WhatsApp wegen Datenweitergabe abgemahnt
Das Marktwächter-Team vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat WhatsApp abgemahnt. Es geht um die Datenweitergabe von Kunden an den Mutterkonzern Facebook.
Im August gab WhatsApp bekannt, bestimmte, von WhatsApp erhobene Nutzerdaten an Facebook weiterzugeben. Die Datenschutzbestimmungen wurden entsprechend angepasst.
Unter anderem sollen Metadaten dazu genutzt werden, die Werbeeinblendungen bei Facebook zu verbessern. Schon Ende August rief dieses Vorgehen die EU-Datenschützer auf den Plan. Am Montag hat sich auch die deutsche Verbraucherzentrale zu Wort gemeldet.
In der offiziellen Erklärung des Verbraucherzentrale Bundesverbands wird WhatsApp vorgeworfen, sein Versprechen zu brechen. Denn bei der Übernahme von WhatsApp durch Facebook wurde zugesagt, dass das Unternehmen weiterhin unabhängig von Facebook bleiben solle.
Durch die neuen Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen wird es dem Unternehmen jetzt aber ermöglicht, persönliche Daten, wie beispielsweise die Telefonnummer der WhatsApp-Nutzer, an Facebook weiterzureichen.
Die „Verbraucher vertrauten darauf, dass ihre Daten allein bei WhatsApp bleiben und kein Datentransfer zu Facebook erfolgt. Ihr Vertrauen wurde enttäuscht”, schreibt Klaus Müller, Vorstand des vzbv, in einem offiziellen Statement.
Ob WhatsApp beziehungsweise Facebook auf die Abmahnung der Verbraucherzentrale reagiert und die geforderte Unterlassungserklärung abgibt, bleibt abzuwarten. Es dürfte aber eher unwahrscheinlich sein, dass das Unternehmen auf die neue Praxis der Datenweitergabe verzichten wird, ohne gerichtlich dazu gezwungen zu werden. Auf eine Klage der Datenschützer in den USA zum gleichen Thema reagierte WhatsApp jedenfalls entspannt.
Man sieht jedenfalls, dass auch die großen der Branche abgemahnt und verklagt werden. Für die Kleineren soll dieser Umstand als Ansporn dienen, selbst die einschlägigen Gesetze einzuhalten. Dabei unterstützen wir Sie aktiv. Rufen Sie jederzeit gerne an und lassen Sie sich beraten.
Timo Schutt
Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht
Im August gab WhatsApp bekannt, bestimmte, von WhatsApp erhobene Nutzerdaten an Facebook weiterzugeben. Die Datenschutzbestimmungen wurden entsprechend angepasst.
Unter anderem sollen Metadaten dazu genutzt werden, die Werbeeinblendungen bei Facebook zu verbessern. Schon Ende August rief dieses Vorgehen die EU-Datenschützer auf den Plan. Am Montag hat sich auch die deutsche Verbraucherzentrale zu Wort gemeldet.
In der offiziellen Erklärung des Verbraucherzentrale Bundesverbands wird WhatsApp vorgeworfen, sein Versprechen zu brechen. Denn bei der Übernahme von WhatsApp durch Facebook wurde zugesagt, dass das Unternehmen weiterhin unabhängig von Facebook bleiben solle.
Durch die neuen Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen wird es dem Unternehmen jetzt aber ermöglicht, persönliche Daten, wie beispielsweise die Telefonnummer der WhatsApp-Nutzer, an Facebook weiterzureichen.
Die „Verbraucher vertrauten darauf, dass ihre Daten allein bei WhatsApp bleiben und kein Datentransfer zu Facebook erfolgt. Ihr Vertrauen wurde enttäuscht”, schreibt Klaus Müller, Vorstand des vzbv, in einem offiziellen Statement.
Ob WhatsApp beziehungsweise Facebook auf die Abmahnung der Verbraucherzentrale reagiert und die geforderte Unterlassungserklärung abgibt, bleibt abzuwarten. Es dürfte aber eher unwahrscheinlich sein, dass das Unternehmen auf die neue Praxis der Datenweitergabe verzichten wird, ohne gerichtlich dazu gezwungen zu werden. Auf eine Klage der Datenschützer in den USA zum gleichen Thema reagierte WhatsApp jedenfalls entspannt.
Man sieht jedenfalls, dass auch die großen der Branche abgemahnt und verklagt werden. Für die Kleineren soll dieser Umstand als Ansporn dienen, selbst die einschlägigen Gesetze einzuhalten. Dabei unterstützen wir Sie aktiv. Rufen Sie jederzeit gerne an und lassen Sie sich beraten.
Timo Schutt
Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht