Der Haken mit dem Haken
Dass die Veranstaltungsbranche in manchen Bereichen etwas länger braucht, ist kein Geheimnis. Nachdem die Reisebranche damit angefangen hat, haben nun auch Online-Tickethändler eine neue Einnahmequelle für sich entdeckt, die anderswo längst verboten ist:
Rücktritt-Versicherungen. Die Verbraucherzentrale NRW will beobachtet haben, dass Kunden immer öfter beim Vorverkauf zum Versicherungsabschluss gedrängt werden – und zwar „bisweilen mit fragwürdigen Methoden“.
Die Rücktritt-Versicherung ist ja grundsätzlich nicht völlig verkehrt: Wer heute eine Reise bucht für sich und seinen Ehepartner, kann angesichts der Statistiken und etwaigem eignen blödem Verhalten nicht sicher sein, die gebuchte Reise nächstes Jahr tatsächlich mit diesem konkreten Ehepartner anzutreten. Das kann auch bei Konzerten passieren, für das Ticket weit im Voraus online gekauft wird.
Die Verbraucherzentrale NRW hat mehrere Online-Händler getestet und herausgefunden, dass mittlerweile viele Anbieter die Zusatzversicherung anbieten, und das zu sehr unterschiedlichen Preisen.
Der Haken an der Sache ist tatsächlich auch ein Haken: Die Verbraucherzentrale hat bei ihren Test auch festgestellt, dass manche Online-Händler den Haken für ihren Kunden bereits gesetzt haben: D.h. der Kunde muss, wenn er die Versicherung nicht will bzw. die Kosten dafür nicht zahlen will, den voreingestellten Haken entfernen. Macht er das nicht, bucht er automatisch die Versicherung dazu.
Nach Auffassung des EuGH müssen alle Zusatzangebote, die nicht eindeutig zur Hauptleistung dazugehören, auch als Zusatzangebot deutlich erkennbar sein, das der Kunde selbst aktiv hinzubuchen muss.
Unsere Meinung:
Der Europäische Gerichtshof hat im Sommer 2012 ein solches Voreinstellen des Reisevermittlers ebookers untersagt: Zulässig ist also nur, wenn der Kunde aktiv das Zusatzangebot anklickt und selbst den Haken aktiviert.
Thomas Waetke
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Rücktritt-Versicherungen. Die Verbraucherzentrale NRW will beobachtet haben, dass Kunden immer öfter beim Vorverkauf zum Versicherungsabschluss gedrängt werden – und zwar „bisweilen mit fragwürdigen Methoden“.
Die Rücktritt-Versicherung ist ja grundsätzlich nicht völlig verkehrt: Wer heute eine Reise bucht für sich und seinen Ehepartner, kann angesichts der Statistiken und etwaigem eignen blödem Verhalten nicht sicher sein, die gebuchte Reise nächstes Jahr tatsächlich mit diesem konkreten Ehepartner anzutreten. Das kann auch bei Konzerten passieren, für das Ticket weit im Voraus online gekauft wird.
Die Verbraucherzentrale NRW hat mehrere Online-Händler getestet und herausgefunden, dass mittlerweile viele Anbieter die Zusatzversicherung anbieten, und das zu sehr unterschiedlichen Preisen.
Der Haken an der Sache ist tatsächlich auch ein Haken: Die Verbraucherzentrale hat bei ihren Test auch festgestellt, dass manche Online-Händler den Haken für ihren Kunden bereits gesetzt haben: D.h. der Kunde muss, wenn er die Versicherung nicht will bzw. die Kosten dafür nicht zahlen will, den voreingestellten Haken entfernen. Macht er das nicht, bucht er automatisch die Versicherung dazu.
Nach Auffassung des EuGH müssen alle Zusatzangebote, die nicht eindeutig zur Hauptleistung dazugehören, auch als Zusatzangebot deutlich erkennbar sein, das der Kunde selbst aktiv hinzubuchen muss.
Unsere Meinung:
Der Europäische Gerichtshof hat im Sommer 2012 ein solches Voreinstellen des Reisevermittlers ebookers untersagt: Zulässig ist also nur, wenn der Kunde aktiv das Zusatzangebot anklickt und selbst den Haken aktiviert.
Thomas Waetke
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht