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Die Versicherungswirtschaft zeigt sich erfreut über die geplante Novelle des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG). Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) erwartet, dass die Änderungen die Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung fördern werden.

Besonders positiv bewertet werden zwei Aspekte:

  • Verbesserte Geringverdiener-Förderung: Die Förderung soll erhöht und an die Lohnentwicklung gekoppelt werden. Dies verhindert, dass Bezugsberechtigte bei allgemeinen Lohnsteigerungen aus der Förderung fallen. GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen betont: „Das macht die Betriebsrente gerade für diejenigen attraktiver, die sie am nötigsten brauchen„.

 

  • Opt-out-Regelung: Arbeitgebern soll ermöglicht werden, Beschäftigte automatisch in eine betriebliche Altersversorgung einzubinden, sofern diese nicht widersprechen.

Kritisch sieht der GDV jedoch, dass außerhalb von Sozialpartnermodellen keine flexibleren Garantien vorgesehen sind. Die Versicherer wünschen sich hier mehr Spielraum, um die Chancen des Kapitalmarkts besser nutzen zu können.

 

Originalartikel unter:

https://www.allfinanz-makler.com/novelle-des-betriebsrentenstaerkungsgesetzes-2025/