Steueränderungen 2013, was müssen Unternehmer beachten?
Wer ein Unternehmen führt, weiß um die immer schwerer werdenden Anforderungen, wie die Kundenakquise, die Auftragsbeschaffung und die damit verbundene Verantwortung für seine Mitarbeiter. Neben den vielen betrieblichen Herausforderungen sind auch andere Pflichten und Verpflichtungen zu beachten und einzuhalten. Das gilt insbesondere für die steuerliche Verpflichtung. Für Unternehmer sind durch das Jahressteuergesetz 2013 Neuerungen in der Steuergesetzgebung eingeführt worden.
Im Falle einer vermögenswirksamen Leistung muss der Arbeitgeber für die Arbeitnehmersparzulagen eine elektronische Vermögensbildungsbescheinigung nachweisen. Diese Bescheinigung ersetzt das herkömmliche Bescheinigungsformular der Anlage VL. Von Leistungsempfängern ausgestellte Rechnungen sind unter der Bezeichnung 'Gutschrift' zu verbuchen.
Ab dem 1. Januar 2013 ist jedes Unternehmen verpflichtet, sein Jahresabschluss dem Finanzamt elektronisch zu übermitteln. Die Einführung der elektronischen Steuerkarte ist ab 2013 Gesetz und muss nur alle zwei Jahre neu beantragt werden. Des Weiteren ist eine sogenannte ' Lohnsteuerpauschalierung' vorgesehen. Stellt der Arbeitgeber einen PCs, ein Laptop oder ein Smart Phone zur Verfügung wird nur noch ein pauschaler Steuerbetrag von 25% fällig. Zur Übermittlung der Umsatzsteuer-Voranmeldung an die Finanzämter müssen alle Unternehmen ab 2013 die sogenannte ELSTER-Authentifizierung nutzen. Hierfür ist eine Online Registrierung notwendig. Nur mit ELSTER-Zertifikaten versehene elektronische Umsatzsteuervoranmeldungen werden von den Finanzverwaltungen akzeptiert. Das ELSTER-Zertifikat von HSW bietet weitere Informationen zur ELSTER-Zertifizierung.
Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) können ab dem 1. Januar 2013 vom Arbeitgeber beim zuständigen Finanzamt elektronisch abgerufen werden. Nötig dafür sind der Name des Mitarbeiters, die Art und Weise des Arbeitsverhältnisses, sowie das Geburtsdatum und die Steuer-Identifikationsnummer. Bis zum 31.12.2013 müssen jedoch alle Mitarbeiter diesbezüglich elektronisch beim Finanzamt abgefragt sein. Bis zur erstmaligen Abfrage gelten noch die Papiersteuerkarten aus 2010 beziehungsweise die Ersatzbescheinigungen. Steuerliche Vorteile bringen auch Firmenwagen mit Elektroantrieb oder einer Brennstoffzelle. Für den immer noch geltenden Bruttolistenpreis des Autos können 2013 die Kosten für die Batterie abgezogen werden.
Einige Steuerschlupflöcher stehen 2013 vor dem Aus. Darunter fällt das sogenannte 'Goldfinger-Modell'. Angeschafft und hergestellte Wirtschaftsgüter werden nicht schon beim Kauf sondern erst beim Verkauf mit dem Gewinn verrechnet.
Das neue Amtshilfegesetz soll Steuerhinterziehungen erschweren, gleichzeitig aber auch eine Doppelbesteuerung vermeiden.
Auch soll das Auskunftsersuchen eines Finanzamtes und das Verlangen von Vorlagen einer Bank rechtlich erleichtert werden.
Rechtssicherheit gibt der Gesetzgeber auch bei Besteuerungsverfahren bei gleichzeitig laufendem Prozess des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte. Ob das Finanzamt ein Verwaltungsakt ruhen lässt, oder nicht, liegt ganz allein in seinem Ermessen.
Hier ein Dokument, was sich jeder mal ansehen sollte, der sich für diese Thematik interessiert: Steueränderungen 2013 für Unternehmer.
Im Falle einer vermögenswirksamen Leistung muss der Arbeitgeber für die Arbeitnehmersparzulagen eine elektronische Vermögensbildungsbescheinigung nachweisen. Diese Bescheinigung ersetzt das herkömmliche Bescheinigungsformular der Anlage VL. Von Leistungsempfängern ausgestellte Rechnungen sind unter der Bezeichnung 'Gutschrift' zu verbuchen.
Ab dem 1. Januar 2013 ist jedes Unternehmen verpflichtet, sein Jahresabschluss dem Finanzamt elektronisch zu übermitteln. Die Einführung der elektronischen Steuerkarte ist ab 2013 Gesetz und muss nur alle zwei Jahre neu beantragt werden. Des Weiteren ist eine sogenannte ' Lohnsteuerpauschalierung' vorgesehen. Stellt der Arbeitgeber einen PCs, ein Laptop oder ein Smart Phone zur Verfügung wird nur noch ein pauschaler Steuerbetrag von 25% fällig. Zur Übermittlung der Umsatzsteuer-Voranmeldung an die Finanzämter müssen alle Unternehmen ab 2013 die sogenannte ELSTER-Authentifizierung nutzen. Hierfür ist eine Online Registrierung notwendig. Nur mit ELSTER-Zertifikaten versehene elektronische Umsatzsteuervoranmeldungen werden von den Finanzverwaltungen akzeptiert. Das ELSTER-Zertifikat von HSW bietet weitere Informationen zur ELSTER-Zertifizierung.
Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) können ab dem 1. Januar 2013 vom Arbeitgeber beim zuständigen Finanzamt elektronisch abgerufen werden. Nötig dafür sind der Name des Mitarbeiters, die Art und Weise des Arbeitsverhältnisses, sowie das Geburtsdatum und die Steuer-Identifikationsnummer. Bis zum 31.12.2013 müssen jedoch alle Mitarbeiter diesbezüglich elektronisch beim Finanzamt abgefragt sein. Bis zur erstmaligen Abfrage gelten noch die Papiersteuerkarten aus 2010 beziehungsweise die Ersatzbescheinigungen. Steuerliche Vorteile bringen auch Firmenwagen mit Elektroantrieb oder einer Brennstoffzelle. Für den immer noch geltenden Bruttolistenpreis des Autos können 2013 die Kosten für die Batterie abgezogen werden.
Einige Steuerschlupflöcher stehen 2013 vor dem Aus. Darunter fällt das sogenannte 'Goldfinger-Modell'. Angeschafft und hergestellte Wirtschaftsgüter werden nicht schon beim Kauf sondern erst beim Verkauf mit dem Gewinn verrechnet.
Das neue Amtshilfegesetz soll Steuerhinterziehungen erschweren, gleichzeitig aber auch eine Doppelbesteuerung vermeiden.
Auch soll das Auskunftsersuchen eines Finanzamtes und das Verlangen von Vorlagen einer Bank rechtlich erleichtert werden.
Rechtssicherheit gibt der Gesetzgeber auch bei Besteuerungsverfahren bei gleichzeitig laufendem Prozess des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte. Ob das Finanzamt ein Verwaltungsakt ruhen lässt, oder nicht, liegt ganz allein in seinem Ermessen.
Hier ein Dokument, was sich jeder mal ansehen sollte, der sich für diese Thematik interessiert: Steueränderungen 2013 für Unternehmer.