Handlungsanleitung der Datenschützer für Werbung & Marketing
Der so genannte Düsseldorfer Kreis (das ist der Arbeitskreis, in dem sich regelmäßig die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder zur gemeinsamen Beratung und Abstimmung treffen) hat in einem praktischen Leitfaden konkrete Handlungsempfehlungen erarbeitet, die für die Behandlung von personenbezogenen Daten für Werbung & Marketing herangezogen werden können.
Den kompletten Leitfaden können Sie unter folgender Adresse als PDF erhalten:
http://www.lda.bayern.de/lda/datenschutzaufsicht/lda_daten/Anwendungshinweise_Werbung.pdf
Aus anwaltlicher Sicht kann nur jedem Unternehmer und Unternehmen geraten werden, diese Empfehlungen zu beherzigen und umzusetzen bzw. zusammen mit einem spezialisierten Anwalt die Liste abzuarbeiten. Werden alle Anforderungen erfüllt, kann man sich zumindest sicher sein, kein Datenschutzthema im Bereich Werbung & Marketing mehr zu haben.
Nach meiner Praxiserfahrung dürfte es kaum ein Unternehmen geben, das zurzeit alle Anforderungen erfüllt. Umso mehr ist es zu begrüßen, dass mit diesem Leitfaden nunmehr eine strukturierte Lektüre geschaffen wurde, die es ermöglicht, die eigenen Marketingprozesse kritisch zu beleuchten und die notwendigen Maßnahmen umzusetzen.
Unser Tipp
Der Leitfaden sollte für alle Marketing-Abteilungen zur Pflichtlektüre werden. Noch viel zu oft werden die grundlegenden Anforderungen an den Datenschutz missachtet, oftmals schlicht aus Unkenntnis.
Nehmen Sie das am Besten gleich auch zum Anlass, genauso kritisch Ihre innerbetrieblichen Datenschutzmaßnahmen zu überprüfen und gegebenenfalls nachzubessern. Wir stehen Ihnen dazu gerne zur Seite und unterstützen und beraten praxisnah und rechtssicher.
Timo Schutt
Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht
Den kompletten Leitfaden können Sie unter folgender Adresse als PDF erhalten:
http://www.lda.bayern.de/lda/datenschutzaufsicht/lda_daten/Anwendungshinweise_Werbung.pdf
Aus anwaltlicher Sicht kann nur jedem Unternehmer und Unternehmen geraten werden, diese Empfehlungen zu beherzigen und umzusetzen bzw. zusammen mit einem spezialisierten Anwalt die Liste abzuarbeiten. Werden alle Anforderungen erfüllt, kann man sich zumindest sicher sein, kein Datenschutzthema im Bereich Werbung & Marketing mehr zu haben.
Nach meiner Praxiserfahrung dürfte es kaum ein Unternehmen geben, das zurzeit alle Anforderungen erfüllt. Umso mehr ist es zu begrüßen, dass mit diesem Leitfaden nunmehr eine strukturierte Lektüre geschaffen wurde, die es ermöglicht, die eigenen Marketingprozesse kritisch zu beleuchten und die notwendigen Maßnahmen umzusetzen.
Unser Tipp
Der Leitfaden sollte für alle Marketing-Abteilungen zur Pflichtlektüre werden. Noch viel zu oft werden die grundlegenden Anforderungen an den Datenschutz missachtet, oftmals schlicht aus Unkenntnis.
Nehmen Sie das am Besten gleich auch zum Anlass, genauso kritisch Ihre innerbetrieblichen Datenschutzmaßnahmen zu überprüfen und gegebenenfalls nachzubessern. Wir stehen Ihnen dazu gerne zur Seite und unterstützen und beraten praxisnah und rechtssicher.
Timo Schutt
Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht