Mit sehr gutem IHK-Abschluss zum WAK Stipendium
Als eine der ältesten und erfahrensten Marketing-Akademien in Deutschland steht die WAK für eine erstklassige Ausbildung im Kommunikationsbereich und daher gibt es ab sofort ein Stipendium für die besten IHK-Absolventen. Für alle "IHK Kaufleute", die ihre Prüfung bei einer IHK in Nordrhein-Westfalen mit einem "Sehr gut", bestanden haben, übernimmt die WAK den gesamten Förderbeitrag für den Studiengang "Staatlich geprüfte/r Betriebswirt/in" entweder mit dem Schwerpunkt Marketingkommunikation oder dem Schwerpunkt Handelsmanagement an der Fachschule für Wirtschaft an der WAK in Köln.
Mit dem WAK STIPENDIUM können alle "IHK Einser" entweder das 2-jährige Tagesstudium oder das 3-jährige Abendstudium besuchen - die perfekte Ergänzung, denn der Studiengang "Staatlich geprüfte/r Betriebswirt/in" baut auf dem IHK Abschluss auf. So werden in kürzester Zeit aus IHK Kaufleuten staatlich geprüfte Betriebswirte - entweder mit dem Schwerpunkt Marketingkommunikation oder Handelsmanagement.Die Voraussetzungen für den Erhalt des WAK STIPENDIUMS sind ein "sehr guter" (mind. 92 Punkte) IHK Abschluss zum Kaufmann bzw. zur Kauffrau (Bankkaufmann/frau, Industriekaufmann/frau, Kaufmann/frau für Marketingkommunikation usw.) an einer IHK in Nordrhein-Westfalen. Außerdem dürfen zwischen dem IHK Abschluss und der Aufnahme des WAK Studiums (immer nach den NRW-Sommerferien) nicht mehr als 18 Monate liegen. Es zählt das Datum des IHK-Abschlusszeugnisses. Damit kommt das WAK STIPENDIUM für alle Kaufleute ab Prüfungstermin Frühjahr 2015 in Frage. Die Aufnahme in den Studiengang "Staatlich geprüfte/r Betriebswirt/in" kann zudem nur erfolgen, wenn die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind. Zusätzlich zum IHK-Abschluss muss noch ein Jahr Berufspraxis nachgewiesen werden. Beim 4-semestrigen Tagesstudium muss die einjährige Berufspraxis vor dem Studienbeginn vorliegen. Beim 6-semestrigen Abendstudium kann die einjährige Berufspraxis auch während des berufsbegleitenden Abendstudiums nachgewiesen werden.
Das WAK STIPENDIUM ist an den Studiengang "Staatlich geprüfte/r Betriebswirt/in" gekoppelt. Eine Barauszahlung oder die Anrechnung des Stipendiums auf einen anderen Studiengang der WAK ist nicht möglich. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Darüber hinaus ist das Stipendium nicht an ein Auswahl- oder ein Losverfahren gebunden. Jeder, der die genannten Voraussetzungen erfüllt, kann das WAK STIPENDIUM in Anspruch nehmen. Es verfällt jedoch, wenn mehr als 18 Monate zwischen IHK Abschluss und Studienbeginn liegen.
Mit dem WAK STIPENDIUM können alle "IHK Einser" entweder das 2-jährige Tagesstudium oder das 3-jährige Abendstudium besuchen - die perfekte Ergänzung, denn der Studiengang "Staatlich geprüfte/r Betriebswirt/in" baut auf dem IHK Abschluss auf. So werden in kürzester Zeit aus IHK Kaufleuten staatlich geprüfte Betriebswirte - entweder mit dem Schwerpunkt Marketingkommunikation oder Handelsmanagement.Die Voraussetzungen für den Erhalt des WAK STIPENDIUMS sind ein "sehr guter" (mind. 92 Punkte) IHK Abschluss zum Kaufmann bzw. zur Kauffrau (Bankkaufmann/frau, Industriekaufmann/frau, Kaufmann/frau für Marketingkommunikation usw.) an einer IHK in Nordrhein-Westfalen. Außerdem dürfen zwischen dem IHK Abschluss und der Aufnahme des WAK Studiums (immer nach den NRW-Sommerferien) nicht mehr als 18 Monate liegen. Es zählt das Datum des IHK-Abschlusszeugnisses. Damit kommt das WAK STIPENDIUM für alle Kaufleute ab Prüfungstermin Frühjahr 2015 in Frage. Die Aufnahme in den Studiengang "Staatlich geprüfte/r Betriebswirt/in" kann zudem nur erfolgen, wenn die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind. Zusätzlich zum IHK-Abschluss muss noch ein Jahr Berufspraxis nachgewiesen werden. Beim 4-semestrigen Tagesstudium muss die einjährige Berufspraxis vor dem Studienbeginn vorliegen. Beim 6-semestrigen Abendstudium kann die einjährige Berufspraxis auch während des berufsbegleitenden Abendstudiums nachgewiesen werden.
Das WAK STIPENDIUM ist an den Studiengang "Staatlich geprüfte/r Betriebswirt/in" gekoppelt. Eine Barauszahlung oder die Anrechnung des Stipendiums auf einen anderen Studiengang der WAK ist nicht möglich. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Darüber hinaus ist das Stipendium nicht an ein Auswahl- oder ein Losverfahren gebunden. Jeder, der die genannten Voraussetzungen erfüllt, kann das WAK STIPENDIUM in Anspruch nehmen. Es verfällt jedoch, wenn mehr als 18 Monate zwischen IHK Abschluss und Studienbeginn liegen.