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AGB von WhatsApp müssen auf Deutsch sein

Timo Schutt | 20.05.2016
WhatsApp, der bekannte Messenger-Dienst, der mittlerweile zum Facebook-Konzern gehört, wirbt auf seiner deutschsprachigen Internetseite um Kunden für seinen Messenger-Dienst. Wer den Dienst nutzen will, muss sich registrieren und den Nutzungsbedingungen (= Allgemeine Geschäftsbedingungen, AGB) und der Datenschutzrichtlinie von WhatsApp zustimmen. Diese sind aber nur in englischer Sprache verfügbar.

Das Kammergericht in Berlin hat dem Betreiber von WhatsApp jetzt untersagt, auf seiner deutschen Internetseite nur englischsprachige AGB zu verwenden. Damit gaben die Richter einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen das in Kalifornien ansässige Unternehmen statt. Der vzbv hatte kritisiert, dass die sehr langen und mit vielen Fachausdrücken versehenen Nutzungsbedingen für deutsche Verbraucher weitgehend unverständlich sind.

Das Kammergericht schloss sich also der Auffassung des vzbv an, dass dieses Vorgehen für Verbraucher nicht zumutbar ist. Alltagsenglisch sei hierzulande zwar verbreitet, nicht aber juristisches, vertragssprachliches und kommerzielles Englisch. Kein Kunde müsse damit rechnen, „einem umfangreichen, komplexen Regelwerk mit sehr, sehr vielen Klauseln" in einer Fremdsprache ausgesetzt zu sein. Solange die Bedingungen nicht ins Deutsche übersetzt sind, seien sämtliche Klauseln intransparent und damit unwirksam.

Wird das Urteil rechtskräftig, muss WhatsApp die Nutzungsbedingungen und Datenschutzhinweise in deutscher Fassung bereitstellen. Außerdem gelten dann die bislang verwendeten AGB nicht, so dass WhatsApp den Bestandskunden die neuen, deutschsprachigen AGB dann nochmals zur Zustimmung vorlegen muss.

(Kammergericht Berlin, Urteil vom 08.04.2016 - 5 U 156/14)

Unsere Meinung

Die Entscheidung ist durchweg zu begrüßen. Auch wenn es sich im unternehmerischen Rechtsverkehr nach und nach durchgesetzt hat, dass auch englischsprachige Bedingungen grundsätzlich beachtlich sind, so muss das vor AGB gegenüber Verbrauchern nicht auch gelten. Die Begründung des Gerichts überzeugt.

Doch die Problematik geht eigentlich viel weiter. Neben WhatsApp gibt es noch viele weitere Anbieter, die sich nicht die Mühe machen, ihre AGB zu übersetzen. Mit den obigen Grundsätzen bedeutet dies auch in diesen Fällen die Unwirksamkeit der Klauseln.

Nach unserer Wahrnehmung müssen aber auch deutschsprachige AGB im Bereich solcher Services und Dienste unter die Lupe genommen werden. Es gilt bei AGB der Grundsatz der Transparenz. Das bedeutet, dass AGB – auch für den Laien – noch verständlich und übersichtlich bleiben müssen, um wirksam zu sein. Jedwede Zweideutigkeiten oder missverständliche Formulierungen gehen zu Lasten des Verwenders, also des Unternehmens, das die AGB vorgibt. Allein die AGB von Twitter oder Facebook erstrecken sich aber über viele Seiten Text, der teilweise noch unverständlich und – da aus dem amerikanischen Recht stammend – oftmals wirr und nicht korrekt übersetzt ist. Es bleibt für die Verbraucherschützer also noch viel zu tun.

Timo Schutt
Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht