Sind Sie vorbereitet auf die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)?
Die Zeit wird langsam knapp. Am 25.05.2018 tritt das neue Datenschutzrecht in Kraft (bzw. um es genau zu sagen, es wird anwendbar, denn in Kraft getreten ist es schon). Bis dahin ist noch viel zu tun: Das gilt vor allem für all die Unternehmen, die schon aktuell nicht unbedingt alle Maßnahmen nach dem Datenschutzrecht umgesetzt haben.
Das Problem dabei ist, dass viele nicht wissen, wie gut (oder eben schlecht) sie aktuell schon dastehen.
Der beste Weg um festzustellen, was noch getan werden muss, ist also immer eine Feststellung des Status Quo des Unternehmens.
Die Firma Kaspersky Lab stellt kostenlos ein einfach bedienbares Tool zur Verfügung, um diese Standortbestimmung durchzuführen. Die eingebaute Benchmark-Funktion zeigt auch, wo das Unternehmen im Vergleich zu anderen steht.
Das Ausfüllen der Fragen kostet um die 10 Minuten. Eine Zeit, die man investieren sollte. Danach wissen Sie genau, wo und was Sie tun müssen, um die Vorgaben der EU-DSGVO zu erfüllen.
Das Tool finden Sie hier: https://gdprkaspersky.com/de/get-started
Sollten Sie noch Umsetzungsbedarf feststellen, dann zögern Sie bitte nicht, sich bei uns zu melden und ein individuelles Angebot anzufordern. Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung der neuen rechtlichen Vorgaben.
Timo Schutt
Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht
Das Problem dabei ist, dass viele nicht wissen, wie gut (oder eben schlecht) sie aktuell schon dastehen.
Der beste Weg um festzustellen, was noch getan werden muss, ist also immer eine Feststellung des Status Quo des Unternehmens.
Die Firma Kaspersky Lab stellt kostenlos ein einfach bedienbares Tool zur Verfügung, um diese Standortbestimmung durchzuführen. Die eingebaute Benchmark-Funktion zeigt auch, wo das Unternehmen im Vergleich zu anderen steht.
Das Ausfüllen der Fragen kostet um die 10 Minuten. Eine Zeit, die man investieren sollte. Danach wissen Sie genau, wo und was Sie tun müssen, um die Vorgaben der EU-DSGVO zu erfüllen.
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Sollten Sie noch Umsetzungsbedarf feststellen, dann zögern Sie bitte nicht, sich bei uns zu melden und ein individuelles Angebot anzufordern. Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung der neuen rechtlichen Vorgaben.
Timo Schutt
Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht