Ab sofort kein Hass mehr im Netz
Justizminister Heiko Maas hat es geschafft. Ab sofort wird es keinen Hass mehr im Internet geben. Das Netzwerkdurchsuchungsgesetz kommt. Denn am 30.06.2017 hat der Bundestag trotz vieler kritischer Stimmen und verfassungsrechtlicher Bedenken das Gesetz gegen Hasskriminalität im Internet beschlossen. Mit den Stimmen von Union und SPD wurde das Gesetz angenommen. Es trägt den schönen offiziellen Namen „Netzwerkdurchsetzungsgesetz“.
Das bedeutet, dass die bekannten Online-Netzwerke, wie beispielsweise Facebook, Twitter und YouTube "offenkundig strafbare Inhalte" binnen 24 Stunden nach dem Hinweis darauf löschen müssen. Bei weniger eindeutigen Fällen ist eine Frist von sieben Tagen vorgesehen.
Bei systematischen Verstößen gegen die Vorgaben drohen Strafen von bis zu 50 Millionen Euro. Nach der Kritik an dem im April vorgestellten ersten Entwurf wurde die Möglichkeit vorgesehen, die Entscheidung in schwierigen Fällen auch einem neuen unabhängigen Gremium zu überlassen, das dem Bundesamt für Justiz untersteht. Wie genau dieses Gremium ausgestaltet und besetzt werden soll, ist aber bislang unklar.
Da die meisten großen Online-Unternehmen ihren Sitz im Ausland haben, sieht das Gesetz außerdem auch einen "Zustellungsbevollmächtigten" in Deutschland vor, den jedes Netzwerk benennen muss und der binnen 48 Stunden auf Beschwerden reagieren soll.
Den jetzt verabschiedeten Gesetzentwurf können Sie hier ansehen: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/127/1812727.pdf
Timo Schutt
Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht
Das bedeutet, dass die bekannten Online-Netzwerke, wie beispielsweise Facebook, Twitter und YouTube "offenkundig strafbare Inhalte" binnen 24 Stunden nach dem Hinweis darauf löschen müssen. Bei weniger eindeutigen Fällen ist eine Frist von sieben Tagen vorgesehen.
Bei systematischen Verstößen gegen die Vorgaben drohen Strafen von bis zu 50 Millionen Euro. Nach der Kritik an dem im April vorgestellten ersten Entwurf wurde die Möglichkeit vorgesehen, die Entscheidung in schwierigen Fällen auch einem neuen unabhängigen Gremium zu überlassen, das dem Bundesamt für Justiz untersteht. Wie genau dieses Gremium ausgestaltet und besetzt werden soll, ist aber bislang unklar.
Da die meisten großen Online-Unternehmen ihren Sitz im Ausland haben, sieht das Gesetz außerdem auch einen "Zustellungsbevollmächtigten" in Deutschland vor, den jedes Netzwerk benennen muss und der binnen 48 Stunden auf Beschwerden reagieren soll.
Den jetzt verabschiedeten Gesetzentwurf können Sie hier ansehen: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/127/1812727.pdf
Timo Schutt
Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht