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Vorsicht bei Datenpannen

Timo Schutt | 17.10.2012
Was viele nicht wissen: Eine Datenpanne (im Juristendeutsch: die Kenntnisnahme von personenbezogenen Daten durch Dritte) kann nicht nur ein Bußgeld von bis zu 300.000,00 Euro auslösen. Nein, es müssen sowohl die zuständige Datenschutzbehörde und auch die Betroffenen unterrichtet werden.

Wenn es ganz schlimm kommt, dann sind es so viele Betroffene, dass es unzumutbar wird, alle einzeln und persönlich zu informieren. Dann muss nach § 42a BDSG in zwei bundesweit erscheinenden Tageszeitungen jeweils in einer halbseitigen Anzeige über den Vorfall informiert werden. Solche Anzeigen kosten zusätzlich locker über 30.000,00 Euro. Vom Imageverlust einer solchen Aktion ganz zu schweigen.

Erst kürzlich mussten zwei Klinikträger aus unserer Region diesen Weg gehen.

Unsere Meinung

Das Datenschutzrecht ist schon längst kein Papiertiger mehr. Wenn Sie automatisiert personenbezogene Daten verarbeiten (das sind also alle Daten, die irgendwie auf eine natürliche Person zurückgeführt werden können, nach herrschender Meinung auch z.B. die bloße IP-Adresse), dann sollten Sie sich dringend beraten lassen und Ihre Datenschutzvorgaben und -konzepte auf den aktuellen Stand bringen.

Wir helfen Ihnen gerne. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie eine Mail. Wir können sofort bundesweit helfen.

Timo Schutt
Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht