zwei Lieferanten nebeneinander – so wird ein freier Wettbewerb aufgrund der fehlenden Alternativangebote systematisch verhindert.
„Früher konnten wir mit der SAP offen sprechen und haben manch gute Lösung erreicht“, berichtet Susen. „Aber inzwischen klagen immer mehr Anwender gegen SAP. Wir kämpfen hier gegen ein Monopol.“
Vorausgegangen war dem Rechtsstreit eine E-Mail eines SAP-Mitarbeiters an ein Unternehmen mit 4000 Mitarbeitern aus dem Kölner Raum. Der Einkäufer des Unternehmens interessierte sich aufgrund des hohen Einsparpotentials für gebrauchte Software, wurde in der E-Mail aber vor dem angeblichen rechtlichen Risiko geradezu gewarnt: So wurde u.a. behauptet, dass der Gesetzgeber eine klare Richtlinie vorgegeben und die Weitergabe von Software von der Genehmigung durch den Rechteinhaber, in diesem Fall SAP, abhängig gemacht hat.
„Diese Behauptung erscheint falsch und lediglich dem Zweck zu dienen, den Gebrauchtsoftwaremarkt für potentielle Kunden uninteressant machen zu wollen. Tatsächlich hängt es nach der Rechtslage immer von der jeweiligen Konstellation im Einzelfall ab, ob der Rechteinhaber der Weitergabe zustimmen muss. Nach unserer Rechtsauffassung ist die Zustimmung gar nur in Ausnahmefällen erforderlich, eine höchstrichterliche Entscheidung hierzu steht jedoch noch aus“, erläutert Axel Susen, Geschäftsführer von susensoftware. Auch das Landgericht Düsseldorf hielt diese Aussage des SAP-Mitarbeiters für unzutreffend und erließ im Januar eine einstweilige Verfügung gegen SAP. Gegen diese Entscheidung legte die SAP Widerspruch ein. Das Landgericht Düsseldorf entschied jedoch erneut zu Gunsten von susensoftware und bestätigte die einstweilige Verfügung gegen SAP.
Nutzt SAP seine Marktstellung aus?
„Leider sehen wir uns gezwungen, gerichtlich gegen SAP vorzugehen. Gespräche mit der SAP verlaufen meist im Sand, doch wir können nicht einfach tatenlos zusehen, wie SAP ihre monopolähnliche Marktstellung zum Schaden der Anwender ausnutzt“, so Axel Susen weiter. Kritisiert wird u.a. die Marktaufteilung durch SAP: Je nach Jahresumsatz werden die Kunden in Gruppen eingeteilt. Anwender mit hohem Umsatz werden direkt von SAP betreut, um die anderen Kunden kümmert sich ein SAP-Partner. Eine freie Wahl des Lieferanten hat der Kunde daher nicht, denn ein Wechsel bedarf einer vorherigen Zustimmung durch SAP. Zudem erlaubt SAP für Lizenzen und Wartung nicht zwei Lieferanten nebeneinander – so wird ein freier Wettbewerb aufgrund der fehlenden Alternativangebote systematisch verhindert.
„Früher konnten wir mit der SAP offen sprechen und haben manch gute Lösung erreicht“, berichtet Susen. „Aber inzwischen klagen immer mehr Anwender gegen SAP. Wir kämpfen hier gegen ein Monopol.“