Kanzleimonitor.de: SWD gehört zu den empfohlenen Kanzleien
Wir sind die „Aufsteiger des Jahres“: Kanzleimonitor.de zählt uns in den Praxisbereichen Datenschutzrecht, Gewerblicher Rechtsschutz, IT-Recht, Medienrecht, Presserecht und Vertragsrecht zu den besten Kanzleien Deutschlands.
Kanzleimonitor.de: „Schürmann Wolschendorf Dreyer ist der Aufsteiger des Jahres und mit vier Voten und 4,2 Prozent aller Erwähnungen ganz oben auf dem Treppchen.“
Besonders hervorzuheben ist unsere Erwähnung im Bereich Datenschutzrecht: Hier zählen wir zu den „Hidden Champions“ 2016/17.
Unser Kollege Jan O. Baier wurde zusätzlich ausgezeichnet: Er wurde im Bereich Medienrecht gleich mehrfach empfohlen.
Hintergrund der Studie
Kanzleimonitor.de befragt seit vier Jahren Unternehmensjuristen nach den besten Kanzleien und Rechtsanwälten verschiedener Rechtsgebiete. Gevotet haben in diesem Jahr 827 Unternehmen, welche mehr als 8.800 Empfehlungen für Kanzleien und Anwälte im In- und Ausland gaben. Beurteilt wurden diese ausschließlich nach ihrer jeweiligen Leistung.
„Durch das Studienkonzept wird die ´bewährte Zusammenarbeit´ mit den externen Kanzleien durch die ausschließlich bei Unternehmensjuristen erhobenen ´Empfehlungen´ für die Kollegen in der Rechtsabteilung erstmals vollumfänglich transparent.“ Dr. Michael Henning, Herausgeber kanzleimonitor.de
Kanzleimonitor.de: „Schürmann Wolschendorf Dreyer ist der Aufsteiger des Jahres und mit vier Voten und 4,2 Prozent aller Erwähnungen ganz oben auf dem Treppchen.“
Besonders hervorzuheben ist unsere Erwähnung im Bereich Datenschutzrecht: Hier zählen wir zu den „Hidden Champions“ 2016/17.
Unser Kollege Jan O. Baier wurde zusätzlich ausgezeichnet: Er wurde im Bereich Medienrecht gleich mehrfach empfohlen.
Hintergrund der Studie
Kanzleimonitor.de befragt seit vier Jahren Unternehmensjuristen nach den besten Kanzleien und Rechtsanwälten verschiedener Rechtsgebiete. Gevotet haben in diesem Jahr 827 Unternehmen, welche mehr als 8.800 Empfehlungen für Kanzleien und Anwälte im In- und Ausland gaben. Beurteilt wurden diese ausschließlich nach ihrer jeweiligen Leistung.
„Durch das Studienkonzept wird die ´bewährte Zusammenarbeit´ mit den externen Kanzleien durch die ausschließlich bei Unternehmensjuristen erhobenen ´Empfehlungen´ für die Kollegen in der Rechtsabteilung erstmals vollumfänglich transparent.“ Dr. Michael Henning, Herausgeber kanzleimonitor.de