Datenschutzgrundverordnung: Noch gut 100 Tage
Es sind jetzt noch gut 100 Tage. Dann wird die neue Datenschutzgrundverordnung anwendbar. Ein komplett neues Datenschutzrecht mit vielen neuen Anforderungen, Änderungen und exorbitant steigenden Bußgeldern bei Verstößen.
Wir sind jetzt seit über einem Jahr dabei, unsere Mandanten und alle, die es betrifft (also jeden, der nicht nur rein privat Daten mit Personenbezug verarbeitet) zu informieren und vor allem zu animieren, sich mit dem Thema zu beschäftigen und die Umsetzung der neuen Regeln anzugehen. Bislang mit eher mäßigem Erfolg.
Bei den zunehmend angefragten Vorträgen und Workshops, die wir zu dem Thema halten, schauen wir nach wie vor in fragende Gesichter, die zum ersten Mal über die neue Verordnung hören oder aber sogar zum ersten Mal sich überhaupt mit Datenschutz beschäftigen.
Doch die Uhr tickt und die verbleibende Zeit ist sehr knapp.
Anlässlich der verbleibenden 100 Tage hat die Europäische Kommission jetzt eine Pressmitteilung herausgegeben, um auf die kommende Änderung hinzuweisen (abrufbar hier: https://ec.europa.eu/germany/news/20180124-noch-100-tage-endspurt-datenschutzregeln_de).
Darin wird unter anderem auf ein neues praktisches Online-Tool hingewiesen, das Bürgern, Organisationen, Unternehmen und insbesondere kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) dabei helfen soll, die neuen Datenschutzbestimmungen einzuhalten und sie richtig zu nutzen. Das Online-Tool kann hier abgerufen werden: https://ec.europa.eu/commission/priorities/justice-and-fundamental-rights/data-protection/2018-reform-eu-data-protection-rules_de
Fazit
Es bleibt nicht mehr viel Zeit. Die verbleibenden Tage sollten nicht vergeudet werden. Denn wenn schon die Wahrscheinlichkeit, dass gleich nach Wirksamkeit der DSGVO Bußgeldbescheide ins Haus flattern, noch überschaubar sein mag. Es steht zu befürchten, dass ab dem 25.05.2018 Abmahnwellen durch das Land rollen.
Nutzen Sie daher die Möglichkeiten für den Endspurt zur Vorbereitung.
Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Ihre E-Mail.
Timo Schutt
Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht
Wir sind jetzt seit über einem Jahr dabei, unsere Mandanten und alle, die es betrifft (also jeden, der nicht nur rein privat Daten mit Personenbezug verarbeitet) zu informieren und vor allem zu animieren, sich mit dem Thema zu beschäftigen und die Umsetzung der neuen Regeln anzugehen. Bislang mit eher mäßigem Erfolg.
Bei den zunehmend angefragten Vorträgen und Workshops, die wir zu dem Thema halten, schauen wir nach wie vor in fragende Gesichter, die zum ersten Mal über die neue Verordnung hören oder aber sogar zum ersten Mal sich überhaupt mit Datenschutz beschäftigen.
Doch die Uhr tickt und die verbleibende Zeit ist sehr knapp.
Anlässlich der verbleibenden 100 Tage hat die Europäische Kommission jetzt eine Pressmitteilung herausgegeben, um auf die kommende Änderung hinzuweisen (abrufbar hier: https://ec.europa.eu/germany/news/20180124-noch-100-tage-endspurt-datenschutzregeln_de).
Darin wird unter anderem auf ein neues praktisches Online-Tool hingewiesen, das Bürgern, Organisationen, Unternehmen und insbesondere kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) dabei helfen soll, die neuen Datenschutzbestimmungen einzuhalten und sie richtig zu nutzen. Das Online-Tool kann hier abgerufen werden: https://ec.europa.eu/commission/priorities/justice-and-fundamental-rights/data-protection/2018-reform-eu-data-protection-rules_de
Fazit
Es bleibt nicht mehr viel Zeit. Die verbleibenden Tage sollten nicht vergeudet werden. Denn wenn schon die Wahrscheinlichkeit, dass gleich nach Wirksamkeit der DSGVO Bußgeldbescheide ins Haus flattern, noch überschaubar sein mag. Es steht zu befürchten, dass ab dem 25.05.2018 Abmahnwellen durch das Land rollen.
Nutzen Sie daher die Möglichkeiten für den Endspurt zur Vorbereitung.
Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Ihre E-Mail.
Timo Schutt
Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht